Bundesverfassungsgericht: Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten

  • Wenn jemand mit Sprachbehinderung oder Legasthenie Rechtschreibung nicht !kann!, und anstatt dessen zb Ersatzleistung angeboten würde, wäre das ebenso gleichwertig, wie ein angepasstes Rollstuhlsportangebot. Die Richter sind ableistisch und haben den Sinn von Nachteilsausgleich nicht verstanden

    Notenschutz zählte bislang noch nie als Nachteilsausgleich. Bei einem reinen Nachteilsausgleich wird von den Anforderungen nicht abgewichen.

    Hätten wir ja alle gehofft, dass das anders gesehen wird.

  • Wenn jemand mit Sprachbehinderung oder Legasthenie Rechtschreibung nicht !kann!, und anstatt dessen zb Ersatzleistung angeboten würde, wäre das ebenso gleichwertig, wie ein angepasstes Rollstuhlsportangebot. Die Richter sind ableistisch und haben den Sinn von Nachteilsausgleich nicht verstanden

    Notenschutz zählte bislang noch nie als Nachteilsausgleich. Bei einem reinen Nachteilsausgleich wird von den Anforderungen nicht abgewichen.

    Hätten wir ja alle gehofft, dass das anders gesehen wird.

    Notenschutz als nicht Bewertung der Rechtschreibung kenne ich als Nachteilsausgleich. Von den Anforderungen der Aufgaben wird ja trotzdem nicht abgewichen, denn Schwerpunkt ist nie die Rechtschreibung. Wenn man Lyrik Analyse , Textinterpretationen oder sonst was etc macht, gibt es da ja die Hauptschwerpunkte. Diktate in dem Sinn, das die Rechtschreibung Schwerpunkt ist, gibt es allenfalls in der Grundschule.


    Was hattet Ihr gehofft?

  • Übrigens haben sie in Hessen gerade eingeführt, dass Rechtschreibung auch in anderen Fächern benotet wird, also Chemie und Co, und zu Abwertung führt. Das bedeutet, dass Menschen mit Rechtschreibschwäche nun auch in anderen Fächern kaum noch Chancen haben Bestnoten zu schreiben, auch wenn sie Chemieexperten sind.

  • Notenschutz als nicht Bewertung der Rechtschreibung kenne ich als Nachteilsausgleich. Von den Anforderungen der Aufgaben wird ja trotzdem nicht abgewichen, denn Schwerpunkt ist nie die Rechtschreibung

    In dem Fall des BVerfG gab es Notenschutz. Die Rechtschreibleistung wurde nämlich nicht bzw. anders berücksichtigt :

    Auf ihren Antrag flossen die Rechtschreibleistungen – entsprechend der damaligen Verwaltungspraxis – nicht beziehungsweise lediglich mit eingeschränktem Gewicht in die Abiturnote ein.

  • In Niedersachsen gibt es wohl eine neue Broschüre als Leitfaden für Unterricht für Autisten.( von Mitte des Jahres, nur als PDF)

    In der stehen erstaunlicherweise gar keine Nachteilsausgleiche mehr drin.

    Die alte Liste ist auch weg?

    Es gab ja eine sehr ausführliche Liste mit Nachteilsausgleichen für Autisten.

  • Übrigens haben sie in Hessen gerade eingeführt, dass Rechtschreibung auch in anderen Fächern benotet wird, also Chemie und Co, und zu Abwertung führt. Das bedeutet, dass Menschen mit Rechtschreibschwäche nun auch in anderen Fächern kaum noch Chancen haben Bestnoten zu schreiben, auch wenn sie Chemieexperten sind.

    Das wäre bei uns auch so gewesen, wenn wir nicht Nachteilsausgleich aufgrund von Autismus und Sprachbehinderung gehabt hätten. Da stand dann im Förderplan unter Nachteilsausgleich: Rechtschreibung wird nicht gewertet. Tempo wird ja auch bewertet, da stand bei uns dann im Förderplan als Nachteilsausgleich die Zeit Verlängerung.

  • Übrigens haben sie in Hessen gerade eingeführt, dass Rechtschreibung auch in anderen Fächern benotet wird, also Chemie und Co, und zu Abwertung führt. Das bedeutet, dass Menschen mit Rechtschreibschwäche nun auch in anderen Fächern kaum noch Chancen haben Bestnoten zu schreiben, auch wenn sie Chemieexperten sind.

    Das wäre bei uns auch so gewesen, wenn wir nicht Nachteilsausgleich aufgrund von Autismus und Sprachbehinderung gehabt hätten. Da stand dann im Förderplan unter Nachteilsausgleich: Rechtschreibung wird nicht gewertet. Tempo wird ja auch bewertet, da stand bei uns dann im Förderplan als Nachteilsausgleich die Zeit Verlängerung.

    Es ist trotzdem ungerecht für Menschen, die nicht sooo gut in Deutsch sind, ohne dass es gleich LRS ist. Dann scheitert eine Eins in Chemie an der Rechtschreibung.

  • In der stehen erstaunlicherweise gar keine Nachteilsausgleiche mehr drin.

    Eigentlich sind die Handlungsempfehlungen ja Nachteilsausgleiche, z.B. größere Exaktheitstoleranz.

    Nachteilsausgleich muss schon offiziell sein. Es ist ja nicht so, als würden die einem hinterhergeschmissen.

    Ja, ein Nachteilsausgleich muss in der Klassenkonferenz beschlossen werden.


    Ob und in welcher Form die in einer Autismus-Broschüre aufgezählt werden, ist nicht von Belang.

  • Übrigens haben sie in Hessen gerade eingeführt, dass Rechtschreibung auch in anderen Fächern benotet wird, also Chemie und Co, und zu Abwertung führt. Das bedeutet, dass Menschen mit Rechtschreibschwäche nun auch in anderen Fächern kaum noch Chancen haben Bestnoten zu schreiben, auch wenn sie Chemieexperten sind.

    Das wäre bei uns auch so gewesen, wenn wir nicht Nachteilsausgleich aufgrund von Autismus und Sprachbehinderung gehabt hätten. Da stand dann im Förderplan unter Nachteilsausgleich: Rechtschreibung wird nicht gewertet. Tempo wird ja auch bewertet, da stand bei uns dann im Förderplan als Nachteilsausgleich die Zeit Verlängerung.

    Es ist trotzdem ungerecht für Menschen, die nicht sooo gut in Deutsch sind, ohne dass es gleich LRS ist. Dann scheitert eine Eins in Chemie an der Rechtschreibung.

    Kommt dann wohl auch drauf an, wie hoch Rechtschreibung gepunktet wird. Ob jetzt bei uns Chemie auch Rechtschreibung gewertet wurde , weiß ich gar nicht.

    Letztendlich können sehr gute Schüler mit paar Rechtschreibfehlern bestimmt mit mündlicher Leistung gut ausgleichen. Mündlich wurde bei uns auf dem Gymnasium immer höher gewertet. Liegt dann auch bisschen am Lehrer, wie der wertet.

  • Für uns war das vor 13 Jahren durchaus von Belang, weil unsere Lehrer noch nie Autisten unterrichtet hatten und sich mit Nachteilsausgleich nicht auskannten. Da ist das durchaus hilfreich ein offizielles Papier vom Kultusministerium zu haben, anhand dessen, man den Lehrern Nachteilsausgleich vorstellen und diskutieren kann. Immerhin gibt auch Lehrer, die glauben, es gäbe gar keinen Nachteilsausgleich und aufgrund von Behindertenfeindlichkeit dem Schüler lieber gleich zieldifferent aufdrücken würden. Was offizielles vom Kultus ist immer gut!

    Wie gesagt, ich finde die Seite vom Kultusministerium , wo die ganzen Sofortmaßnahmen und Nachteilsausgleiche aufgezählt waren nicht mehr. Das gab es und die Broschüre. Alles weg. :huh:

  • Das war doch die alte Broschüre?


    https://hrs-clz.de/AutismusHandreichung2012Niedersachsen.pdf


    Das steht auch nichts von N.A. Die Sachen, die in der Tabelle stehen, stehen doch auch in der neuen Broschüre.

    Unter Punkt 2.4 Nachteilsausgleich, mit Rechtslage und Beispielen. Aber klasse, das Du die Broschüre gefunden hast. Wir hatten die damals für die Schule ausdrucken und binden lassen.

    Aber nochmal, was unter 2.4 in der Alten steht, habe ich in der Neuen nicht gefunden. Die Seite vom Kultusministerium mit den Nachteilsausgleichen und Sofortmaßnahmen hast Du nicht gefunden, oder ? Schade,