Stimmt, ich erinnere mich!
Ich bin ja eine absolute Freundin von größtmöglicher Selbstbestimmung, ich glaube aber, dass das nicht im Widerspruch zu einer angemessenen Unterstützung stehen muss.
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Stimmt, ich erinnere mich!
Ich bin ja eine absolute Freundin von größtmöglicher Selbstbestimmung, ich glaube aber, dass das nicht im Widerspruch zu einer angemessenen Unterstützung stehen muss.
Was für ein ambulant betreutes Wohnen meinst du? Ich kenne da nichts mit 24 Stunden.
Das Problem liegt wie immer im Schubladen-System.
Beispiel: Es werden meistens nur Wohngruppen mit bestimmten Zeitrastern angeboten. Wenn du Unterstützung zwischen zwei und zehn Stunden pro Woche brauchst, bist du drin. Brauchst du zwölf Stunden, bist du draußen. Das sind Vereinbarungen zwischen den Kostenträgern und den Betreibern der Wohngruppen. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht.
Es ist einfach nur furchtbar wie hilfebedürftige Menschen im Stich gelassen werden.
Und damit verdient der Leistungserbringer sein Geld.
ZITATE:
..."Eine Mitarbeiterin des verantwortlichen Betreuungsvereins sagte, dass ihre Organisation nichts für die Zustände in dem Zimmer könne. "...
..." "Die Menschen hier sind – und das ist auch gut so – absolut frei und können in ihrer Freiheit tun und lassen, was sie möchten."....
QUELLE:
Der Betreuungsverein macht sich das aber zu einfach:
:emojiSmiley-116:
Kontrolle von Leistungserbringern
Aufgaben und Pflichten eines Betreuers / einer Betreuerin (btdirekt.de)
Der Leistungserbringer schiebt die Verantwortung weit von sich, alles unter dem
Deckmäntelchen der Freiheit und Selbstbestimmung der behinderten Menschen.
:emojiSmiley-116:
Das Recht der behinderten Menschen auf Selbstbestimmung, im Rahmen der Inklusion, wird als Alibi genommen,
das sich niemand mehr zuständig fühlt an der unzureichenden Betreuung/Unterstützung dieser behinderten Menschen was zu ändern.
Bei Ueckermünde kommt mir gleich diese Doku in den Sinn:
Dies ist aber kein betreutes Wohnen, sondern laut Artikel ein Heim. Dementsprechend muss doch für die Bewohner gesorgt werden und nicht deren vermeintliche „Freiheit“ als Ausrede fürs Nichtstun benutzt werden.
Dies ist aber kein betreutes Wohnen, sondern laut Artikel ein Heim. Dementsprechend muss doch für die Bewohner gesorgt werden und nicht deren vermeintliche „Freiheit“ als Ausrede fürs Nichtstun benutzt werden.
Im Artikel steht:
..."mit erschütternden Bildern aus einem Zimmer der "Eingliederung Ueckermünde" des AMEOS-Klinikums"...
Müsste sich doch um diese Einrichtung handeln :
Vielleicht sollte man erstmal erfragen, was die Heimaufsicht überhaupt unter hygienischen Mängeln versteht, da scheint es sehr große Abweichungen zu geben zu dem was man allgemein darunter versteht.
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