Beiträge von Inge

    Erst hat man einen Elternverein, der wird dann größer, professioneller, auf einmal hat man hauptamtliche Geschäftsführer und dann den ganzen Unterbau hauptamtlich.


    gerade erlebe ich das in einem Verein, bei dem ich 1987 Gründungsmitglied war und vor einigen Jahren ausgetreten bin. Der Selbsthilfegedanke gerät völlig in den Hintergrund, weil irgendwelche Leute sich profilieren wollen. Das hat nicht mal was mit Eltern oder Profis zu tun, sondern mit (mangelndem) Charakter.
    Ich halte Verbände wie die Lebenshilfe nach wie vor für den richtigen Weg, leider hapert es in vielen Fällen ganz gewaltig bei der Umsetzung. Dennoch sollten wir als Eltern dann nicht versuchen, das Rad neu zu erfinden, sondern wir sollten den Verband "entern", denn es sind Elternverbände. Die gehören nicht einem Vorstand oder irgendwelchen Hauptamtlichen. Wir(!) - die Eltern - sind als Mitglieder diejenigen, die die Richtung vorgeben. Wir müssen uns nur einig sein, dann klappt das - denn wir sind viele.
    Ach ja, bei dem oben erwähnten Verein sind gerade viele starke Mitglieder dabei, sich den Verein zurückzuerobern!

    Hallo Ihr Lieben,
    schön, dass Ihr so mitfühlend seid. Auch ohne das abgesprochen zu haben, weiß ich, dass Gisela sich über Kommentare bei Kobinet sehr freuen würde. Realname muss dort nicht sein, und wer völlig anonym bleiben will, schafft sich noch eine neutrale Mailadresse an.
    Ich habe einen - wegen Zeitmangel nur sehr kurzen - Hinweis an Report Mainz geschrieben.

    Gisela hat ein Schreiben an das Deutsche Institut für Menschenrechte geschickt, von dem ich den zweiten Teil hier einstelle. Das komplette Schreiben hat sie auf FB veröffentlicht.


    Antwort von Gisela, die auch noch von anderer Seite viel Zustimmung und Bestärkung erfährt :)

    Zitat

    Kannst Du in dem Forum bitte mitteilen, dass ich mich über diese Wünsche riesig freue und dass ich natürlich gewillt bin, auch diesen Kampf zu gewinnen und auch die Benachteiligungen unserer Kinder noch mehr ins Bewusstsein der! Öffentlichkeit und der Politiker zu rücken.

    Hallo zusammen,


    um diesen bürokratischen Irrsinn komplett zu machen, werden inzwischen auch die Besucher von Tagesförderstätten einbezogen.
    Vor einigen Wochen wurden einem Betroffenen die Zahlung von Grundsicherung verweigert und bereits erhaltene Leistungen sollten zurückgezahlt werden. Der Betroffene solle sich ans Jobcenter(!) wenden. Hier wurde eine Anwältin eingeschaltet, die einen sehr gut formulierten Widerspruch geschrieben hat.
    Gestern bekamen wir ein Schreiben, dass - nachdem unsere Tochter seit 15 Jahren die Tagesförderstätte besucht und Grundsicherung bekommt - jetzt überprüft werden muss, ob sie wirklich dauerhaft erwerbsunfähig ist. Eine Tagesförderstätte ist für behinderte Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können - die also nicht mal in einer WfbM arbeiten können. Und jetzt wird überprüft, ob sie nicht doch einer ganz normalen Berufstätigkeit nachgehen kann.
    Als Grund für die unnötige Bürokratie wird eine Rechtsänderung, die vor einem Jahr in Kraft getreten ist, angegeben. Diese Änderung betrifft jedoch nur Eingangsbereich der WfbM, also den Bereich, in den unsere Tochter niemals gelangt ist, weil sie selbst dafür zu schwer behindert ist.
    Das BMAS legt das Gesetz (wie bei der Regelbedarfsstufe 3) gegen die Interessen der Betroffenen aus, obwohl es bereits positive Gerichtsurteile gibt. Es werden also wieder(!) Eltern durch alle Instanzen gejagt, um die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen.
    Wie viel Kraft und Zeit, die wir anderer Stelle wirklich dringend benötigen, gehen da verloren?

    Zitat

    Klinikum entlässt Ärzte, die sich um Qualität der Untersuchungen sorgen


    Bei den beiden entlassenen Ärzten handelt es sich um ein Ehepaar, das auf Epilepsie spezialisiert ist.
    Die Mediziner hatten bemängelt, dass es in der Neurologie an Personal fehle und eine Gefährdungsanzeige gestellt.


    Quelle und kompletter Text: Süddeutsche

    Zitat

    [...] „Für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Familien bestehen erhebliche Barrieren im Zugang zur Hospiz- und Palliativversorgung.“, so Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Deshalb hat sich die DGP die Verbesserung der Information bezüglich der besonderen Bedarfe sowohl der Betroffenen als auch ihrer Familie zum Ziel gesetzt und heute zwei barrierefreie Leitfäden für Angehörige und für Mitarbeitende in Wohnformen der Eingliederungshilfe veröffentlicht.[...]


    Quelle, kompletter Text und Links zu Informationsmaterial: DGP

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    Die Freiheit der Wahl


    Die Freiheit der Wahl Behinderte haben nicht immer die Wahl, wenn es um ihre Lebensumstände geht. Sie werden meist in speziellen Einrichtungen betreut und dort Wohnheimen und Arbeitsstellen in Werkstätten zugewiesen. Oft scheint das kaum anders möglich zu sein, schon weil viele je nach Behinderungsgrad gar nicht in der Lage sind, ihre Wünsche adäquat zu äußern. Doch die Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Seit 2008 ist sie in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert, die auch die Bundesrepublik unterzeichnet hat. Artikel 19 besagt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht darauf haben, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Doch was sind die Wünsche Behinderter? Und wie kann man sie herausfinden, wenn ein Behinderter so stark beeinträchtigt ist, dass er sie gar nicht äußern kann? [...]


    Quelle und kompletter Text: bnn

    Zitat

    Wenn Krankenkassen nicht fristgerecht über einen Leistungsantrag entscheiden, gilt dieser laut Gesetz als genehmigt. Wie am Dienstag, 7. November 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, können die Kassen eine solche „fiktive Genehmigung“ nicht später einfach wieder zurücknehmen (Az.: B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R). Dies widerspreche den gesetzlichen Vorgaben und würde zudem mittellose Versicherte benachteiligen. [...]


    Quelle und kompletter Text: Juraforum

    Die Aussage von einigen Leuten setzt sich also durch: "So was muss es heute doch wirklich nicht mehr geben".
    Vor einigen Jahren habe ich schon mal geschrieben:


    In solchen „Angeboten“ spiegelt sich ein medizinisch-technologischer Machbarkeitswahn und die Idee, bestimmte Erkrankungen am Ort der Entstehung zu erkennen und dann (mitsamt dem entstehenden Menschen) „ausmerzen“ zu können. Das ist ein medizinisch verbrämter ideologischer Größenwahn…
    Dazu kommt noch die fehlende Unterstützung und die massive Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Hierzu zählen u. a. der zermürbende Kampf gegen die Regelbedarfsstufe 3 und die Kindergeldabzweigung im deutschen „Sozial“staat, der endlose Einsatz um einigermaßen normale Lebensbedingungen (von Inklusion ganz zu schweigen), sowie der bürokratische Irrsinn von Behörden und Institutionen.
    Eine werdende Mutter (und die evtl. dazu gehörige Familie) wird es – falls überhaupt – gut überlegen, ob sie in diesem eiskalten Klima ein behindertes Kind zur Welt bringen will und wird.
    Ist die erzeugte Eiszeit in der Sozialpolitik Zufall oder Berechnung?!?


    Man könnte dahinter auch eine Art Versuch zur Lösung künftiger (volkswirtschaftlicher) Probleme sehen. Genau deshalb wird auch die Diskussion zum Thema „Sterbehilfe“ immer zu „Krisenzeiten“ stark forciert.
    Ich befürchte, irgendwann wird das Recht auf eine vorgeburtliche Untersuchung zur Pflicht werden – und das Recht auf den eigenen Tod bei (unheilbaren) Krankheiten oder…. ebenfalls zur Pflicht.