Meines Erachtens geht es schlicht und einfach um das Recht auf Selbstbestimmung und um das Recht auf die Gestaltung des eigenen Lebens. Also um das, was wir alle für uns selbst als völlig selbstverständlich ansehen.
Für das Wohnen gilt in erster Linie Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention - insbesondere:
Diese Maßnahmen sollen unter anderem gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen. Sie sollen weiterhin entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.
Es müss(t)en also für jeden behinderten Menschen mehrere geeignete Optionen zur Auswahl stehen. Und die Freiheit, unter mehreren Optionen die für den Menschen passende auswählen zu können, darf nicht von finanziellen Kriterien beeinflusst werden.
Dann muss (müsste ) für jeden Menschen mit Behinderung eine Wahlfreiheit der für ihn geeigneten Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget ermöglicht werden. Diese köntte in den bereits vorhandenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe (WfbM oder Tagesförderstätte) wahrgenommen werden, am so genannten freien Arbeitsmarkt oder auch in Eigenregie.
Auch für die Freizeit müssen die Betroffenen die Chance haben, zwischen verschiedenen Unternehmungen wählen zu können. Machen wir ja auch...