Beiträge von Inge

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    Diakonie zeigt ältesten Film über Behindertenarbeit

    "...und hätte der Liebe nicht": Dieser Film von 1927 ist einer der ältesten Dokumentationen über Behindertenarbeit der deutschen Filmgeschichte. Gedreht wurden die bewegten Bilder über Behindertenarbeit im Wichernhaus in Altdorf bei Nürnberg. [...]

    Quelle und kompletter Text: sonntagsblatt

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    Fahrkosten für dauerhaft Mobilitätsbeeinträchtigte ohne Nachweis

    Für mobilitätsbeeinträchtigte Versicherte können ab 1.1.2019 Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen übernommen werden, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) “Bl“ (Blindheit) oder “H“ (Hilflosigkeit) besitzen oder in den Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), 4 oder 5 eingestuft sind.

    Besitzen Versicherte keinen der vorgenannten Nachweise, liegt bei ihnen jedoch eine zu den vorgenannten Kriterien vergleichbare Beeinträchtigung ihrer Mobilität vor und bedürfen sie einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum, können die Fahrkosten nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse übernommen werden. Die ambulante Behandlung muss mindestens 6 Monate andauern.

    Quelle und kompletter Text: Haufe

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    [...] Man stehe inmitten der anderen Eltern und es heißt: "Sie aber nicht, dieses Kind aber nicht, das ist hier nicht willkommen", schildert Roth ihre Erfahrungen. "Und das tut dann natürlich auch erst mal richtig weh, weil das war das erste Mal so richtig, dass ich vor eine Mauer gelaufen bin mit dem Kind." Natürlich weiß sie, dass ihre Tochter "eine besondere Herausforderung für das Schulsystem" sei. Allerdings hat Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben umzusetzen, eben auch in der Schule. [...]


    Quelle und kompletter Text: HR

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    Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen


    Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. [...]


    Quelle und kompletter Text: Pressemitteilung des BSG

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    Nachehelicher Ehegattenunterhalt aufgrund erhöhten Förderungsbedarfs des autistischen Kindes
    Betreuendem Elternteil ist Vollzeitarbeit nicht zumutbar
    Betreut ein Elternteil ein autistisches Kind, so steht ihm aufgrund des erhöhten Förderungsbedarfs ein nachehelicher Unterhaltsanspruch zu.
    Eine Vollzeitarbeit ist ihm nicht zuzumuten. [...]


    Quelle und kompletter Text: Kostenlose Urteile


    Natürlich wird niemand halbwegs Zurechnungsfähiges handstrichartig, übernacht oder innerhalb von ein paar Monaten Sonderschulen, Wohnheime, Werkstätten und Betreuungsgruppen schleißen!


    meine Tochter liebt "ihre" Förderstätte, deshalb bin ich gegen die Abschaffung von Sondereinrichtungen. Inklusion bedeutet ja nicht, dass behinderte Menschen nicht gemeinsam in Gruppen leben bzw betreut werden dürfen. Inklusion bedeutet für mich, dass die Betroffenen wählen können. Deshalb ist m.E. der Ansatzpunkt die Wahlfreiheit.
    Eine Sondereinrichtung, die ausschließlich verwahrt, würde sich nicht halten können, weil niemand diese Option wählen würde - allerdings nur, wenn er andere Möglichkeiten hat.



    Mit einem klaren Gesetz einschließlich durchsetzbarer ANSPRÜCHE plus der gesellschaftlichen Akzeptanz bräuchtet Iht Euch doch gar nicht streiten - denn das Ziel ist doch das gleiche: Ein gutes Leben für Eure Kinder - bestens versorgt und doch frei und normal wie möglich.


    genau so ist es :thumbup:

    Guten Morgen zusammen,


    ich kenne viele Eltern, da kann ich die Kritik von den Selbstvertretern gut verstehen. Ich könnte ja auch manchmal kreischen, wenn ich erlebe, dass Eltern ihren fast 50-jährigen "Buben" als Kleinkind behandeln. Der "Bub" darf sich seine Kleidung nicht selbst aussuchen und sieht wie eine Karikatur seines Vaters aus. Der "Bub" muss die Musik seiner Eltern ertragen und bekommt vor unterdrückter Aggressivität Schweißausbrüche davon (ja. die Eltern sprechen echt als "Bub" über ihn).


    Mich stört massiv, dass die meisten Selbstvertreter davon ausgehen, sie wüssten besser als ich, was meine Tochter braucht. Die Erfahrung und Kompetenz von uns Eltern bekommt eine negative Bedeutung bzw. wird ignoriert und sogar negiert. Wir Eltern werden durch die negativen Kindheitserlebnisse der Selbstvertreter schlicht und einfach in Sippenhaft genommen.


    Mich stört auch massiv, dass einfach nur eine Abschaffung von Sondereinrichtungen ohne die Forderung nach geeigneten(!) Alternativen gefordert wird. Das wäre gerade für Menschen wie meine Tochter eine Katastrophe. Die Forderung nach Alternativen muss unterstützt werden, und der Aufbau von Alternativen würde automatisch einen Abbau von Sondereinrichtungen nach sich ziehen.

    Übrigens: auch ich habe viele blinde Flecken (natürlich gehört auch Autismus dazu :| ). Aber dann maße ich mir auch nicht an, diese Bereiche zu kennen und dann über diese Menschen und ihre Angehörigen bzw. Vertreter zu urteilen.

    Meines Erachtens geht es schlicht und einfach um das Recht auf Selbstbestimmung und um das Recht auf die Gestaltung des eigenen Lebens. Also um das, was wir alle für uns selbst als völlig selbstverständlich ansehen.


    Für das Wohnen gilt in erster Linie Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention - insbesondere:
    Diese Maßnahmen sollen unter anderem gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen. Sie sollen weiterhin entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.
    Es müss(t)en also für jeden behinderten Menschen mehrere geeignete Optionen zur Auswahl stehen. Und die Freiheit, unter mehreren Optionen die für den Menschen passende auswählen zu können, darf nicht von finanziellen Kriterien beeinflusst werden.


    Dann muss (müsste :icon_rolleyes ) für jeden Menschen mit Behinderung eine Wahlfreiheit der für ihn geeigneten Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget ermöglicht werden. Diese köntte in den bereits vorhandenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe (WfbM oder Tagesförderstätte) wahrgenommen werden, am so genannten freien Arbeitsmarkt oder auch in Eigenregie.


    Auch für die Freizeit müssen die Betroffenen die Chance haben, zwischen verschiedenen Unternehmungen wählen zu können. Machen wir ja auch...

    Das ärgert mich auch sehr. Warum ist das so?


    Meine Vermutung:

    • Weil diejenigen sich von Menschen mit geistigen Behinderungen distanzieren wollen und nicht mit denen in einen Topf geworfen werden wollen.
    • Weil diejenigen Kontakt und Inklusion "nach oben" - also mit Nicht-Behinderten - haben wollen und nicht "nach unten" - also mit Menschen, die massivste geistige Behinderungen haben.
    • Weil diejenigen bei Menschen mit leicht(er)en geistigen Behinderungen sich noch als Gönner fühlen können, aber mit geistig schwerstbehinderten einfach keine Empathie empfinden (können)...

    Sorry, bei diesem Thema werde ich biestig und zynisch.


    Der Landrat hat ihr wohl seine Hilfe zugesagt, aber sagen kann man ja bekanntlich viel. :icon_confused


    wäre schön, wenn der Landrat sich auch bei Gisela Maubach entschuldigen und ihr Unterstützung zusagen würde. Das funktioniert aber anscheinend nur mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit der prominenten Aktivisten in der Szene. Aber leider bekommen Menschen mit geistiger Behinderung von dieser Seite keine Unterstützung.
    So sehr ich mich für Frau Kalwitz freue - das Ganze hat einen bitteren Beigeschmack, weil es deutlich macht, dass es auch bei behinderten Menschen eine Klassengesellschaft und wenig/keine Solidarität "nach unten" gibt.

    Zitat

    „Wege aus dem Abseits“ – Der Wandel der Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung in den letzten sechzig Jahren (1958–2018)
    Broschüre als pdf zum kostenlosen Download


    Die behördliche Willkür führte dazu, dass behinderte Menschen und ihre Eltern angesichts langer Wartelisten „von Anspruchsberechtigten zu entnervten Bittstellern“ wurden.


    Bei Lesen der Broschüre habe ich festgestellt, dass sich die Strukturen aus der Vergangenheit in manchen Regionen manifestiert haben - bis heute!


    der Hilfebedarf setzt sich aus einzelnen Komponenten zusammen. Es gibt deshalb keine Vereinheitlichung, weil die Bewohner nicht alle den selben Bedarf haben. Der Betrag, den die Eingliederungshilfe bezahlt, setzt sich aus dem Bedarf zusammen.


    genau so sollte das laufen, aber in vielen Regionen gibt es Rahmenvereinbarungen zwischen Einrichtungen und Kostenträgern. Dann gibt es Pauschalen (x Fachleistungsstunden/Woche) für die Bewohner von ambulant betreuten WGs. Wenn die Pauschalen ausreichend sind, darf der behinderte Mensch einziehen - wenn sie nicht ausreichend sind, gibt es eine Absage.
    So werden die Kosten niedrig gehalten, weil ausschließlich leichter behinderte Menschen in diese WGs einziehen können.
    Gleichzeitig ziehen auch noch leichter behinderte Menschen aus den Wohnheimen aus und in diese WGs ein. In den stationären Einrichtungen werden also nach und nach ausschließlich schwerer und schwerstbehinderte Menschen untergebracht. Der Personalschlüssel wird nicht oder nur mit viel Bemühungen erhöht.
    Dass die Bedinungen dann immer schlechter werden, kann man sich gut vorstellen. Und dieser Zustand sorgt auch dafür, dass insbesondere schwerer behinderte Menschen länger im Elternhaus wohnen bleiben - also hat der Kostenträger wieder Geld gespart.


    Ach, ich hätte so viel dazu zu schreiben, aber meine Zeit ist gerade noch knapper als sonst...

    [quote] Fallmanagerin: Ich muss immer den normalen Behinderten als Vergleich nehmen" ?(


    dazu wüsste ich gerne mal die rechtliche Grundlage :huh:


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    "Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen."
    Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BvR 856/13)

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    [...] Die Begründung des Sozialgerichts ist eindeutig. Erst die Teilhabeassistenz ermögliche Klara den Schulbesuch, ohne diese Hilfe könne keine „angemessene Schulbildung“ erfolgen. Die Förderschule allein könne dieses Ziel nicht erreichen. Die ständige Beaufsichtigung von Klara zur Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung sei selbst in einer Klasse mit lediglich fünf bis acht Schülern bei bis zu drei Fachkräften ohne zusätzliche Schulbegleitung nicht möglich, heißt es in dem Beschluss. [...]


    Quelle und kompletter Text: Frankfurter Rundschau


    Nach Aussage der Beraterin würde es eben durch den Kostenträger nur eine bestimmte Summe für die Unterstützung der Menschen mit Hilfebedarf geben. Und das würde eben nur für punktuelle Unterstützung und damit niemals für meinen Sohn reichen :wein


    das sind Vereinbarungen zwischen Einrichtungs- und Kostenträger, die ignorieren, dass der individuelle Hilfebedarf des behinderten Menschen maßgeblich ist. Siehe §9 SGB XII: Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.

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    Auf Unterstützung durch den Träger braucht man da nicht zu hoffen ..


    Die Träger sind nun mal in allen ihren Bereichen auf eine "gute Zusammenarbeit" mit den Kostenträgern angewiesen. Da wird mancher (faule) Kompromiss geschlossen. Dass manche behinderten Menschen dann durch die vorgegebenen Raster fallen, wird dann eher als Kollateralschaden gesehen und ignoriert.


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    Wer für sein Kind ein anderes Angebot haben will, wird es sich hart erkämpfen müssen - - wie immer :icon_rolleyes


    ja . . . <X