Pflegekassenzuschuss für behindertengerechte Wohnung ausschöpfen Bundessozialgericht: Auch Reparaturkosten können zuschussfähig sein

  • Pflegekassenzuschuss für behindertengerechte Wohnung ausschöpfen Bundessozialgericht:


    Auch Reparaturkosten können zuschussfähig sein

    Bezuschusst die Pflegekasse den behindertengerechten Umbau einer Wohnung,
    können auch später angefallene Reparaturkosten zuschussfähig sein. Insgesamt
    dürfen aber die Umbaumaßnahme und die geltend gemachten Reparaturkosten
    den gesetzlichen Zuschuss-Höchstbetrag von derzeit 4.000 Euro nicht überschreiten,
    urteilte am Mittwoch, 25. Januar 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 3 P 4/16 R und B 3 P 2/15 R).

    http://www.vdk.de/deutschland/…ennen_zuschussfaehig_sein



    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 25.1.2017, B 3 P 2/15 R
    http://juris.bundessozialgeric…2017&nr=14570&pos=0&anz=2



    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • ..."Der Zuschuss kann auch mehrfach gewährt werden. Aber Badumbau, Türverbreiterungen, etc werden fast immer Bestandteil einer Maßnahme sein, die erforderlich ist, um die Wohnung des Pflegebedürftigen an seine Bedürfnisse anzupassen.


    Maßnahme bezeichnet nicht jede einzelne Baumaßnahme, sondern die Gesamtheit der in einer bestimmten Situation sinnvollen, erforderlichen Anpassungen. Wird also in diesem Jahr der Badumbau durchgeführt, im nächsten Jahr die Rampe ans Haus gebaut und wieder ein Jahr später werden die Türen verbreitert, so sind dies keine jeweils neuen Maßnahmen, sondern es ist die stückweise Umsetzung einer Gesamtmaßnahme. Wenn alles diese Einzelumbauten bereits von Anfang an erforderlich waren, aber z.B. aus Kostengründen teilweise zurückgestellt wurden. Für diese Gesamtmaßnahme gibt es auch nur einmal den Zuschuss."...


    ..."Es können nur Maßnahmen bezuschusst werden, die dem gegenwärtigen Bedarf des Pflegebedürftigen entsprechen, ändert sich der dann kann eine neue Maßnahme erforderlich sein, um den neuen, zusätzlichen Bedarf abzudecken."...

    https://www.pflegeverantwortun…dverbessernde-massnahmen/


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Hallo liebe Gemeinde,
    ich habe im Internet nach Möglichkeiten der Finanzierung für unseren Badezimmerumbau gesucht und habe dabei diesen Beitrag hier gefunden. Mein Mann und ich haben bereits vor einigen Wochen unsere Dusche ebenerdig machen lassen, einfach weil es für uns sicherer ist. Nun wollen wir gern auch noch die Badewanne umbauen, weil mein Mann leider Hüftprobleme hat. Er hat die Pflegestufe 1. Eine Firma, die den Umbau macht hätten wir schon. Wir wollen uns gern einen Badewannentür einbauen lassen. Wie der Umbau aussieht seht ihr hier: http://www.magicbad.com/wanne-…vice/begehbare-badewanne/
    Haben wir Möglichkeiten hierfür Zuschüsse zu bekommen? Und können wir eventuell auch rückwirkend Kosten für die begehbare Dusche zurück erstattet bekommen?
    Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

  • Hallo Corinna,


    Willkommen im Forum!


    Rückwirkend dürfte das leider nicht gehen.


    Ich habe es selber noch nicht angegangen, aber hatte mich schon mal schlau gemacht.
    Man lässt sich bei der halbjährlichen Pflegeberatung bestätigen, dass die Massnahme sinnvoll ist zur Durchführung der Pflege oder zum Erhalt der Selbständigkeit.
    Dann holt man einen Kostenvoranschlag ein, und holt sich damit das schriftliche Okay der Pflegekasse (Antrag auf Wohnumfeldverbesserung). Erst wenn das Okay da ist, darf man anfangen. Und hinterher die Rechnung einreichen.


    Maximal 4000 € könnt Ihr von der Pflegekasse bekommen.
    http://www.betanet.de/betanet/…feldverbesserung-475.html

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

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  • Hallo Corinna,


    herzlich Willkommen hier im Forum.


    Mein Mann und ich haben bereits vor einigen Wochen unsere Dusche ebenerdig machen lassen, einfach weil es für uns sicherer ist. Nun wollen wir gern auch noch die Badewanne umbauen, weil mein Mann leider Hüftprobleme hat. Er hat die Pflegestufe 1.


    Ich bin erstaunt das bei den halbjährlichen Beratungseinsätzen über das Thema "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" anscheinend nicht gesprochen wurde.
    Genau dafür gibt es ja schließlich diese Beratungseinsätze. :icon_confused


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    Ziele des Beratungseinsatzes

    Mit den Beratungseinsätzen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass für die häusliche Pflege Hilfestellungen gegeben und eine Beratung zur Sicherung der Qualität der Pflege angeboten wird. Des Weiteren sollen, sofern die Erforderlichkeit hierzu besteht, Maßnahmen empfohlen werden, welche die Pflegesituation verbessern. Mit den Pflegepersonen sollen Probleme, welche durch die tägliche Pflege entstehen, erörtert werden und diesbezüglich konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

    Ob die häusliche Pflege sichergestellt ist, wird insbesondere aufgrund des Allgemein- und Ernährungszustandes des Pflegebedürftigen beurteilt. Zusätzlich wird die physische und psychische Belastung der Pflegeperson einbezogen. Auch das pflegerische Umfeld wird bewertet, ob sich ggf. Hinweise auf eine Verwahrlosung ergeben. Aufgrund der getroffenen Feststellungen können Maßnahmen empfohlen werden, welche die Pflegesituation verbessern. Dies können zum Beispiel Hinweise zur Anpassung des Wohnraumes, zum Einsatz von (Pflege-)Hilfsmitteln, zur Einleitung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Einschaltung des behandelnden Arztes oder zu Pflegekursen, Tages- und Nachtpflege usw. sein.


    Komplette Info:
    https://sozialversicherung-kom…e-beratungseinsaetze.html
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    Wie auch im Link von Enscha geschrieben steht, kann man sich bei einem Pflegestützpunkt weiterhelfen lassen.
    Bei uns hier gibt es da eine sehr kompetente Beratung und auch Unterstützung.


    Hier findest Du u.a. ein Verzeichnis aller deutschen Pflegestützpunkte:
    http://gesundheits-und-pflegeb…te/pflegestutzpunkte.html



    Du schreibst Dein Mann hat die Pflegestufe 1.
    Ihr habt einen Überleitungsbescheid bekommen ?
    Nur zur Info:
    http://www.vdk.de/deutschland/…rleitungsbescheid_pruefen


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Und können wir eventuell auch rückwirkend Kosten für die begehbare Dusche zurück erstattet bekommen?


    Dazu schau mal hier:


    ....Die Bezuschussung baulicher Maßnahmen sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden, damit die Pflegekasse die Leistungsvoraussetzungen prüfen und ggf. über Anpassungen beraten kann.
    Sofern Rechnungen ohne vorherigen Antrag eingereicht werden, wird der Anspruch im Nachhinein geprüft. In diesem Fall muss der Pflegebedürftige jedoch damit rechnen, dass bei nicht erfüllten Voraussetzungen auch kein Zuschuss nachträglich gewährt werden kann.".....


    Komplette Info:
    https://www.kkh.de/versicherte…ldverbessernde-massnahmen


    https://www.pflege-durch-angeh…ngerechter-wohnungsumbau/


    Ich kenne es allerdings auch nur so wie Enscha es oben beschrieben hat....ich denke nachträglich wird schwierig.
    Aber ihr habt ja nichts zu verlieren und könnt es ausprobieren.
    Eine Rückmeldung von Dir, wie es gelaufen ist, wäre toll. ;)


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Wenn der elektrische Türöffner kaputt geht


    Behindertengerechter Umbau:
    Auch für anfallende Reparaturkosten kann die Pflegekasse Zuschüsse zahlen
    Ein behindertengerechter Umbau der Wohnung wird seit 2016 mit bis zu
    4.000 Euro bezuschusst, wenn eine Pflegestufe beziehungsweise
    ab Januar 2017 ein Pflegegrad vorliegt.
    Doch was ist, wenn Reparaturen anfallen?
    Laut Bundessozialgericht können die Kosten dafür geltend gemacht werden,
    wenn der Höchstbetrag nicht voll ausgeschöpft ist.
    VdK-TV zeigt ab 29. Mai, was dabei zu beachten ist.....

    https://www.vdk.de/deutschland…e_tueroeffner_kaputt_geht


    Viele Grüße
    Monika