Beiträge von GabrieleVo

    Hi, ich habe eine Frage. Ist mit der Erhöhung des Bürgergelds auch das Schonvermögen bei Grundsicherung von 5000€ auf 10000€ höher gesetzt worden? Ich meine es war geplant. Bin mir aber nicht sicher.

    Ich kann dir leider nicht sagen, ob die Eingliederungshilfe berechtigt ist, das Guthaben anzufordern. Wir mussten es bisher noch nie vorlegen. Ich denke, die wollen sehen, wo der Hilfebedarf liegt. Ich würde fragen, auf welchen Paragraphen sie sich beziehen.

    Ich habe nun nochmal angerufen, da meine Tochter bei der KK ein sogenannter" Altfall" ist, hatte ich das Gutachten nicht bekommen gehabt. Neuerdings erhält man die Gutachten automatisch. Es wird mir nun zugesendet. Die SBA meinte auf nochmaligen Nachhaken, dass sich im Januar 23 die Gesetze ändern und deswegen müssten die Leistungen für Bewohner im ambulant betreuten Wohnen neu und individuell verhandelt werden. Dazu bräuchten sie dieses Gutachten. Ich hoffe Monika hat vielleicht ein paar Infos dazu ;)

    Hallo zusammen,


    dieser Tage erhielt ich einen Brief der Eingliederungshilfe. Darin hieß es, es müsste festgestellt werden, ob meine Tochter einen Pflegegrad hat und es müsste auch das Gutachten des MDK vorgelegt werden. Ich rief die Dame an und teilte mit, dass es eigentlich vermerkt ist, dass meine Tochter einen Pflegegrad hat. Leider nicht. Es reiche aber der Bescheid der KK. Den Nachweis habe ich der Dame dann zukommen lassen. Nun schreibt sie, sie bräuchte auch das MDK-Gutachten. Ich kann mich leider nicht daran erinnern, dass ich das zugesendet bekommen hatte und finde es auch nicht in meinen Unterlagen. Frage: Bin ich verpflichtet, das Gutachten zu beschaffen? Darf / muss die Eingliederungshilfe es einsehen können? Zu welchem Zweck wird es angefordert und warum reicht der Nachweis über den Pflegegrad nicht aus? Ich habe darüber keine Auskünfte bekommen. Es hieß nur, dass überprüft werde, ob ein Pflegegrad vorliegt.

    Wichtig ist auch die Fristen für eine Erbausschlagung einzuhalten!

    Das spielt auch eine Rolle, der Sohn will das Erbe, das sehr wahrscheinlich durch Altlasten überschuldet ist, ausschlagen. Hinzu kommt, dass er zu seinen 3 Geschwistern, die z.T. auch Hilfeempfänger sind, keine Kontakt hat. Es geht ihm nur darum, den Vater menschenwürdig beerdigen zu lassen. Am einfachsten wäre es , wenn die Ersparnisse auf dem Girokonto verwendet werden könnten. Im Moment ist die Situation kompliziert. Echte Auskünfte, welchen Weg er gehen kann, ohne einfach den Kopf in den Sand zu stecken, hat er von der Betreuerin nicht bekommen.Die Frage, ob sie das Geld nicht dazu verwenden kann, um jetzt schon ein Beerdigungsinstitut im Falleder Vater verstirbt, hat sie mit nein beantwortet.

    Das muss man auch erst einmal wissen. Wer denkt denn schon daran? Will man jeglichen Rechtsstreit vermeiden und einen Zugriff eindeutig und zweifellos schon im Ansatz unterbinden, dann bietet die Sterbe­geld­versicherung mit dem unwiderruflichen Bezugsrecht eine wirksame Lösung: Beim unwiderruflichen Bezugsrecht fällt die zukünftige Versicherungs­leistung unmittelbar in das Vermögen des Bezugs­berechtigten und zählt nicht mehr zum Vermögen des Vorsorgenden. Ein solches Bezugsrecht kann jederzeit während der Laufzeit des Vertrags vergeben werden, auch direkt an einen Bestatter. Die Verfügung eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist mit keinen Beschränkungen verbunden. Es kann auch im Voraus nur ein bestimmter Teil der Versicherungs­summe für den Bestatter verfügt werden, allerdings zählt dann auch nur dieser Teil zum Schonvermögen. Achten Sie darauf, ein unwiderrufliches Bezugsrecht nur im Zusammenhang mit einem Bestattungsvorsorgevertrag zu erteilen, dann ist auch eine eindeutige Zweckbindung gegeben.                  

    Wenn der Mann stirbt, fließt dieses Geld in die Erbmasse. Ich nehme mal an, dass der Sohn Erbe sein wird. Als Abkömmling ist er jedenfalls für die Beerdigung zuständig. Die Kosten der Beerdigung trägt der Erbe (§ 1968 BGB).


    Wie hoch sind denn die Rücklagen? Hoch könnten sie ja eigentlich nicht sein, da die Grenze bei 5000,- € liegt. Was darüber ist, müsste der Betreuer zu Lebzeiten dem Sozialamt melden.

    Vermutlich ist es nicht so einfach. Er hat ja auch die Empfehlung bekommen, sich an das Betreuungsgericht zu wenden.Ich habe jetzt auch recherchiert und folgendes gefunden. Solange die Bestattungs­vorsorge noch Bestandteil des Vermögens des Vorsorgenden ist, kann ein Mitarbeiter des Sozialamts trotz aller gegenlautenden Urteile zunächst versuchen die Verwertung zu verlangen. Dies ist häufig bei Treuhandkonten der Fall, da diese bis zum Todesfall zwar treuhändisch verwaltet werden, die darauf liegenden Beträge aber weiterhin zum Vermögen des Kunden zählen. Die großen Treuhänder verfügen daher in der Regel über eigene Rechtsbeistände, die ihre Kunden im Falle eines Rechtsstreits kostenlos unterstützen. In jedem Fall sollte einer Verwertung immer widersprochen werden, da nach der allgemeinen Auffassung und den oben erwähnten Grundsatzurteilen die Bestattungs­vorsorge zum Schonvermögen gehört.  https://www.seguralife.de/sterbegeld-wissen/schonvermoegen Am sichersten wäre wohl ein Treuhandkonto gewesen. Und selbst dafür gibt es keine Garantie zur Sicherung der Beerdigungskosten. Ich bin gespannt, ob und wie das Betreuungsgericht weiter helfen kann. Das Geld liegt auf einem Girokonto. Es geht um eine eher kleine Summe, die nicht über das Schonvermögen geht.

    Hallo zusammen, es geht um folgendes. Der Sohn wurde informiert, dass sein Vater, der in einem Heim ist, im Sterben liegt. Der Mann ist Hilfeempfänger und wird gesetzlich betreut. Es wurden Rücklagen gebildet, die die Kosten für eine menschenwürdige Beerdigung abdecken. Die gesetzliche Betreuung empfahl dem Sohn sich an das Betreuungsgericht zu wenden, da das Sozialamt die Rücklagen möglicherweise angreift, wenn der Hilfeempfänger verstorben ist. Meine Frage ist, wie sichert der Sohn die Rücklagen für die Beerdigung.Könnt Ihr helfen?

    Welche Gründe gibt es dafür? Diese werden leider nicht erwähnt. Ist die (berufliche) Inklusion generell rückläufig?

    Es gibt immer noch viele Betriebe, die lieber die Ausgleichsabgabe bezahlen. Selbst wenn die Quote erfüllt wird, haben es die meisten Menschen mit Behinderung schwer eine sichere Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Bei der Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine lächerliche Summe, die aus der Portokasse bezahlt werden kann. Davon wird kein Arbeitgeber zum Umdenken motiviert.

    Da wirst Du aber in allererster Linie, bei Lehretn ,die wenig Ahnung von Förderbedarf und auch Berührungsängste haben, auf wenig Gegenliebe stoßen. Ich möchte jetzt aber nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt überall gutes und schlechtes Personal.

    Laut einem Bericht der Landesregierung kletterte die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderzentren um 190 auf gut 5300. Die Zahl inklusiv beschulter Kinder und Jugendlicher nahm dagegen um rund 30 auf 11.550 ab. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf ging von 69,2 Prozent im Vorjahr auf 68,4 Prozent im Schuljahr 2020/21 zurück. Dementsprechend stieg die Exklusionsquote von 30,8 auf 31,6 Prozent.

    Behinderte: SPD wirft Landesregierung Versäumnisse bei der Inklusion vor | ZEIT ONLINE

    In dem Artikel wird ja dann auch noch auf die Existenzberechtigung von Förderschulen eingegangen. Ich kann jetzt zwar nur von meiner Erfahrung aus einer Intensivpädagogischen Klasse sprechen, aber diese Schüler Inklusiv zu Unterrichten, stelle ich mir sehr Schwierig bis unmöglich vor. Man merkt sogar schon, dass teilweise diese Klasse mit einer Größe von 7 Schülern und einem Betreuungsschlüssel von 4 Betreuern auf 5 Schülern (Schüler mit einer Fachkraft ausgenommen) für einige Kinder zu anstrengend ist und man die Gruppe splitten muss.

    Braucht man dafür wirklich Förderschulen? Gibt es denn absolut keine Konzepte, die innerhalb der Regelschulen funktionieren würden? Ich weiß, dass die Klassenstärke für Kinder ein Problem sein kann. In solchen Fällen braucht es einen anderen Personalschlüssel bzw. eine 1:1 Betreuung und auf alle Fälle eine reizarme Umgebung.

    Kann das nicht zumindest unter dem Dach der Regelschule umgesetzt werden? Mit ausreichend Räumlichkeiten müsste das möglich sein. Ich weiß, es fehlt auch an Räumlichkeiten, aber anstatt Förderschulen zu fördern und zu bauen, sollte man Schulen und Konzepte fördern, die Inklusion möglich machen. Inklusion bedeutet ja nicht, dass man 30 Kinder mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen in die Klassen quetscht.

    Es fehlt an den nötigen Mitteln. Wo kein Wille ist, ist kein Weg.

    Schulsystem fehlen 660 Millionen Euro

    Sonderschulen bleiben nötig: Inklusion gelingt nur stockend - n-tv.de

    Danke für die Info, hatte ich noch gar nichts von gehört.

    Es kann sein, dass man nicht benachrichtigt wird und die Meldung eigenständig erledigen muss. Es wird bereits kritisiert, dass viele nichts von dieser Änderung wissen und deshalb die Frist zu Hauf verpasst werden wird. Ich hatte es auch nicht suf dem Schirm.Mein Mann hat es gelesen😉