25. Oktober 2017
Neue GKV-Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Ab dem 1. Juli 2018 haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, im Rahmen der GKV,
einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen. (siehe auch § 22a SGB V)…
https://www.eu-schwerbehinderu…g/135-beitrag-20171025-02
..."Berlin, 19. Oktober 2017 – Pflegebedürftige und Menschen mit Behin-derungen haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation künftig ei-nen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahner-krankungen. Ziel ist es, das überdurchschnittlich hohe Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen für diesen Personen-kreis zu senken. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festge-legt sind. Abhängig vom Mundgesundheitsstatus sollen vorbeugende Maßnahmen geplant und die Mundgesundheit der Versicherten erhalten oder verbessert werden".......
Die wichtigsten neuen Leistungen
-Erhebung des Mundgesundheitsstatus
-Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans
-Aufklärung zur Mundgesundheit
-Entfernung harter Zahnbeläge
Die Versicherten haben regelmäßig – einmal im Kalenderhalbjahr – Anspruch auf die Entfernung harter Zahnbeläge.
Komplette Infos:
https://www.g-ba.de/downloads/34-215-707/37_2017-10-19_Erstfassung Richtlinie nach %C2%A7 22a SGB V.pdf