Beiträge von Inge

    Danke für die Rückmeldungen und die Info zur Begrenzung!
    Jetzt habe ich den Entwurf überarbeitet und gekürzt. Bitte schaut doch mal drüber, ob das einigermaßen verständlich ist.


    Andres Nahles hatte bei unseren damaligen Fragen zur Regelbedarfsstufe 3 nicht geantwortet. Aber als Chefin des BMAS darf sie nicht übergangen werden.
    Gabriele Lösekrug-Möller hat die Fragenfunktion deaktiviert.
    Anette Kramme hat die Fragenfunktion ebenfalls deaktiviert.
    Yasmin Fahimi ist erreichbar (noch)
    Ulla Schmidt wäre auf jeden Fall eine Option
    Uwe Schummer . . .
    Katja Mast . . .
    Corinna Rüffer . . .
    Katrin Werner . . .
    ? ? ?

    Hallo zusammen,


    die Abschaffung von Fördereinrichtungen halte ich für den falschen Weg, denn es wird für viele Menschen - gewollt oder ungewollt - keine Alternative geschaffen werden. Zudem gehen viele behinderte Menschen gerne in ihre Einrichtung und würden bei einer Schließung auf der Strecke bleiben. Es kann und darf auch nicht Ziel sein, dass die Betroffenen keine Möglichkeiten haben und selbst etwas in die Wege leiten müssen.
    Meine (oft wiederholte) Forderung: für jeden Menschen mit Behinderung muss ein gesetzlich verankertes Anrecht und eine Wahlmöglichkeit mit einem personengebundenen Budget ermöglicht werden. Dies kann in den bereits vorhandenen Förderschulen bzw. Einrichtungen der Eingliederungshilfe (WfbM oder Tagesförderstätte) geschehen oder in der "freien Wildbahn". Eine solche Wahlfreiheit würde auch bewirken, dass die aktuell vorhandenen Angebote sich entweder nach den Wünschen und den Bedarfen der behinderten Menschen ausrichten oder überflüssig würden.

    Bei der Fachtagung der Uni Koblenz-Landau soll es um die grundsätzliche Frage gehen, was unter inklusivem Wohnen zu verstehen ist. Es sollen konkrete Beispiele aus der Praxis, Chancen und Herausforderungen gezeigt werden.
    Die Veranstaltung ist nicht nur an Fachkräfte aus dem Bereich der Behindertenhilfe, sondern spricht ausdrücklich alle relevanten Akteure im Kontext Wohnen an.
    Weitere Infos mit Link zu den Tagungsunterlagen und zur Anmeldung: IDW

    Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) weist darauf hin, dass seit Juli 2017 Menschen mit Behinderungen, die nach der Schulentlassung den Eingangs-und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen, keine Grundsicherung bewilligt wird. Begründet wird dies damit, dass eine dauerhafte volle Erwerbsminderung nicht vorliege. Der bvkm rät daher den Betroffenen, einen Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.
    Die Argumentationshilfe sowie einen Musterwiderspruch gibt es beim BVKM

    Sandra Roth schildert in einem Artikel über das Leben mit Behinderung in der Zeit kurz, aber sehr eindrucksvoll die Wünsche, die sie beim Loslassen ihrer schwerstbehinderten Tochter hat. Der Bericht ist insgesamt absolut lesenswert.


    Zitat

    […] Ich träume davon, dass sie mal in einer WG wohnen wird, einer wie der, vor der ich in der Zeitung gelesen habe: gegründet von Eltern, die sich etwas anderes wünschten als ein Heim; mit behinderten und nichtbehinderten Bewohnern, begleitet von einem Pflegeteam. […]

    Zitat


    [Frage] Manchmal haben Sie sich mit Lotta zu Hause verkrochen, um sich nicht den Reaktionen anderer Menschen auszusetzen.


    [Antwort] Manchmal hat man einfach nicht die Kraft. Es gibt immer noch Tage, an denen mein Mann vorschlägt, essen zu gehen, und ich lieber zu Hause bleiben will. Meine Tochter mit ihren drei Jahren muss gefüttert werden. Ich frage mittlerweile in Restaurants, ob sie mir das Schnitzel aus dem Kindermenü pürieren können. Aber an manchen Tagen ertrage ich die mitleidigen Blicke und das Starren nicht. An anderen Tagen, und das ist mittlerweile zum Glück die Mehrzahl, nehme ich das gar nicht so wahr.


    Komplettes Interview in der FAZ

    AW: Artikel in Zeit-Online: Dass es dich gibt


    Zitat

    [...] Sie lacht, wenn im Radio Michael Jackson läuft, und gurrt wie eine Taube, wenn Ben sich neben sie legt und ihr vom Kindergarten erzählt. Sie hat blonde Locken, große Augen und Knie, die immer nach innen zeigen. Jede Woche absolviert sie Therapiestunden bei der Physiotherapeutin, der Logopädin und der sogenannten Sehfrühförderung, bei der sie schon gelernt hat, ihre Augen nicht kullern zu lassen, sondern still zu halten. Sie macht Fortschritte weil sie gefördert wird.


    Ben und Lotta heißen in Wirklichkeit anders. Wem diese Namen bekannt vorkommen, erinnert sich vielleicht an die Ausgabe des ZEITmagazins von Anfang 2012, in der ich von Lottas Diagnose erzählt habe. In einem Buch, das in diesen Tagen erscheint, geht die Geschichte weiter. [...]


    Wie soll Inklusion funktionieren, wenn sich die einen um den 100er-Zahlenraum sorgen und die anderen um Physiotherapie? Wie muss Inklusion umgesetzt werden, damit sie Behinderte und Nichtbehinderte näher zusammenbringt, statt sie weiter auseinanderzutreiben? [...]


    Den kompletten Artikel gibt es bei Zeit-Online: Sie kann lächeln

    Hallo zusammen,


    bei Zeit-Online gab es bereits mehrere sehr schöne Berichte von Sandra Roth über ihre Tochter "Lotta". Ich verlinke die einzelnen Artikel mal hier...


    Zitat

    Dass es dich gibt


    Kurz vor Lottas Geburt wurde in ihrem Gehirn eine Fehlbildung entdeckt. Ihre Mutter schreibt hier von Momenten tiefer Verzweiflung. Und großen Glücksgefühlen.
    Lotta kann krabbeln, sagt ihr großer Bruder Ben. Im Geheimen. Im Geheimen kann Lotta, zwei Jahre alt, so einiges: sitzen, sehen, »Mama« sagen. Meine Tochter hat geheime Superkräfte, die nur ihr vierjähriger Bruder kennt. Der Rest der Welt sieht sie anders: als Vena-Galeni-Kind, körper- und sehbehindert. Ihre Krankengeschichte lagert in einem dicken roten Ordner, bald müssen wir einen zweiten kaufen, so voll ist er schon. Ben sagt, es macht nichts, falls Lotta später mal einen Rollstuhl kriegt, »aber schieben darf nur ich den«. Außerdem könne sie ja immer noch fliegen.[...]


    Quelle und kompletter Text: Dass es dich gibt


    Zitat

    [...] So wird beispielsweise bei den Leistungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Krankenkassen abgelehnt. Die Spannbreite der Ablehnungsquoten der einzelnen Krankenkassenarten liegt dabei zwischen 8,4 und 19,4 Prozent. Gegen rund jede vierte Leistungsablehnung in dem Versorgungsbereich wird Widerspruch eingelegt (24,7 Prozent). Und weit mehr als jeder zweite eingelegte Widerspruch (56,4 Prozent) ist erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich, indem der Antrag schließlich doch wie beantragt oder mit anderer Leistung bewilligt wird. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter trifft das sogar auf sage und schreibe fast drei von vier Widersprüchen zu (72,0 Prozent). [...]


    Quelle, kompletter Text und Link zur Studie: Patientenbeauftragter

    Differenzierung in der Schule könnte / sollte dann aber unter neuen Aspekten stattfinden.
    Und individuelle Klassen sind nicht zwangsläufig exklusiv.
    Die Klassen sollten sich meiner Meinung nach an den Bedürfnissen aller Schüler richten. Also z.B. eine Musikklasse für die Musik begeisterten, die dann eben mehr Musikunterricht hat.


    genau so habe ich das gemeint :thumbup:

    Hallo zusammen,
    es bringt meiner Ansicht nach nichts, die bestehenden Sondereinrichtungen abzuschaffen - es müssen für jeden Menschen mehrere Alternativen zur Verfügung stehen, aus denen sie frei wählen können.
    Seit Jahren werden jedoch auslegungsfähige Formulierungen durch ökonomisch fixierte Schreibtischtäter bewusst falsch und negativ interpretiert, sodass die Betroffenen enorm viel Zeit und Kraft aufbringen müssen, um das ihnen zustehende Recht überhaupt erst deutlich zu machen, dann noch einzufordern und durchzusetzen.
    Eine Wahlfreiheit würde bewirken, dass die Angebote (von Schule, Wohnform, Arbeit oder Tagesstruktur) sich entweder nach den Wünschen und den Bedarfen der (behinderten und nicht-behinderten) Menschen ausrichten oder überflüssig würden.

    Zitat

    Festbeträge der Kassen


    Bezuschusst werden nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Und auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die Differenz selbst gezahlt werden. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser.


    Quelle und kompletter Text: VDK