Guten Abend, ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage, die die rechtserfahrenen unter euch vielleicht beantworten können. Sie betrifft nur am Rande unser Themenspektrum, doch ich hoffe, dass euner von euch Bescheid was.
Folgender Fall: vor ein paar Jahren starb ein Onkel im Pflegeheim. Der Nachlasspfleger bat uns um einen Erbschein und notarielle Nachweise, um das Ersparte des Onkels erben zu können. Eine nicht allzuhohe Summe - nach Abzug aller Kosten -, aber immerhin ein Monatseinkommen.
Nun kam ein Schreiben eines Insolvenzverwalters des Pflegeheimes bzw. der übergeordneten Stiftung mit der Bitte kurzfristig eine Forderungsanmeldung zurückzunehmen. Dabei Kopien der Schreiben des damaligen Nachlassverwalters, wer der Erbe war und dass er - uns unbekannt - eine Forderungsanmeldung getätigt hätte, Geld aber von einer Versicherung erhalten hätte.
Leider verstehe ich nicht, warum wir diese Forderungsanmeldung schriftlich zurücknehmen müssen und welche rechtlichen Konsequenzen das hat, bzw. was es bedeutet, wenn wir das nicht tun. Mir ist auch nicht klar, warum der Nachlasspfleger die Anmeldung nicht direkt nach der Auszahlung des Erbes selbst zurückgenommen hat.
Kennt sich jemand von euch mit sowas aus? Mir ist das ganze ein Rätsel und ich habe Sorge, dass wir da - egal was wir tun -, rechtlich Probleme bekommen.