Ich finde zwar die separaten Nachteilsausgleiche nicht, die sind noch viel reichhaltiger, aber aus der alten Handreichung geht auch schon hervor, welche Möglichkeiten es gibt.
Das wesentlich bleibt natürlich, dass das vorgegebene Lernziel erreicht wird. Also der Inhalt, der vermittelt werden soll.
2.4 Nachteilsausgleich
Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich leitet sich aus Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes und aus §48 des Schwerbehindertengesetzes ab. Er erfordert die Fürsorge der Schule im täglichen Schulleben in und außerhalb von Unterricht. Er gilt für alle Schulformen. Seine grundsätzliche Gewährung ist weder an einen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gebunden noch an eine spezifische medizinische Begutachtung. Die Gewährung setzt jedoch voraus, dass eine offensichtliche oder nachprüfbare Beeinträchtigung vorliegt, die zu Einschränkungen in der Leistungserbringung führen kann. Der Nachteilsausgleich ermöglicht den Zugang zur Aufgabenstellung und damit deren Bearbeitung. Es gibt für den schulischen Nachteilsausgleich keine verbindlichen Verfahren. Den Schulen ist es somit freigestellt, transparente und nachvollziehbare Verfahren zur Festlegung dieser zu wählen. Art und Umfang des Nachteilsausgleichs müssen auf die tatsächliche Beeinträchtigung oder Behinderung bezogen sein (vgl. Wachtel 2008).
Eine Festlegung des Nachteilsausgleichs erfolgt in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (Förderplanung), die durch die Klassenkonferenz abgestimmt und den Eltern mitgeteilt wird. Es muss sichergestellt sein, dass alle Lehrkräfte über die Festlegung eines Nachteilsausgleichs informiert sind und diesen gewähren. Der Anspruch auf einen schulischen Nachteilsausgleich muss regelmäßig geprüft werden, weil sich die Voraussetzungen dafür verändern können.
Der Nachteilsausgleich darf weder zu einer Abwertung der Leistung noch zu einer Reduktion des Anspruchsniveaus oder zu einer Benachteiligung der übrigen Schüler führen. Der Nachteilsausgleich darf nicht in Zeugnissen dokumentiert werden.
Entsprechend des Erlasses des Nds. Kultusministeriums über Sonderpädagogische Förderung (SVBl 2/2005, S. 57 ff) können die äußeren Bedingungen für mündliche, schriftliche und praktische Leistungsanforderungen verändert werden. 28
Bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen sind zudem, wie im Erlass des Nds. Kultusministeriums über schriftliche Arbeiten (SVBl 2/2005, S. 75 ff) ausgeführt, die äußeren Bedingungen so zu gestalten, dass Nachteile aufgrund der Behinderung ausgeglichen werden. Wenn ein Nachteilsausgleich gewährt wird, sollte dieser innerhalb der Klasse offen dargelegt und begründet werden, damit das Gerechtigkeitsempfinden aller Schüler nicht verletzt wird. Das Gefühl einer vermeintlichen Verletzung der Gleichbehandlung könnte für den betroffenen Schüler negative soziale Auswirkungen haben. Ein klärendes Gespräch mit der Klasse setzt voraus, dass der Schüler selbst dem Gespräch zustimmt. Beispiele zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen
Unterrichtsorganisation
- alternative Aufgabenstellungen bei Gruppenarbeiten
- Strukturierungshilfen bei Gruppenarbeiten
- Reduzierung der Aufgabenstellungen
- Alternative Aufgabenstellungen
- Aufschlüsselung von Anforderungen bei Prüfungssituationen
- Anpassung der Hausaufgaben
- Maßstäbe zur Leistungsfeststellung offen legen
Mündliche Mitarbeit
- Ermutigung zur Äußerung von Hypothesen
- Führen einer Rednerliste
- Führen eines Meldeprotokolls
- Meldekarten
- Schriftliche Ersatzleistungen (schriftliche Referate, Unterrichtsprotokolle)
- Anteil der Bewertung anpassen (Verhältnis mündlich / schriftlich)
- Erbringen von speziellen mündlichen Leistungen in Einzelsituationen
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Schriftliche Mitarbeit
- Alternativen zur Tafelabschrift
- Zulassen von technischen Hilfsmitteln - Einsatz von geeigneter Lineatur (vergrößert)
- Anteil der Bewertung anpassen (Verhältnis schriftlich / mündlich)
- Unterstützung beim Notieren der Hausaufgaben
Zeitliche Vorgaben
- Verlängerte Arbeitszeiten
- verkürzte Aufgabenstellungen
- Individuelle Unterbrechungen
- Visualisierung der Restzeit Räumliche Bedingungen
- individuelle Arbeitsplatzorganisation (Reizreduzierung)
- Einzelplatz
- separater Raum bei Klassenarbeiten
- Lärmreduktion
Unterrichtsinhalte
Deutsch/Sprachen
- Strukturierungshilfen für das Erstellen von Texten
- Nutzen von Wörterbüchern
- Klare Aufgabenstellungen, Ermöglichen von Rückfragen
- Textverständnis klären
- Vermeidung von Metaphern, Redewendungen - ansonsten zusätzliche Hilfen
- Themen auf ihren emotionalen und sozialen Gehalt überprüfen, Sachtexte bevorzugen
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Mathematik
- Nutzung von Anschauungsmaterial
- Nutzen einer Einmaleinstabelle
- Strukturierungshilfen bei verschiedenen Aufgabentypen
- Textaufgaben mit angepassten Sachinhalten an die Spezialinteressen der Schüler
- Textaufgaben vorlesen - Alternativen zu Textaufgaben oder zusätzliche (visuelle) Informationen
- Exaktheitstoleranz in Geometrie erweitern
- Alternative Rechenwege akzeptieren
Naturwissenschaftlicher / Gesellschaftskundlicher Bereich
- Alternative Themenangebote bei problematischen Texten mit Schwerpunkt auf sozialem Kontext
- Themen auf ihren emotionalen und sozialen Gehalt überprüfen, Sachtexte bevorzugen
- Erweiterung der Exaktheitstoleranz
Musischer Bereich
- Musik: alternative Formen für die Leistungsfeststellung
- Sport: vorrangig Individualsportarten gegenüber Mannschaftssportarten - Kunst: eher Zeichnen als Malen, Erweiterung der Exaktheitstoleranz
2.5 Zeugnisse und Bewertungen
Die Gewährung des Nachteilsausgleichs darf nicht in den Bemerkungen in den Zeugnissen erwähnt werden. Auch bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens muss die Behinderung des Schülers mit einer Autismus-Spektrum-Störung angemessen berücksichtigt werden. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage dessen, was der einzelne Schüler leisten kann. Dabei sollen die Fortschritte vor dem Hintergrund der individuellen Ausgangslage festgehalten werden.