Urteil vom 22. November 2023 - 1 BvR 2577/15
Bundesverfassungsgericht: Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten
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BVerfG: Klage gegen Legasthenie-Vermerk auf Zeugnis erfolgreichDas Bundesverfassungsgericht hat drei Abiturienten aus Bayern Recht gegeben, die gegen Legasthenie-Vermerke in ihren Zeugnissen geklagt hatten. Im Allgemeinen…www.tagesschau.de
Das wird noch spannend:
ZitatDas Urteil ist damit ein Leitfaden für alle Bundesländer: Zeugnisvermerke sind durchaus erlaubt. Vielleicht müssen sie im Sinne der Gleichbehandlung sogar ins Abitur geschrieben werden. Nur, wenn es Vermerke gibt, dann müssten sie immer erfolgen, wenn Leistungen nicht bewertet werden
Mal gucken, was da nun tatsächlich drinsteht.
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https://www.tagesschau.de/inla…gasthenie-urteil-100.html
Das wird noch spannend:
ZitatDas Urteil ist damit ein Leitfaden für alle Bundesländer: Zeugnisvermerke sind durchaus erlaubt. Vielleicht müssen sie im Sinne der Gleichbehandlung sogar ins Abitur geschrieben werden. Nur, wenn es Vermerke gibt, dann müssten sie immer erfolgen, wenn Leistungen nicht bewertet werden
Mal gucken, was da nun tatsächlich drinsteht.
Ich befürchte, das Urteil ist so. Ganz große Scheiße finde ich das .
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Zitat
Verfassungsgerichtsurteil : Im Abizeugnis darf stehen, dass es Erleichterungen gab
BVerfG-Urteil zum Abitur-Zeugnis: Nachteilsausgleich darf genannt werdenOb Legasthenie, Dyskalkulie oder andere Beeinträchtigungen: Wenn Schüler in Prüfungen Erleichterungen erfahren, darf das auch im Zeugnis stehen. Das hat nun…www.faz.net"Erleichterungen" und genau das ist das Problem!!
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"Erleichterungen" und genau das ist das Problem!!
Das erweckt Neid und Missgunst. Verdammt, warum kann man das nicht durchgehend richtig benennen? Es sind NACHTEILSAUSGLEICHE!!!!
Das ist echt übel, dass Diagnosen auf dem Zeugnis stehen dürfen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies die Persönlichkeitsrechte verletzt. Solch ein Abiturzeugnis begleitet Menschen lebenslang. Vielleicht ist die Diagnose 20 Jahre später nicht mehr aktuell, aber auf dem Zeugnis steht sie immer noch.
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Vor allem, ist das rechtens wenn die Nachteilsausfgleiche unter anderen Bedingungen, nämlich, dass sie nicht auf dem Zeugnis stehen, beantragt wurden?
Ich würde keine Diagnosen oder "Erleichterungen" auf dem Zeugnis stehen haben wollen und hätte mich, beträfe es mich, dann lieber für schlechte Noten entschieden.
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Ich habe die Presseererklärung und einen Teil des Urteils schon gelesen. Ich erkläre es später.
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Also erstmal auf die Schnelle: Ihr habt ja schon mitbekommen, dass für das BVerfG der Hinweis auf die Legasthenie im Zeugnis nur deshalb „ungerecht“ war (und die Beschwerdeführer damit im Ergebnis Recht bekommen haben), weil es diesen Vermerk bei Abweichungen von der Leistungsbewertung nur bei Legasthenie, nicht aber bei anderen Behinderungen gab.
Das bedeutet, dass das Urteil zukünftig auch Auswirkungen auf andere Behinderungen haben wird, denn das BVerG hält solche Hinweise sogar teilweise für geboten, wenn dadurch die Einheitlichkeit des Standards der Hochschulreife gewährleistet wird. Was natürlich sehr bedenklich ist!!!
Es geht aber - so wie ich das bisher gesehen habe - eher um Notenschutz, also wenn bestimmte Anforderungen, die vorgesehen sind, nicht berücksichtigt werden, nicht um einfache Nachteilsausgleiche wie Zeitzugaben. Insofern sind diese Presseartikel, die von „Erleichterungen“ sprechen, ungenau. Soweit geht das aus der Presseerklärung hervor. Das Urteil muss das erstmal morgen zu Ende lesen.
Jedenfalls soll eine Eins in Deutsch eben auch bedeuten, so das BVerfG, dass jemand über sehr gute Rechtschreibkenntnisse verfügt. Wird die Rechtschreibung aber nicht bewertet (Notenschutz), dann widerspricht das Zeugnis ohne einen Hinweis auf die Bewertungsabweichung sozusagen Treu und Glauben an Transparenz und Vergleichbarkeit der Hochschulreife.
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Das Urteil ist großer Mist und ein riesiger Rückschritt.
Ich war innerlich sehr aufgewühlt, deshalb konnte ich nur langsam lesen und habe erst einen Teil geschafft. Falscher Film - das habe ich mehrfach gedacht…
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Arbeitgeber werden ein Abiturzeugnis mit Angaben über die Behinderung als minderwertiges Abitur einordnen.
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Ja, so ist es leider.
Wenn man studiert, ist das Abi-Zeugnis nicht mehr so wichtig. Aber trotzdem….
Daher ist das Urteil ein Skandal. Wir bei der nächsten Staatenprüfung bestimmt die nächste Rüge geben.
Vielleicht wird es ja auch wieder „kassiert“. Man kann jetzt schon die Klagewelle kommen sehen, wenn nun die Regelungen angepasst werden müssen. Vielleicht wird der Bockmist dann sichtbar.
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Bisher hatte man auch die freie Wahl, wen man informieren möchte, dies ist damit teilweise vorbei.
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Du kannst auf die Beantragung des Notenschutzes verzichten, dann kommt es nicht ins Zeugnis. Wenn man denn dann mit der Behinderung besteht bzw. die behinderungsbedingte Noteneinbuße hinnehmen will.
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jedenfalls soll eine Eins in Deutsch eben auch bedeuten, so das BVerfG, dass jemand über sehr gute Rechtschreibkenntnisse verfügt. Wird die Rechtschreibung aber nicht bewertet (Notenschutz), dann widerspricht das Zeugnis ohne einen Hinweis auf die Bewertungsabweichung sozusagen Treu und Glauben an Transparenz und Vergleichbarkeit der Hochschulreife.
Genau, und wenn der Rollstuhlfahrer passgenauen Rollstuhlsport anstatt Langstreckenlauf oder Geräteturnen macht, kann das auch nicht bewertet werden. Das BVerfG hebelt damit quasi den Sinn des Nachteilsausgleiches aus. Ich meine , es gab bereits schon so ein inklusionsbeschneidendes Urteil aus Karlsruhe.
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Bisher hatte man auch die freie Wahl, wen man informieren möchte, dies ist damit teilweise vorbei.
Grade in Bezug auf Diagnosen, die dann ja auch wohl im Zeugnis erscheinen, um den Nachteilsausgleich zu begründen, ist das unerträglich.
Nicht jeder mit (nicht sichtbarer Behinderung) will sich outen. Was da als Gleichberechtigung verkauft werden soll, ist übelste Diskriminierung.
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Genau, und wenn der Rollstuhlfahrer passgenauen Rollstuhlsport anstatt Langstreckenlauf oder Geräteturnen macht, kann das auch nicht bewertet werden
Das steht zu befürchten. Gut, dass Sport i.d.R.nicht relevant im Abi ist.
Wobei Rollstuhlsport eigentlich ja ein gleichwertiger Ersatz ist. Anders, aber nicht „weniger“.
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Genau, und wenn der Rollstuhlfahrer passgenauen Rollstuhlsport anstatt Langstreckenlauf oder Geräteturnen macht, kann das auch nicht bewertet werden
Das steht zu befürchten. Gut, dass Sport i.d.R.nicht relevant im Abi ist.
Wobei Rollstuhlsport eigentlich ja ein gleichwertiger Ersatz ist. Anders, aber nicht „weniger“.
Wenn jemand mit Sprachbehinderung oder Legasthenie Rechtschreibung nicht !kann!, und anstatt dessen zb Ersatzleistung angeboten würde, wäre das ebenso gleichwertig, wie ein angepasstes Rollstuhlsportangebot. Die Richter sind ableistisch und haben den Sinn von Nachteilsausgleich nicht verstanden. Der Nachteilsausgleich soll eine Benachteiligung durch die Behinderung ausgleichen. es wird damit , auch bei einer 1 mit Nachteilsausgleich kein Schüler benachteiligt, der kein Nachteilsausgleich bekommt. Die Richter zementieren mit dem Urteil das Vorurteil, der Nachteilsausgleich würde die Nichtbehinderten benachteiligen. Sehr großer Fuck.
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Ich bin auch stinksauer. Werde morgen weiterlesen.
Und es las sich erst sooo toll in den Medien: Legasthenie darf nicht erwähnt werden, so wurde zunächst berichtet .
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Was ich überhaupt nicht verstehe, dass die Diagnose genannt werden darf. Das geht doch eigentlich gar nicht (Sozialdatenschutz)
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Was ich überhaupt nicht verstehe, dass die Diagnose genannt werden darf. Das geht doch eigentlich gar nicht (Sozialdatenschutz)
Eben. Unerträglich.