Hallo zusammen,
ich glaube es gerade nicht!
In unserer Schule sind Einige Lehrer krank. Häufig werden die Kinder daher aufgeteilt. Da das für Junior denkbar schlecht ist, durfte er meistens im Klassenzimmer mit der I-Hilfe bleiben.
Gestern wurden nun zu meinem Sohn im Klassenzimmer noch andere Kinder dazu gesetzt. Ohne Lehrer, nur unsere I-Hilfe dabei.
DAS kann doch nicht angehen, oder irre ich da?
Ist die Ihilfe krank, hieß es bisher immer, wenn es keine Vertretung gibt, muss mein Sohn nach Hause. Geht die Ihilfe mit ihm raus zum arbeiten, heißt es von Seiten des Jugendamtes, das wäre nicht erlaubt, ein Lehrer müsse in Sicht und Rufweite sein, da diese die Aufsichtspflicht haben.
Ich konnte noch nicht mit der Ihilfe sprechen, da ich gestern erst durch das Mitteilungsheft erfahren habe, da war es zu spät um sie anzurufen.
Es gab mal einen sehr unschönen Vorfall mit dem Rektor, wo dieser jene Ihilfe von meinem Kind weggeholt hatte ins Lehrerzimmer, als "pädagogische Maßnahme"
Damals gab es keine Informationen von irgendwem, ob der Rektor das darf. Erst der zuständige Schulart bestätigte dann "der Rektor hat das Sagen, er bestimmt das, weil er das Hausrecht hat, quasi Hausherr ist- es gibt hierzu keine eindeutigen Regelungen.
Den Ihilfen wurde von ihrem Träger somit gesagt, dass sie sich an Anweisungen des Rektors zu halten haben.
Wie ist das aber in dem gestrigen Fall? Was, wenn mein Sohn so eine Situation nicht aushält und rausgebracht werden muss? Die Ihilfe darf die Kinder dann allein lassen, aber unsere Ihilfe darf streng genommen nicht allein ohne Lehrer mit meinem Sohn sein, oder wie?!
Ehrlich, für mich geht das gar nicht!
Müsste ich nicht arbeiten, würde ich ihn sofort zu Hause lassen. Mal kurz auf ein anderes Kind gucken, finde ich nicht schlimm, wenn es mit dem jeweiligen Ikind gerade gut geht, aber eine ganze Stunde allein mit drei weiteren Kindern???
Sicher "kann" unsere I-Kraft das, das will ich ihr nicht absprechen.
Aber Ok finde ich das nicht!
Wie seht ihr das? ... ich bin gespannt!