Rücknahme einer Forderungsanmeldung nach Erbfall

  • Guten Abend, ihr Lieben,


    ich habe mal eine Frage, die die rechtserfahrenen unter euch vielleicht beantworten können. Sie betrifft nur am Rande unser Themenspektrum, doch ich hoffe, dass euner von euch Bescheid was.


    Folgender Fall: vor ein paar Jahren starb ein Onkel im Pflegeheim. Der Nachlasspfleger bat uns um einen Erbschein und notarielle Nachweise, um das Ersparte des Onkels erben zu können. Eine nicht allzuhohe Summe - nach Abzug aller Kosten -, aber immerhin ein Monatseinkommen.


    Nun kam ein Schreiben eines Insolvenzverwalters des Pflegeheimes bzw. der übergeordneten Stiftung mit der Bitte kurzfristig eine Forderungsanmeldung zurückzunehmen. Dabei Kopien der Schreiben des damaligen Nachlassverwalters, wer der Erbe war und dass er - uns unbekannt - eine Forderungsanmeldung getätigt hätte, Geld aber von einer Versicherung erhalten hätte.


    Leider verstehe ich nicht, warum wir diese Forderungsanmeldung schriftlich zurücknehmen müssen und welche rechtlichen Konsequenzen das hat, bzw. was es bedeutet, wenn wir das nicht tun. Mir ist auch nicht klar, warum der Nachlasspfleger die Anmeldung nicht direkt nach der Auszahlung des Erbes selbst zurückgenommen hat.


    Kennt sich jemand von euch mit sowas aus? Mir ist das ganze ein Rätsel und ich habe Sorge, dass wir da - egal was wir tun -, rechtlich Probleme bekommen.

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    Liebe Grüße von Klara


    "Das, was mich behindert,
    damit lerne ich zu leben.
    Der, der mich behindert,
    der lässt mich im Leben leiden."


    © Klara Westhoff

  • Ja, Ella, die einschlägigen Foren kenne ich. Auch, die "Frag einen Anwalt" und so. Kostet viel und bringt nicht viel. Bisher habe ich da keine vernünftige Auskunft bekommen, da es ja nicht nur um ein kleines Erbe, sondern auch um einen Pflegefall geht.


    Vielleicht gibt es ja noch jemanden hier, der ein Familienmitglied mit Pflegestufe beerbt hat, bei dem nach dem Tod plötzlich das Pflegeheim Forderungen stellte.

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    Liebe Grüße von Klara


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    © Klara Westhoff

  • Hallo Klara,


    das scheint mir sehr speziell; selbst wenn ein User hier so einen Fall schon mal hatte, würden dann die Dinge ja wieder ganz anders liegen und nicht übertragbar sein.
    Da bekommst Du mit googeln nach juristischen Seiten sicher verlässlichere Info. Das hat Tante Google bei mir auf die Schnelle ausgespuckt:
    http://www.praxis-erbrecht.net…z_aufgebotsverfahren.html
    (Evtl auch die Links dort). Ich würde mich da durch mehr als eine seriös erscheinende Website lesen, und dann im Zweifelsfall noch einen Fachanwalt konsultieren.

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

  • vor ein paar Jahren starb ein Onkel im Pflegeheim. Der Nachlasspfleger bat uns um einen Erbschein und notarielle Nachweise, um das Ersparte des Onkels erben zu können.


    Das bedeutet ihr habt das Erbe angenommen.


    Wenn ich diese Infos richtig verstehe...
    https://www.justiz.nrw.de/BS/f…rungsanmeldung1/index.php
    https://www.schubra.de/downloa…assinsolvenzverfahren.pdf
    ...tätigen Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger eine Forderungsmeldung.


    Du schreibst " Insolvenzverwalters des Pflegeheimes ".
    Heißt also das Pflegeheim ist in Insolvenz gegangen oder verstehe ich das falsch :?:




    Wir haben schon einmal ein Erbe ausgeschlagen.
    Der Erblasser hatte eine Pflegestufe und war in einem Pflegeheim untergebracht.
    Wir wussten das es noch Forderungen vom Pflegeheim gab und deshalb die Erbausschlagung.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Hallo, Monika,


    ja, das Pflegeheim ist wohl insolvent gegangen. Muss aber lange nach dem Tod des Onkels passiert sein, genau weiß ich es nicht. Wir haben nicht ausgeschlagen, denn der Nachlasspfleger hatte extra nach den Erben gesucht (die Leute im Heim gucken ja selten bei den Unterlagen, dann hätten die die Verwandten gekannt :(


    So wie es ausschaut, hat er diese Forderungsmeldung gemacht, ist dann an das Geld gekommen und hat es nach Abzug aller Kosten (neben denen des Heimes auch seiner, obwohl er sehr viel Mist gebaut hat und dafür natürlich auch bezahlt wird) an uns ausgezahlt. Von dieser Meldung wussten wir aber nichts. Er erzählte uns nur von dem Konto, auf dem das Erbe sei. Warum er nicht selbt die Anmeldung zurückgezogen hat: keine Ahnung. Er müsste doch die Unterlagen haben und kennt dadurch alle Aktenzeichen. Meines Erachtens wäre das seine Aufgabe gewesen.


    Das ganze ist ja nun schon eine Weile her. Meine Unterlagen dazu verstauben schon im Archiv.


    Wir müssen nun abwarten. Bisher drängelt nur der Insolvenzverwalter, geht aber auf unsere Rückfragen nicht ein.

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    Liebe Grüße von Klara


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