Beiträge von OsunSeyi

    Also ich habe das jetzt so verstanden:


    LEISTUNGEN ZUR TEILHABE


    Das sind ganz allgemein die notwendigen Sozialleistungen, um eine Behinderung abzuwenden oder deren Folgen zu mindern.


    Die Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:


    die Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Unfallversicherung und Rentenversicherung, die Träger der Eingliederungshilfe und mehr.


    Es gibt fünf Leistungsgruppen:


    medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.


    Zu finden im SGB IX, Teil 1, Kapitel 1 § 4 "Leistungen zur Teilhabe"


    EINGLIEDERUNGSHILFE


    Eingliederungshilfe ist eine nachrangige, staatliche Sozialleistung.


    Wer Leistungen zur Teilhabe nicht von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten kann, kann Sie beantragen.


    Die Sozialämter sind immer noch für die Eingliederungshilfe zuständig, so wie sie es früher auch waren.


    Daneben gibt es aber auch noch andere Träger der Eingliederungshilfe (z.B. die Jugendämter für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Jugendliche).


    Die Eingliederungshilfe ist durch das Bundesteilhabegesetz geregelt.


    Sie umfasst vier Leistungsgruppen:


    Medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung und soziale Teilhabe


    Zu finden im SGB IX, Teil 2 "Eingliederungshilferecht"

    In welchem Verhältnis das zum "BTHG" steht, weiß ich nicht.


    Wenn das so stimmt oder auch nicht, korrigiert ihr mich?

    Hi, Was genau ist der Unterschied zwischen der Eingliederungshilfe und den "Leistungen zur Teilhabe" (Teilhabeleistungen).


    Beide Begriffe werden im Netz oft verwendet und verstanden habe ich:


    ... daß Eingliederungshilfe durch das Teilhabegesetz geregelt wird


    ... Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung, soziale Teilhabe und unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen umfasst.


    Bei Wikipedia heißt es:

    "Teilhabeleistungen sind eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Förderung der ... Teilhabe am Leben."


    und:

    "Bei Hilfebedürftigkeit erbringen die Träger der Sozialhilfe besondere Teilhabeleistungen in Form der Eingliederungshilfe"


    (... was veraltet ist weil nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe?)


    Bei Betanet:

    "Die Träger der Eingliederungshilfe sind zuständige Reha-Träger für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, soweit kein anderer Träger die Leistungen zur Teilhabe erbringen muss."


    Ist nun die Eingliederunghilfe ein Teil der Teilhabeleistungen oder ist es praktisch das selbe?


    viele Grüße, Tom

    Hallo Trixi,

    Der Termin beim Amt war gestern, und auf Anraten der EUTB war ich als zukünftiger Leistungserbringer nicht dabei sondern habe nur als Fahrer fungiert. Aber die -total nett- Beraterin hat am Gespräch teilgenommen.


    Ergebnis scheint im großen und ganzen gut ausgefallen zu sein, aber die beantragten 9 Stunden pro Woche werden es wohl nicht werden.


    Wie viel genau, werden wir ja bald erfahren....


    Trotzdem ist mir nicht ganz klar geworden, auf welcher Basis das entschieden wird.


    Jemand, der in einem Heim wohnt, wird möglicherweise weniger bekommen als jemand, der ohne Hilfe praktisch nicht vom Fleck kann und zuhause keine Kontakte pflegen kann.


    Wiederrum die Frage, wie genau wird das bemessen?

    Ja sicher, zumal ja auch nur berücksichtigt wird was Mensch zuvor beantragt hat. Das wiederum sollte realistisch sein aber im Zweifelsfall vielleicht eher zuviel als zu wenig. Aber doch sicher in Kenntnis dessen, was realistisch ist.


    Fakt ist, das im konkreten Beispiel die Antragshöhe von drei Tagen à drei Stunden schlichtweg geraten ist.

    Die Diagnose steht doch schon lange fest (seit Geburt) und ist dem Amt nach 30 Jahren DELME bekannt. Und wie soll man den Bedarf an sozialer Teilhabe von Arzt diagnostizieren lassen ?? Das war so gesehen nicht wirklich meine Frage...


    Ich denke, daß es genauso wie ein Recht auf Bildung, kultureller Teilhabe usw usw doch auch eine Vorstellung davon gibt, in welchem Umfang Mensch Freunde besuchen sollte oder einfach mal wegfahren oder Eis essen darf.


    Wo werden die allgemeinen Rahmenbedingungen für Freizeit festgelegt?

    Beantragt sind drei Tage die Woche à 3 Stunden.


    Betanet:


    Welche Leistungen in welchem Umfang konkret gewährt werden, ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr wird das in jedem Einzelfall nach folgenden Kriterien bestimmt:


    Und:

    • Nicht als angemessen gilt ein Wunsch normalerweise, wenn die Leistung unverhältnismäßig teurer ist als eine bedarfsdeckende ähnliche Leistung.

    Ich habe jetzt gehört, das sei nicht definiert und müsse mit dem Amt verhandelt werden. Es sei eben eine sehr individuelle Entscheidung.


    Freizeitbegleitung habe einen Rahmen von 3-4 Tagen die Woche und sei eigentlich simpel gegenüber den Leistungen, die dann fällig würden, wenn eine Rundum-Begleitung nötig wird.


    Trotzdem bleibt für mich die Frage, woher nehmen ich Anhaltspunkte für die Höhe der Leistungen die verhandelt werden.


    Im Fall der sozialen Teilhabe ist es sehr dehnbar von Spaziergang bis zur Fahrt in den Urlaub.


    Auch die Fahrt in den Urlaub gehört zu dem, was zu den "normalen" Ansprüchen des sozialen Lebens gehört. Kann man es extra beantragen? Oder gehört es nicht zu dem, was "Mensch" erwarten kann? Und falls doch, jedes Jahr? Nur nach Bad Oeynhausen oder auch die Fahrt nach Wangerooge mit einer Übernachtung?

    Pdf-Datei

    Da drin ist eine Tabelle:

    Richtwerte für Eingliederungshilfepauschalen im Rahmen des persönlichen Budgets 

    Für Baden-Württemberg nicht Niedersachsen. Konnte ich nicht viel mit anfangen aber eine Bemessungsgrundlage muss es irgendwo ja geben, ich denke für jedes Bundesland anders.

    Hallo allerseits,

    Ich bin in Niedersachsen und eine Freundin von mir beantragt gerade das persönliche Budget. Wir werden von der EUTB beraten und nächste Woche kommt das BENI-Gespräch beim Amt, also die eigentliche Antragstellung.


    Ich selber versuche gerade, mich in die Materie einzuarbeiten, aber es gibt da etwas, was ich einfach nicht herausfinde:


    Die Freundin, die nun den Antrag stellt, hat früher in der DELME gearbeitet in ist jetzt in Rente. Weil sie JWD wohnt (janz weit draußen) kann sie ohne Hilfe nirgends hin, ist zwar durch ihre Mutter versorgt, hat aber sonst keine sozialen Kontakte mehr.


    Also soziale Teilhabe gleich null.


    Wir haben jetzt auf Empfehlung Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe von drei Tagen die Woche für jeweils drei Stunden beantragt (9 Wochenstunden).


    Ich finde nirgends eine Info, auf welcher Grundlage das entschieden wird. Das aktuelle BENI-Handbuch liegt mir vor, aber wieviel Anspruch hat meine Freundin denn nun? Es geht um soziale Teilhabe, nicht einkaufen usw.


    Warum drei Tage und nicht fünf, warum drei Stunden und nicht mehr oder weniger? Wie wird das bemessen, da muss es doch Richtlinien für geben?


    Viele Grüße Tom