Also ich habe das jetzt so verstanden:
LEISTUNGEN ZUR TEILHABE
Das sind ganz allgemein die notwendigen Sozialleistungen, um eine Behinderung abzuwenden oder deren Folgen zu mindern.
Die Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:
die Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Unfallversicherung und Rentenversicherung, die Träger der Eingliederungshilfe und mehr.
Es gibt fünf Leistungsgruppen:
medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Zu finden im SGB IX, Teil 1, Kapitel 1 § 4 "Leistungen zur Teilhabe"
EINGLIEDERUNGSHILFE
Eingliederungshilfe ist eine nachrangige, staatliche Sozialleistung.
Wer Leistungen zur Teilhabe nicht von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten kann, kann Sie beantragen.
Die Sozialämter sind immer noch für die Eingliederungshilfe zuständig, so wie sie es früher auch waren.
Daneben gibt es aber auch noch andere Träger der Eingliederungshilfe (z.B. die Jugendämter für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Jugendliche).
Die Eingliederungshilfe ist durch das Bundesteilhabegesetz geregelt.
Sie umfasst vier Leistungsgruppen:
Medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung und soziale Teilhabe
Zu finden im SGB IX, Teil 2 "Eingliederungshilferecht"
In welchem Verhältnis das zum "BTHG" steht, weiß ich nicht.
Wenn das so stimmt oder auch nicht, korrigiert ihr mich?