Wichtigste Regelungen des Heilmittelgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
(Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten und beschlossen.
http://www.kobinet-nachrichten…es-Heilmittelgesetzes.htm
..."Neu ist auch, dass das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig aktualisiert werden muss. Der GKV-Spitzenverband ist nun verpflichtet, bis Ende 2018 das Verzeichnis zu aktualisieren. Dies soll zeitgemäße Qualitätsanforderungen garantieren, Transparenz über das Hilfsmittelangebot liefern sowie künftig Fehlversorgung vermeiden.
Auslöser für diese Regelungen waren ursprünglich katastrophale Zustände in der Versorgung mit Hilfsmitteln bei Inkontinenz. Im Zuge der Ausschreibungspraxis hatte hoher Preisdruck zu immer schlechteren Produkten geführt. Wer bessere Qualität benötigte, musste hohe Mehrzahlungen leisten.
Bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sieht man die neuen Regelungen positiv. «Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen»,
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=67696