Ich weiß von vielen anderen Eltern, dass auch sie mit der unerträglichen Angst leben, dass es zu katastrophalen Folgen führen würde, wenn sie selbst ausfallen.
Das Spielen auf Zeit ist ein weit verbreitetes Instrument der Kostenträger, um die Betroffenen mürbe zu machen und auf die beantragte Leistung zu verzichten. In unserem Fall verfolgt die Kreisverwaltung als örtlicher Träger der Sozialhilfe ganz offensichtlich das Ziel, dass ich aufgrund von Erschöpfung handlungsunfähig werde und mein Sohn dann zwangsläufig in ein Heim eingewiesen werden muss (was er aus unterschiedlichen Gründen wahrscheinlich nicht überleben würde). Mit der Heimeinweisung wäre ein Wechsel des Kostenträgers verbunden (LVR), so dass die Kreisverwaltung mit dieser diskriminierenden Vorgehensweise sogar ihr Ziel erreichen würde, überhaupt keine Leistungen für meinen Sohn mehr erbringen zu müssen.
Der Gesetzgeber hat zwar gut gemeinte Fristen festgelegt, so dass über meinen Antrag laut § 14 SGB IX innerhalb von drei Wochen zu entscheiden gewesen wäre, da weder weitergeleitet werden musste und auch kein Gutachten eingeholt werden musste, aber leider führt das Ignorieren dieser Fristen zu keinen Konsequenzen für das Sozialamt.
Stattdessen erhalte ich von der Kreisverwaltung nach fünf Wochen erstmal die Aufforderung, irgendwelche Unterlagen zu erbringen, die völlig überflüssig – bzw. bekannt – sind.
Dieses Schreiben, aus dem erkennbar ist, dass man das Budget nicht fließend weiterlaufen lassen will – mein Sohn also unversorgt sein wird – füge ich hier als Anlage bei.
Außerdem füge ich eine Anlage mit einem Link zur Dokumentation des Deutschen Bundestages zur Veranstaltung „Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag“ am 26./27. Oktober 2012 bei, in welcher auf Seite 29 die Forderung steht, das gesetzeswidrige Handeln bei der Bearbeitung und Bescheiden von Anträgen abzustellen.
Leider ist diesbezüglich noch nichts geschehen, so dass diese verzweifelten Situationen, wie ich sie gerade erlebe, von den Kostenträgern weiterhin ganz bewusst herbeigeführt werden, weil sie dabei nur „gewinnen“ können – ohne Rücksicht auf Menschenrechte.
Ich persönlich habe heute die NRW-Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf angeschrieben und um Hilfe gebeten – in der Hoffnung, dass ich nicht gezwungen bin, erneut ein Eilverfahren beim Sozialgericht einzureichen.
Da ich jedoch nicht die einzige bin, die unter den diskriminierenden Praktiken von Kostenträgern zu leiden hat, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn dieses Problem vom Deutschen Institut für Menschenrechte aufgegriffen werden könnte.
Auch viele andere Eltern wären sicherlich dankbar, wenn sie nicht ständig mit der Angst leben müssen, niemals ausfallen zu dürfen, weil Kostenträger mit beabsichtigter Unterversorgung Druck ausüben.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus
und grüße Sie ganz herzlich