Beiträge von Annemarie

    Aber es ist Dir schon klar, dass ein Forum keine Rechtsberatung abgeben darf?


    Der Weg ist doch eigentlich logisch: Man hält sich an die Krankenkasse und versucht es einfach (außergerichtlich), Wenn das nicht funktioniert, dann macht es eben die Mutter für den Versicherten.


    Ich kann Dir ja mal einen Gedankenanstoß geben: Bei uns rechnete der FED immer direkt mit der KK ab. Dazu brauchte ich selbst bei der KK nichts veranlassen. Im Prinzip hat der FED einen Auszahlungsanspruch. Einmal gab es aber Schwierigkeiten, weil die KK der Meinung war, die Verhinderungspflege sei aufgebraucht. Die haben sie dem FED mitgeteilt. Also war ich wieder in der Pflicht, mich darum zu kümmern. Schließlich kann die Pflegekasse dem Anbieter keine Auskunft darüber geben, was sie genau schon alles über die Verhinderungspflege abgerechnet haben.

    Bzw. wenn auf der Abrechnung draufsteht, dass direkt an den Leistenden gezahlt werden soll, und der rechtliche Betreuer das unterschrieben hat, dann sollte das eigentlich reichen.

    Wenn dies wirklich oberhalb der Unterschrift steht, müsstest Du direkt abrechnen können.

    Es spricht nichts dagegen, es einfach bei der KK zu versuchen.


    Was ist denn da los mit der Betreuerin, dass Du sogar schon bei einer Anwältin warst?

    Dann versuche es doch einfach, direkt bei der AOK die Auszahlung zu beantragen. Du bist nicht verpflichtet, die Vordrucke der Krankenkasse zu verwenden. Wenn die AOK ablehnt, dann ist die Betreuerin in die Pflicht zu nehmen.


    Das nächste Mal sonst auf dem Stundenzettel ein Feld einfügen, dass der Anspruch an Dich angetreten wird, genau wie diese FEDs das machen.

    • die Nachweisliste, unterschrieben von mir und der Versicherten

    • die Rechnung, unterschrieben ebenfalls von mir und der Versicherten


    Auf der Rechnung steht der Vermerk: Bitte überweisen Sie (die AOK) den Betrag auf ... mein Konto


    Die Frage ist nun, ob diese Angabe einer Direktüberweisung an mich einen Einfuss darauf hat, bei wem ich ggF nicht erfolgte Zahlungen anmahnen muss. Bei der VersicherungsnehmerIn oder bei der AOK direkt?

    Ist der Stundenzettel / die Rechnung unterschrieben? Von der Betreuerin?

    Wenn jemand von mir Alltagshilfe bekommt, stellt die KundIn Antrag bei der AOK auf VHPFL, "weil meine Pflegeperson ... verhindert ist" .


    Wenn diese bewilligt ist, bekommen wir Vordrucke:


    • die Nachweisliste, unterschrieben von mir und der Versicherten

    • die Rechnung, unterschrieben ebenfalls von mir und der Versicherten

    Nein, das ist ein Mythos. VHP muss NICHT im Vorfeld beantragt werden, auch wenn die Formulare manchmal den Eindruck erwecken.

    Verhinderungspflege muss nicht im Vorfeld beantragt werden. Sie kann direkt abgerechnet werden und direkt auf das Konto der Verhinderungspflegeperson gehen.


    Normalerweise würde die pflegebedürftige Person die Abrechnung der VHP beantragen und die Rechnung beifügen. Von der AOK finde ich im Netz ohne Anmeldung keinen Antrag, aber so sieht es z.B. bei der DAK aus:

    https://caas.content.dak.de/caas/v1/media/21592/data/1c901b86c3e25e29ca7f2c11ec88df74/antrag-auf-leistungen-bei-verhinderung-der-pflegeperson.pdf


    Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, sich den Anspruch abtreten zu lassen. Das wird häufig gemacht, wenn Professionelle die Verhinderungspflege übernehmen, z.B. ein FED. Auf deren Formularen werden durch Unterschrift die Stunden bestätigt und es gibt ein Feld zum Ankreuzen, dass der Anbieter direkt abrechnen darf. Aber grundsätzlich müssen eben die Stunden bestätigt sein durch den Antragsteller bzw. seinen Vertreter.


    Warum beantragt die Betreuerin die Verhinderungspflege nicht?

    Warst Du denn von der Betreuein mit der Durchführung der Verhinderungspflege beauftragt?


    Die Höhe der Vergütung ist Vereinbarungssache zwischen der pflegebedürftigen und der Verhinderungspflege leistenden Person.

    Dann ist es Sachleistung.


    Es gibt aber auch Assistenzdienste, die einerseits bei der Verwaltung eine PB helfen, andererseits im Dienstleistermodell selbst Assistenzen für ihre Kunden beschäftigen. Der Kunde kauft praktisch bei ihnen ein. Der Kunde ist kein Arbeitgeber, aber eben „Kunde“ und nicht nur Leistungsempfänger.


    Hier ein Beispiel:


    Persönliche Assistenz - Selbstbestimmt leben mit Assistenz.de
    Persönliche Assistenz ist eine Leistungsform für Menschen mit Behinderung, die es ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
    www.assistenz.de

    Leider kann ich Dir keinen Mut zusprechen. Auch uns hat das PB als Bürokratiemonster und Verantwortungsgespenst abgeschreckt.

    Schau mal nach Assistenzdiensten, die die Einstellung der Assistenz selbst übernehmen.

    Hallo,


    herzlichen Dank für die Umfrage.


    Ich möchte mir gerne eine kleine Anmerkung erlauben:


    Für viele Eltern ist häufig der Umgang mit der Behinderung nicht die Hauptbelastung, sondern die Widerstände, die sich im Umgang mit Behörden, Schulen und Krankenkassen ergeben und sich ziemlich oft in einen Dauerkampf ausarten, für den schlicht die Reserven fehlen.


    Krankenkasse lehnen dringend benötigte Hilfsmittel ab, es müssen Widerspruchs- oder gar Klageverfahren geführt werden, Schulen oder Behörden verweigern Inklusion oder den Transport zur Schule, Fachkräfte sehen nur die Defizite des Kindes und so weiter. Dies alles ist häufig ein Mehrfrontenkrieg.


    Dies alles fehlt in dem Fragebogen. Es gibt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, zwar am Ende ein kleines Feld für Kommentare. Allerdings müsste man das genau in dem Moment auf die Reihe bekommen, daran zu denken, dies für solche Dinge zu benutzen. Das ist auch mir nicht gelungen. Deshalb an dieser Stelle die kleine Anmerkung in der Hoffnung, dass der Fragebogen vielleicht noch ergänzt werden kann.

    Hallo Marsu,


    hier ist leider kein Plakat angehängt.

    Hallo Annemarie, ich habe das Plakat nun angehangen, danke für die Info! :)

    Hallo Marsu,


    ich habe den Link entfernt, weil nicht erkennbar war, wo er hinführt.


    Es ist ein Download / PFD, den ich jetzt (hoffentlich) sichtbar einstelle, für die die sich das ansehen wollen:


    https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/04_Materialien/1_Materialien_Bestellen/Plakate/Plakate_ab_2023/BAFzA_Hilfetelefon_Plakat_A4_Neue_Nummer_.pdf


    Es geht um ein Plakat Hilfetelefon zum Thema Gewalt gegen Frauen und führt zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

    Hallo zusammen,


    es stimmt, wir hatten hier einige wirklich unterirdische Umfragen mit erheblichen Datenschutzmängeln. Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang an alle Nutzer, immer vorsichtig zu sein, wem man seine Daten gibt.


    Es gibt hier aber derzeit keinen Grund, deshalb die Kontaktdaten zu löschen. Positiv ist, dass nunmehr, wie wir es hier auch gefordert haben, eine dienstliche Emailadresse angegeben wurde.


    Für die Einhaltung des Datenschutzes sind die Erstellenden einer Umfrage selbst verantwortlich. Von daher, liebe Mitglieder und Gäste, achtet bitte selbst auf Euren Schutz und den Eurer Daten, wenn Ihr an irgendwelchen Umfragen teilnehmt.


    Lieber Florian Kammerlohr, das Team wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer sehr interessant klingenden Studie!