Hallo zusammen,
dieser Tage erhielt ich einen Brief der Eingliederungshilfe. Darin hieß es, es müsste festgestellt werden, ob meine Tochter einen Pflegegrad hat und es müsste auch das Gutachten des MDK vorgelegt werden. Ich rief die Dame an und teilte mit, dass es eigentlich vermerkt ist, dass meine Tochter einen Pflegegrad hat. Leider nicht. Es reiche aber der Bescheid der KK. Den Nachweis habe ich der Dame dann zukommen lassen. Nun schreibt sie, sie bräuchte auch das MDK-Gutachten. Ich kann mich leider nicht daran erinnern, dass ich das zugesendet bekommen hatte und finde es auch nicht in meinen Unterlagen. Frage: Bin ich verpflichtet, das Gutachten zu beschaffen? Darf / muss die Eingliederungshilfe es einsehen können? Zu welchem Zweck wird es angefordert und warum reicht der Nachweis über den Pflegegrad nicht aus? Ich habe darüber keine Auskünfte bekommen. Es hieß nur, dass überprüft werde, ob ein Pflegegrad vorliegt.