Menschen mit Behinderungen haben das Recht, aus einem Pflegeheim in eine Wohnung umzuziehen und vom Sozialamt die Übernahme der angemessenen Pflege- und Betreuungskosten zu verlangen
Der Sozialhilfeträger darf den Antrag auf eine eigene Wohnung nicht mit der Begründung ablehnen, die Kosten seien erheblich höher als die Kosten der bisherigen stationären Betreuung.
Sozialhilfe: Behinderte Menschen dürfen aus einem Pflegeheim in eine Wohnung umziehen
Behinderte Menschen, die bisher in einer stationären Einrichtung gelebt haben und nun in eine private Mietwohnung umziehen wollen, haben Anspruch auf
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