Pflegekassenzuschuss für behindertengerechte Wohnung ausschöpfen Bundessozialgericht:
Auch Reparaturkosten können zuschussfähig sein
Bezuschusst die Pflegekasse den behindertengerechten Umbau einer Wohnung,
können auch später angefallene Reparaturkosten zuschussfähig sein. Insgesamt
dürfen aber die Umbaumaßnahme und die geltend gemachten Reparaturkosten
den gesetzlichen Zuschuss-Höchstbetrag von derzeit 4.000 Euro nicht überschreiten,
urteilte am Mittwoch, 25. Januar 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 3 P 4/16 R und B 3 P 2/15 R).
http://www.vdk.de/deutschland/…ennen_zuschussfaehig_sein
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 25.1.2017, B 3 P 2/15 R
http://juris.bundessozialgeric…2017&nr=14570&pos=0&anz=2