Hallo allerseits,
Ich bin in Niedersachsen und eine Freundin von mir beantragt gerade das persönliche Budget. Wir werden von der EUTB beraten und nächste Woche kommt das BENI-Gespräch beim Amt, also die eigentliche Antragstellung.
Ich selber versuche gerade, mich in die Materie einzuarbeiten, aber es gibt da etwas, was ich einfach nicht herausfinde:
Die Freundin, die nun den Antrag stellt, hat früher in der DELME gearbeitet in ist jetzt in Rente. Weil sie JWD wohnt (janz weit draußen) kann sie ohne Hilfe nirgends hin, ist zwar durch ihre Mutter versorgt, hat aber sonst keine sozialen Kontakte mehr.
Also soziale Teilhabe gleich null.
Wir haben jetzt auf Empfehlung Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe von drei Tagen die Woche für jeweils drei Stunden beantragt (9 Wochenstunden).
Ich finde nirgends eine Info, auf welcher Grundlage das entschieden wird. Das aktuelle BENI-Handbuch liegt mir vor, aber wieviel Anspruch hat meine Freundin denn nun? Es geht um soziale Teilhabe, nicht einkaufen usw.
Warum drei Tage und nicht fünf, warum drei Stunden und nicht mehr oder weniger? Wie wird das bemessen, da muss es doch Richtlinien für geben?
Viele Grüße Tom