Gesetz tritt zum 1. Oktober 2017 in Kraft: Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

  • Mehr Schutz für Kinder bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kliniken und Heimen


    Das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für
    freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern wurde am 21. Juli im Bundesgesetzblatt
    verkündet und tritt zum 1. Oktober 2017 in Kraft.
    Es verbessert den Schutz von
    Kindern in Kliniken und Einrichtungen....
    https://www.bmjv.de/SharedDocs…enehmigungsvorbehalt.html



    Künftig Genehmigungspflicht für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
    https://www.lebenshilfe.de/de/…assnahmen-bei-Kindern.php


    https://www.walhalla.de/tipps/…ngsvorbehalt.artikel.html


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • bvkm - Infoblatt


    Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen
    Einführung einer richterlichen Genehmigungspflicht


    Von Katja Kruse
    Referentin für Sozialrecht


    (Stand: November 2017)
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Freiheitsentziehende-Maßnahmen-bei-Kindern-in-Einrichtungen.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Nun, wenn dieses Gesetz verhindert dass Eltern grundsätzlich und pauschal für freiheitsentziehende Maßnahmen zustimmen müssen, damit ihr Kind in einer Einrichtung aufgenommen wird, finde ich das schon gut.
    Allerdings hab ich irgendwie aber auch erhebliche Zweifel ob das in der Praxis auch wirklich so funktioniert wie gedacht.


    Frage mich gerade auch, wie das dann eigentlich für KJPs geregelt ist. Im Notfall wird ja sicher nicht sofort ein Familiengericht ansprechbar sein. Keine Ahnung ob das dann ähnlich geregelt ist wie in der Erwachsenen Psychiatrie, die für eine bestimmte Anzahl an Stunden freiheitsentziehende Maßnahmen durchführen dürfen, bevor ein richterlicher Beschluss vorliegen muss.

  • Stand: Januar 2018


    Neues Merkblatt zu
    „Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen“.


    Einführung einer richterlichen Genehmigungspflicht : Am 1. Oktober 2017 ist das „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ in Kraft getreten. Seitdem müssen freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) bei Kindern, die sich in einer Einrichtung aufhalten, vom Familiengericht genehmigt werden.


    Der bvkm hat dazu ein aktuelles Merkblatt erstellt, das wichtige Fragen beantwortet und einen Musterantrag auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen sowie ein Muster für eine ärztliche Stellungnahme umfasst.



    Merkblatt
    zur neuen richterlichen Genehmigungspflicht
    Von Katja Kruse und Martin Strauß:
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/FEM_Merkblatt.pdf





    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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