"Im Prinzip hat der FED einen Auszahlungsanspruch"
Ja, genau das meinte ich. Aber womöglich bedarf es dafür einer speziellen Vereinbarung mit der KK.
Und sonst: Wenn ich eine Mahnung schicke (nach 10 Monaten) ist das wohl gerechtfertigt.
Aber ist rechtlich gesehen die KK der Ansprechpartner?
Ich glaube, mein früherer Arbeitgeber hätte ohne schriftlichen Vertrag nicht angefangen irgendetwas zu leisten. Das hat dann wohl seine Gründe.
Allerdings halte ich selbst das, wenn man mehr oder weniger privat aushilft, für abwegig.
Ich gehe davon aus, ich kann mit der KK abrechnen und fertig.
Verhinderungspflege ist ja nicht umsonst genau so ausgelegt.
Mein Eindruck ist, daß das Thema nicht so banal zu sein scheint wie man erstmal denkt.
Letztlich bleibt die Frage unbeantwortet.