ZitatNachehelicher Ehegattenunterhalt aufgrund erhöhten Förderungsbedarfs des autistischen Kindes
Betreuendem Elternteil ist Vollzeitarbeit nicht zumutbar
Betreut ein Elternteil ein autistisches Kind, so steht ihm aufgrund des erhöhten Förderungsbedarfs ein nachehelicher Unterhaltsanspruch zu.
Eine Vollzeitarbeit ist ihm nicht zuzumuten. [...]
Quelle und kompletter Text: Kostenlose Urteile