Geistig oder mehrfach behinderte Erwachsene: Bessere Versorgung möglich
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (§ 119 c SGB V) wurden Medizinische
Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) eingeführt. Solche Zentren
schließen eine schon seit langem beklagte Versorgungslücke.
https://www.aerzteblatt.de/arc…ssere-Versorgung-moeglich
Im Artikel wird folgende Aussage erwähnt, die ich sehr wichtig finde:
Die Medizinischen Behandlungszentren sollen nicht die komplette
medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung ab dem 18.
Lebensjahr übernehmen. Es geht ja auch darum, den Ansprüchen der
Inklusion gerecht zu werden. Es ist jedoch dringend geboten, dass die
Zentren den Übergang der Jugendlichen in die Erwachsenenmedizin
begleiten, unterstützen und gestalten und das Höchstmaß an medizinischer
Qualität zur Verfügung stellen.