Hast du noch einen?
Bundesverfassungsgericht: Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten
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Hast du noch einen?
ja.
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Hast du noch einen?
Hab Dir einen geschickt.
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Ist zwar nicht zum Thema, aber ich hab noch 2 Einladungscodes für Bluesky falls wer einen möchte.
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Eins noch: Das Bundesverfassungsgericht löst das Problem mit der UN-Konvention ganz „elegant“, indem es behauptet, ein Notenschutz sei bei Legasthenie völkerrechtlich überhaupt nicht gefordert. Daher könne eine Regelung, die Notenschutz unter der Bedingung der Zeugnisbemerkung vorsieht, auch nicht gegen die BRK verstoßen (Rn. 119).