In Potsdamer Klinik wurden vier Menschen getötet
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Anita hat das so gut geschrieben. ❤
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Ungeheuerlich!!
Zitat
Das Haus hatte der mutmaßlichen Täterin nach der Tat die außerordentliche Kündigung ausgesprochen und hilfsweise eine ordentliche Kündigung. Dagegen wehrt sich die Frau. Nach der Kündigung der Pflegerin hatte ihr Anwalt beim Arbeitsgericht Potsdam Kündigungsschutzklage erhoben und eine Abfindung in Höhe von 81.600 Euro und Lohnfortzahlung bis Ende des Jahres verlangt. Dies hatte das Oberlinhaus strikt abgelehnt.Vier Bewohner getötet: Mutmaßliche Oberlinhaus-Täterin wegen Mordes angeklagt | rbb24
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Ungeheuerlich!!
Zitat
Das Haus hatte der mutmaßlichen Täterin nach der Tat die außerordentliche Kündigung ausgesprochen und hilfsweise eine ordentliche Kündigung. Dagegen wehrt sich die Frau. Nach der Kündigung der Pflegerin hatte ihr Anwalt beim Arbeitsgericht Potsdam Kündigungsschutzklage erhoben und eine Abfindung in Höhe von 81.600 Euro und Lohnfortzahlung bis Ende des Jahres verlangt. Dies hatte das Oberlinhaus strikt abgelehnt.Vier Bewohner getötet: Mutmaßliche Oberlinhaus-Täterin wegen Mordes angeklagt | rbb24
Wie kann man denn auf sowas kommen...unfassbar.
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Wie kann man denn auf sowas kommen...unfassbar.
Das frage ich mich auch und ich frage mich darüber hinaus, wie der Anwalt diese Forderung nach einer Abfindung auch noch unterstützen kann? Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg?
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Selbst wenn es Aussicht auf Erfolg hätte, mit einem klitzekleinen bisschen Restmoral dürfte weder die Frau und erst recht nicht der Anwalt aus einem Mehrfachmord noch finanziellen Gewinn rausschlagen wollen. Das ist an Abartigkeit nicht mehr zu überbieten!
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Furchtbare Zustände und die Verantwortlichen gehören auch vor Gericht!!! Trotzdem ist das kein Grund zum Mörder zu werden. Warum hat sich die Pflegerin nicht krankschreiben lassen? Warum hat sie nicht gekündigt?
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Was hat das mit den Morden zu tun?
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Was hat das mit den Morden zu tun?
Das wird sich vermutlich auf das Strafmaß auswirken.
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Das wäre ungeheuerlich!
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Was hat das mit den Morden zu tun?
Es ist doch wichtig, dass so etwas rauskommt!
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Aber nicht bei der Verurteilung einer Mörderin.
Es gibt keine Rechtfertigung oder Begründung, daher finde ich das gefährlich das auf diese Weise zu diskutieren. Die Mörderin ist hier nicht das Opfer
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Nein, die Mörderin ist nicht das Opfer.
Es gibt aber nichts besseres als Gerichtsverfahren, dass solche Sachen an die Öffentlichkeit kommen.
Es mag sein, dass es die Strafe etwas mildert. Ein Richter muss ja innerhalb eines möglichen Strafrahmens immer berücksichtigen, was es noch für schlimmere Fälle gibt, bei denen die Höchststrafe verhängt wird.
Wenn es Mord ist, gibt es eh nur ein Strafmaß - lebenslänglich. Nur wenn verminderte Schuldfähigkeit vorliegt, die durch einen forensischen Psychiater begutachtet wurde, kann es eine Milderung geben.
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Könnten denn eine stressige Arbeitssituation mildernde Umstände sein?
Ich finde diesen Gedanken so fürchterlich!
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Könnten denn eine stressige Arbeitssituation mildernde Umstände sein?
Ich finde diesen Gedanken so fürchterlich!
Nein, es ist die strukturelle Gewalt, die dahintersteckt. Dass es auch noch Schuldige im Hintergrund gibt, ohne die es vielleicht nicht zu der Tat gekommen wäre.
Und - es wurde angedeutet, dass die Einrichtungsleitung von der psychischen Erkrankung der Möderin wusste. Was ein Arbeitgeber - er hätte aus Fürsorgegründen sowohl gegenüber der Mitarbeiterin als auch insbesondere gegenüber seinen Schützlingen handeln müssen.
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Das heisst im Gegenteil, es könnte dadurch auch sein, dass sich weitere Mitarbeiter oder Vorgesetze verantworten müssen?
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