Na die Frage ist: Was sollte denn ein Krankenhaus machen, wenn sie bei einem Kind den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung haben und es eben keine Möglichkeit gibt das Kind in irgendeiner Art und Weise zu befragen?
Dann muss das Jugendamt und ggf. die Polizei eingeschaltet werden.
Überwachung braucht einen richterlichen Beschluss, den kann die Polizei oder Staatsanwaktschaft ja einholen, wenn Verdacht auf eine Gefahr für Leib oder Leben oder eine schwere Straftat besteht.