Beiträge von Inge

    „Sie wollen wohnen wie andere auch“
    Interview mit Prof. Dr. Monika Seifert
    Prof. Dr. Monika Seifert forscht seit Jahren zum Thema „Wohnen für Menschen mit Behinderung“. Im Interview blickt sie auf die Chancen und Herausforderungen, die das Bundesteilhabegesetz mit sich bringt.

    Das sehr ausführliche Interview mit vielen Informationen ist nachzulesen bei der Ideenschmiede



    Nachfolgend der Text aus einer Mail (Januar 2019) von Tobias Polsfuß.

    Es gab Ende April schon ein Treffen, an dem ich jedoch nicht teilnehmen konnte. München ist einfach zu weit für mich.

    Wie der aktuelle Stand ist, kann ich leider nicht sagen. Aber wenn jemand von Euch Interesse hat und näher an München wohnt (oder mehr Zeit hat als ich), meldet Euch einfach bei WOHN:SINN. Wenn Ihr mir Eure Mail-Adresse gebt, kann ich Euch die Mail auch weiterleiten.

    Zitat

    Sehr gerne würde ich deshalb bei WOHN:SINN eine deutschlandweite Arbeitsgruppe zu diesem Thema aufbauen. Was die Arbeitsgruppe genau leisten kann, möchte ich noch offen lassen. Zunächst geht es mir um eine Vernetzung der Akteure in diesem Bereich und einen Austausch darüber, was notwendig ist, damit auch Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf inklusiv wohnen können. Darauf aufbauend sollten wir überlegen, was wir gemeinsam dafür erreichen können.

    Ich würde mich sehr über Ihre Rückmeldung freuen, ob Sie grundsätzlich an einer solchen Arbeitsgruppe Interesse haben und zu einem ersten Treffen (z.B. Anfang März) kommen würden. Gregor Alexander Müller hat bereits angeboten die Koordination der Arbeitsgruppe zu übernehmen. Vielen Dank dafür! Ich komme auf Sie zu, wenn ich die ersten Rückmeldungen bekommen habe.

    Sehr gerne können Sie die Nachricht an Andere weiterleiten, von denen die Arbeitsgruppe Ihrer Meinung nach profitieren würde.

    Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2018 (Az.: L 11 KR 3227/17): Versicherte der GKV, die an Epilepsie erkrankt sind und bei denen es durch einen epileptischen Anfall zum Bruch der Zahnprothese gekommen ist, haben Anspruch auf ein Implantat.


    Quelle: Open Legal Data

    Liebe Inge,


    der Vorteil so eines Systems, wIe Du es anstrebst, bei dem die Eltern eingebunden sind, ist aber ja, dass die Eltern die Fachkräfte anwerben und in gewisser Hinsicht „anlernen“. Wenn ich da Leute habe, denen ich vertrauen kann, dann kann ich auch hoffen, dass sie ihre Arbeit so fortsetzen, wenn ich mich selbst nicht mehr kümmern kann.

    das ist der Plan. Ob es funktioniert...?

    Es sind nicht immer Systeme schuld, sondern auch Personen.

    Die Personen sind schuld an der Gewalt und die Systeme fördern und/oder decken diese Gewalt.

    Auch die beste Person mit der besten Einstellung gerät in Gefahr, sich dem System anpassen, wenn die dort arbeitenden Personen das als Normalität erscheinen lassen. Nur wenige Menschen schaffen es, sich dauerhaft dagegen zu wehren und dieses System bloßzustellen. Die Einstellung der Leitung und der Mitarbeiter "vererbt" sich an neue Mitarbeiter. Deshalb ist mir der "Geist" einer Einrichtung sehr wichtig.

    natürlich sehe auch ich die Chancen bei Menschen, die sich selbst vertreten können und/oder ein aktives Umfeld haben, größer, besser/fair betreut werden... ein verlässlicher Schutz ist dies trotzdem nicht.


    Für mich gibt es zwei Hauptprobleme für die Entstehung Gewalt und Missbrauch

    1.) isolierte, geschlossene Lebensräume/Systeme

    2.) Systeme, die Machtasymmetrien beinhalten/schaffen

    Mariaa, du hast Recht, auch Menschen, die sich selbst vertreten könn(t)en, werden vom System geschluckt und müssen Gewalt aushalten. Vermutlich seltener als völlig wehrlose Menschen, aber auch sie bleiben nicht verschont.

    Isolierte, geschlossene Systeme sind fast immer mit institutioneller Gewalt gleichzusetzen. Starre Strukturen, die auf Individualität keine Rücksicht nehmen können oder wollen. Und sie fördern neben der institutionellen Gewalt auch körperliche und psychische Gewalt, da die Täter sich vor einer Entdeckung (relativ) sicher fühlen können.

    Annemarie, das ist eine wunderbare Aufstellung von Ideen, die ich voll und ganz unterstütze. Auch bei der von uns geplanten WG sind die Eltern ein Teil des Systems. Allerdings leben wir nicht ewig und müssen genügend Vertrauen in die neu entstehenden Strukturen haben. Es wird für Menschen mit so schweren und komplexen Behinderungen m.E. niemals ohne Einrichtungsträger gehen. Spätestens, wenn die Eltern sich nicht mehr um ihr Kind kümmern können, bricht das System zusammen. In meinem Umfeld gibt es gerade zwei Fälle, in denen die Kinder (36 bzw 37 Jahre alt) von jetzt auf gleich aus dem Elternhaus in eine Einrichtung gehen mussten. In solchen Notfällen hat man keine Chance, sich das Umfeld auszusuchen.

    Ich habe Angst, von einer Einrichtung, egal wie gut deren Ruf auch sein mag, abhängig zu sein.

    Hallo Annemarie,

    welche Möglichkeiten hätten behinderten Menschen bzw. der Eltern/Angehörigen überhaupt, diese Abhängigkeit von Einrichtungsträgern zu ändern und dauerhaft anders zu gestalten? Ich sehe diese Chance bisher nur bei behinderten Menschen, die sich selbst gut vertreten können. Vielleicht noch bei Menschen mit komplexen Behinderungen, wenn diese privat ein sehr gutes und junges Umfeld haben.

    Für die Situation unserer Tochter habe ich keine Option gefunden.

    Gewalt in allen Schattierungen kommt - meiner(!) Ansicht nach - nicht durch die Tatsache, dass behinderte Menschen durch Einrichtungsträger betreut und versorgt werden.


    Ich vermute, dass Gewalt (Freiheitsberaubung gehört für mich dazu) mehrere Ursachen hat:

    • Überlastung durch Personalmangel.
    • Überlastung, weil Menschen mit hohem Unterstützungs- und Betreuungsbedarf in Einrichtungen gesammelt werden (Spezialisierung mit bestimmten Schwerpunkten).
    • Die Sicherheit, dass durch die Art und Schwere der Behinderungen eine Abhängigkeit und Machtlosigkeit der Betroffenen gewährleistet ist.
    • Die Sicherheit, dass durch die Art und Schwere der Behinderungen von Seiten der behinderten Menschen nichts nach außen dringen kann.

    Für mich liegt er die Frage darin, wie diese Gefahr minimiert werden könnte. Eine schlüssige Antwort habe ich jedoch noch nicht gefunden.

    SG Würzburg: Eingliederungshilfe zuständiger Kostenträger für Schulbegleiter zum Toilettengang

    Eingliederungshilfe auch für Schulbegleiter zum Toilettengang

    Das Sozialgericht Würzburg hat in einem Hinweis kürzlich ausgeführt, dass die Träger der Eingliederungshilfe nicht nachrangige Leistungsträger für die Kostenerstattung eines Schulbegleiters zur Unterstützung des Toilettengangs eines pflegebedürftigen Kindes in der Schule sind. Das SG schloss sich somit der neuen Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 05.03.2019 (Az.: L 11 KR 374/19 ER-B) an, wonach eine Schulbegleitung für die Ermöglichung eines Toilettengang eine Eingliederungsleistung als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ist.

    Quelle und kompletter Text: anwalt.de

    Im Leben einer Familie verändert die Diagnose einer schweren Erkrankung des eigenen Kindes alles. Unzählige Fragen, Unsicherheiten und Ängste kommen auf. Vieles muss neu geplant, organisiert und bewältigt werde, damit ein Leben mit einem schwer kranken Kind funktionieren kann. Nicht selten stehen die Familien an den Grenzen ihrer Belastbarkeit. In Wegbegleiter erzählen betroffene Eltern ihre Geschichte. Sie berichten von ihrem Alltag, den Höhen und Tiefen und ihrem ganz individuellen Weg im Umgang mit der schweren Erkrankung.


    Quelle, kompletter Text und weitere Infos: Palliative Care für Kinder und Jugendliche BW

    Zitat

    Vierzig Jahre lang sind die Brüder Sascha und Marcel ein Herz und eine Seele. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Marcel seit seiner Geburt schwer körperbehindert ist, weder sprechen noch laufen kann und seine Behinderung allen Familienmitgliedern einen großen Einsatz abverlangt. Nie hat Sascha seinen Bruder als Belastung wahrgenommen, nie hat er das Gefühl gehabt, in seinem Schatten zu stehen. [...]

    Quelle und kompletter Text: WDR

    Und wieder sind ausgerechnet Menschen mit sehr hohem Pflege- und Betreuungsbedarf von praxisfremden Gesetzen betroffen und können dringend benötigte Unterstützung nicht oder nur schwer bekommen.


    Zitat

    Familien, die ein oder mehrere Kinder mit Behinderung betreuen, brauchen Entlastung. Diese Unterstützung ist in Baden-Württemberg erschwert worden, denn seit diesem Jahr gilt eine neue Verordnung des Sozialministeriums.


    Videobeitrag des SWR

    :!:

    Zitat

    Das Antiepilektikum Pregabalin Basics in den Stärken 50 und 150 Milligramm muss sofort zurück. Hintergrund für den Chargenrückruf auf Patientenebene ist ein Fehler bei der Angabe der Stärke auf der Faltschachtel. Darüber informieren am heutigen Freitag die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker sowie der Hersteller Basics GmbH.

    Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung

    Hallo zusammen,


    ein großes Problem ist jetzt der Wohnraum. Vier behinderte Menschen benötigen Räumlichkeiten in einer bestimmten Größe. Aktuell sind wir an einem geplanten Projekt interessiert, das jedoch leider noch ca. 2 Jahre bis zur Fertigstellung benötigt. Sobald Klarheit besteht, ob das Projekt für unsere Mädels geeignet ist und ob die Miete vom Sozialhilfeträger übernommen wird, geht es weiter.

    Im Jahr 2012 gründete gründete ich mit anderen Eltern aus dem Raum Aschaffenburg/Miltenberg die Interessengemeinschaft „Inklusives Wohnen“. Ziel der aktuell vier aktiven Familien ist eine kleine ambulante Wohneinheit für ihre erwachsenen Töchter, die jetzt zwischen 36 und 59 Jahre alt sind.


    Nach jahrelangem Kampf  fand Ende März 2019 nun ein erstes Kooperationstreffen mit Schirmherrin Barbara Stamm (Landtagspräsidentin a. D.) und weiteren Beteiligten statt. Inzwischen haben sich viele Unterstützer für unser Projekt mit dem Titel „Inklusives Wohnen mit komplexer Behinderung“ (IWoK) gefunden. Die Universität Würzburg wird Aufbau und Umsetzung des Projektes wissenschaftlich begleiten.

    Zitat

    Behinderte Studierende, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am Donnerstag, 4. April 2019 entschieden (Aktenzeichen B 8 SO 12/17 R).

    Quelle und kompletter Text: BSG