Mehr Schutz für Kinder bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kliniken und Heimen
Das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für
freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern wurde am 21. Juli im Bundesgesetzblatt
verkündet und tritt zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Es verbessert den Schutz von
Kindern in Kliniken und Einrichtungen....
https://www.bmjv.de/SharedDocs…enehmigungsvorbehalt.html
Künftig Genehmigungspflicht für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
https://www.lebenshilfe.de/de/…assnahmen-bei-Kindern.php