Bundesteilhabegesetz



  • Der Link
    http://www.kobinet-nachrichten…es-nicht-machen-darf!.htm
    hatte bei mir nicht auf Anhieb funktioniert. Ich bin , wie viele andere auch sehr gespannt, wie es weiter geht. Die Bundesregierung wenn nachgeben würde, das wäre ein Zeichen. Aber es ist eine Illusion, zu denken, Politiker wüssten nicht was sie tun. Es geht nur um den finanziellen Aspekt. Das ist die traurige Wahrheit.

  • @'Jonna


    CDU UND CSU VERHINDERN ÖFFENTLICHE SITZUNG
    Eine Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses wird heute aber nicht stattfinden, denn CDU und CSU möchten es nicht....
    Bundesteilhabegesetz


    Ich habe die abgelaufene Petition verlinkt
    damit man weiß um welche Petition es im Beitrag geht. ;)





    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Nachdem nun der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD
    zum Bundesteilhabegesetz vorliegt, hat kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
    bei Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen nachgefragt,
    wie sie das Gesetzespaket nun beurteilt...
    Kompletter Beitrag:
    http://www.kobinet-nachrichten…r-behinderte-Menschen.htm



    29. November 2016
    Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
    zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe
    und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
    (Bundesteilhabegesetz – BTHG) (Drucksache 18/9522)

    http://www.teilhabegesetz.org/…rungsantrag_Koalition.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Ich habe mir 2 Statements von "der Linken", 2 CDU/CSU und eine von der SPD, eine von den Grünen ansehen können...
    Mein Resumee: 2 mal ziemliche Selbstbeweihräucherung und Dank an Unterstützer, die der Oscardankesrede ähnelten, die ich mal gehört habe... "ich Danke meiner Mutter, der Cousine meines Haushälters, der entfernten Verwanden eines ehemaligen Freundes......" eine Belobigung der Leistung an wichtigen Punkten eines Redners, den ich eigentlich sonst manchesmal schätze... Kritik, die zum Teil sehr allgemein gehalten war und sich leider eher in einer allgemeinen Vorwurfshaltung ermüdete und darum ziemlich eibüßte GANZ KONKRET zu werden....
    und ganz viele Dinge die den Eindruck bestätigten, dass Behinderte und Kinder maximal ziemlich am Rande präsent waren und überhaupt keinen großen "Eigenanteil" an der gesamten Geschichte erhielten...
    im Fokus steht doch eigentlich nur die Masse der älter werdenden Senioren und an Demenz erkrankten... :(


    ... ansonsten sollte man wohl dringend mal für einen Ausbau des Gebäudes sorgen... die Anwesenden und Interessierten mussten ja schon Lose zihen um die Chance auf einen Sitzplatz zu erhalten... :(


    J
    onna
    ~~~~~~~~~~
    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




    4 Mal editiert, zuletzt von Jonna ()

  • Ich habe mir die Debatte noch nicht angeschaut. Kann mir bitte jemand kurz erklären, was denn nun beschlossen wurde? Bisher wurde ich noch nicht schlau aus dem Ganzen.


    Ich habe gelesen, dass sich die Grünen enthalten haben. Warum haben sie das getan???
    Gibt es dafür gute nachvollziehbare Gründe?

  • ich konnte es leider nicht bis zum Ende verfolgen (und hatte eigentlich auch schon nach spätestens 10 Minuten genug davon...) aber es wird hier sicher jemand besser wissen,,, kobinet? hab noch nicht geschaut...


    J
    onna
    ~~~~~~~~~~
    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




  • Die Politiker feiern sich für dieses tolle Bundesteilhabegesetz.


    Überblicken kann man das Ganze nicht wirklich.
    Es ist so umfassend und da spielt soviel zusammen das man es als Laie kaum durchschauen kann. :icon_confused


    Hier schreibt Inge Rosenberger dazu:
    ----------------------------------------------
    Von Inge Rosenberger
    Freitag, 2. Dezember 2016 08:45


    [Zitat Alexander Drewes]
    "Vielleicht kann jemand aus der geneigten Leserschaft einem unbedarften
    und nicht mehr ganz jungen Juristen, der überwiegend sozialrechtlich tätig
    ist, erklären, inwiefern wir heute durch die Verabschiedung des
    Bundes-Teilhabegesetzes (BTHG) durch den Deutschen Bundestag
    einen Schritt weitergekommen sind?"


    Es hat niemand gesagt, in welche Richtung dieser Schritt gehen wird,
    und die ganze Phrasendrescherei soll die Realität verschleiern.
    Denn eigentlich müsste es heißen:
    "Gestern standen wir noch am Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter."


    http://www.kobinet-nachrichten…te-zum-Teilhabegesetz.htm


    ----------------------------------------------


    Wenn ich es richtig verstehe wird sich für Menschen in einer WfbM kaum was ändern.


    Das die Erhöhung (100%) des Arbeitsförderungsgeldes kaum was bringt
    erklärt Gisela Maubach hier in ihrem Kobinet-Beitrag:
    Von Gisela Maubach
    Donnerstag, 1. Dezember 2016 13:18

    http://www.kobinet-nachrichten…abegesetz-beschlossen.htm



    Außerdem gibt es hier auch noch eine Verschlechterung für
    behinderte Menschen die in Wohngemeinschaften leben.
    Was "teilweise zurückgenommen" bedeutet weiß ich noch nicht:

    ..."Unerfüllt blieb die Forderung der Menschen mit Behinderung,
    endlich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung,
    die in Wohnstätten leben, in der Pflegeversicherung aufzuheben
    und ihnen, wie allen anderen Versicherten auch, den Anspruch auf
    die vollen Leistungen zu gewähren. Es war sogar eine Ausweitung
    geplant, die aufgrund der Proteste nun teilweise zurückgenommen wurde...


    Komplette Info:
    https://www.lebenshilfe.de/de/…mmung-BTHG.php?listLink=1


    Dann haben wir noch den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von
    Regelbedarfen
    sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
    Auch da scheint es Verschlechterungen zu geben:


    ..."Wenn Menschen mit Behinderungen, die Grundsicherung beziehen, bei ihren Angehörigen leben,
    müssen diese bei den Wohnkosten bald draufzahlen. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung
    von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (RBEG)
    sieht nämlich eine neue Berechnungsmethode für die Kosten der Unterkunft und Heizung in
    Mehrpersonenhaushalten vor.


    Komplette Info:
    http://www.corinna-rueffer.de/sf-differenzmethode/

    Und z.B. hier auf Seite 6:
    ..."Das gilt jedoch nicht für alle Wohnformen: Erwachsene Menschen mit Behinderung,
    die nach den geplanten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in einer neu
    einzuführenden Wohnform leben, sollen zukünftig der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet
    werden. Somit erhalten sie künftig 368 Euro


    Komplette Info:
    http://www.bagfw.de/uploads/me…arfsermittlungsgesetz.pdf




    Das Paket aus Bundesteilhabegesetz, Drittem Pflegestärkungsgesetz
    und Regelbedarfsermittlungsgesetz muss man zusammen betrachten
    und verstehen können. :icon_confused


    Was bedeutet das z.B.für behinderte Menschen in einer Wohngemeinschaft :?:
    Bekommen sie statt volles Pflegegeld nur noch eine Pauschale wie in stationären Einrichtungen :?:
    Bekommen sie nur die Regelbedarfsstufe 2 statt die Regelbedarfsstufe 1 bei der Grundsicherung :?:
    Welche Art von Wohngemeinschaften sind davon betroffen :?:


    Echt schwierig...





    Das die Grünen sich bei Abstimmung enthalten haben verstehe ich auch nicht.
    Dann bringt doch auch die tolle Rede von Corinna Rüffer nichts... :?::!:


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • PRESSEMITTEILUNG
    01.12.2016 17:22
    DEUTSCHER LANDKREISTAG,
    ULRICH-VON-HASSELL-HAUS


    Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz - Landkreistag befürchtet zusätzliche Kostendynamik


    ..."Dies gelte beispielsweise für das abstruse Verhältnis von Eingliederungshilfe
    und Pflegeversicherung in Heimen für behinderte Menschen: "Die Beschränkung
    der Leistungen der Pflegekasse in stationären Einrichtungen bleibt unverändert
    bestehen. Damit werden pflegebedürftigen behinderten Menschen Leistungen der
    Pflegeversicherung vorenthalten
    und im Falle von Bedürftigkeit müssen die
    Sozialämter einspringen. Damit bleibt die Eingliederungshilfe eine Ausfallbürgin",
    so Sager.


    Positiv sei die Möglichkeit der gemeinsamen Inanspruchnahme etwa von
    Assistenzleistungen, die unter dem Begriff "Poolen" diskutiert werde:
    "Das betrifft
    z. B. die Integrationshelfer zur Begleitung behinderter Kinder in der Schule. Wenn
    zwei behinderte Kinder, die dieselbe Schulklasse besuchen, von demselben
    Integrationshelfer statt bislang von zwei verschiedenen Integrationshelfern betreut
    werden,
    wird damit nach wie vor der individuelle Bedarf gedeckt und zugleich ein
    sparsamerer Mitteleinsatz ermöglicht.
    Prinzipiell aber halten wir es für erforderlich,
    dass die wichtige und richtige Beschulung von behinderten Kinder und Jugendlichen
    von der Schule gewährleistet wird, und nicht, wie vom Bundesteilhabegesetz vorgesehen,
    von der nachrangigen Fürsorgeleistung der Eingliederungshilfe."


    Schwierig sei darüber hinaus
    die vom Deutschen Bundestag nunmehr beschlossene Änderung, wonach eine gewünschte
    Wohnform unter bestimmten Voraussetzungen Vorrang hat, egal welche Kosten in dieser
    Wohnform entstehen.
    "Dies kann eine neue Kostenwelle auslösen", warnte der DLT-Präsident."....


    http://www.verbaende.com/news.…he-Kostendynamik?m=113104


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Bei all dem Frust, den der Gesetzentwurf ausgelöst hat, hat die Sache auch ein Gutes.
    Der Zusammenhalt der Kämpfenden wächst.
    Eine enorme Entwicklung, die ich sehr positiv bewerte! :thumbup:

  • Wenn man als Betroffene vorher eine Katastrophe aufziehen sieht, weil das Gesetz ein ANTI-Teilhabe-Gesetz ist und ein Mäntelchen zum Kostensparen, dann ist eine Nachbesserung natürlich in gewisser Weise Grund zur Freude.
    ein Grund zur Freude ist auch, dass man sieht, ganz deutlich, dass es wichtig ist, gemeinsam zu kämpfen für seine Rechte.


    Das Bundesteilhabegesetz, so wie es kommen wird, ist aber nach wie vor kein Grund zur Freude, denn es ist kein fortschrittliches Gesetz in Richtung mehr und volle Teilhabe.
    http://abilitywatch.de/2016/11…eim-bundesteilhabegesetz/


    Das hätte die Lebenshilfe für meinen Geschmack auch deutlicher rausstellen sollen.

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

    3 Mal editiert, zuletzt von Enscha ()