Hi, Was genau ist der Unterschied zwischen der Eingliederungshilfe und den "Leistungen zur Teilhabe" (Teilhabeleistungen).
Beide Begriffe werden im Netz oft verwendet und verstanden habe ich:
... daß Eingliederungshilfe durch das Teilhabegesetz geregelt wird
... Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung, soziale Teilhabe und unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen umfasst.
Bei Wikipedia heißt es:
"Teilhabeleistungen sind eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Förderung der ... Teilhabe am Leben."
und:
"Bei Hilfebedürftigkeit erbringen die Träger der Sozialhilfe besondere Teilhabeleistungen in Form der Eingliederungshilfe"
(... was veraltet ist weil nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe?)
Bei Betanet:
"Die Träger der Eingliederungshilfe sind zuständige Reha-Träger für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, soweit kein anderer Träger die Leistungen zur Teilhabe erbringen muss."
Ist nun die Eingliederunghilfe ein Teil der Teilhabeleistungen oder ist es praktisch das selbe?
viele Grüße, Tom