Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen.

  • Wichtigste Regelungen des Heilmittelgesetzes
    Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
    (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten und beschlossen.
    http://www.kobinet-nachrichten…es-Heilmittelgesetzes.htm



    ..."Neu ist auch, dass das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig aktualisiert werden muss. Der GKV-Spitzenverband ist nun verpflichtet, bis Ende 2018 das Verzeichnis zu aktualisieren. Dies soll zeitgemäße Qualitätsanforderungen garantieren, Transparenz über das Hilfsmittelangebot liefern sowie künftig Fehlversorgung vermeiden.

    Auslöser für diese Regelungen waren ursprünglich katastrophale Zustände in der Versorgung mit Hilfsmitteln bei Inkontinenz. Im Zuge der Ausschreibungspraxis hatte hoher Preisdruck zu immer schlechteren Produkten geführt. Wer bessere Qualität benötigte, musste hohe Mehrzahlungen leisten.

    Bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sieht man die neuen Regelungen positiv. «Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen»,

    http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=67696


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf:


    Das ist neu ab 1. Januar 2017


    Patienten mit schweren dauerhaften Schädigungen können langfristig Heil-mittel wie Krankengymnastik, Sprachtherapie oder Ergotherapie benötigen. Zum 1. Januar 2017 gibt es in diesem Bereich einige Neuerungen. So wird das Genehmigungsverfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf vereinfacht. Außerdem werden mehr Diagnosen berücksichtigt, was Ärzte im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastet. Auch die Diagnoseliste beim beson-deren Verordnungsbedarf (bisher Praxisbesonderheiten) wird erweitert. Alles Wichtige zu den Neuerungen stellt diese Praxisinformation vor......
    https://www.kvbb.de/fileadmin/…_heilmittelverordnung.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • :hi Vielen Dank!


    Liebe Monika, ich finde das soooooo toll, wie Du uns hier mit diesen ganzen rechtlichen, behördlichen, szialpolitischen Infos versorgst!! :nummer1

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

  • bvkm
    Heil- und Hilfsmittelversorgung:
    Wir informieren über das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das der Bundestag beschlossen hat.
    Sebastian Tenbergen, LL.M.
    Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gesetz-zur-Stärkung-der-Heil-und-Hilfsmittelversorgung.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • „Es fehlt ein wirksames Rechtsschutzinstrument, um Krankenkassen zu kontrollieren“


    Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verspricht Patienten mehr Qualität
    bei den von ihnen benötigten Produkten – doch in der Realität ist das nicht garantiert.
    Interview mit einem Experten......
    http://rollingplanet.net/es-fe…nkassen-zu-kontrollieren/


    Viele Grüße
    Monika