NRW-Verfassungsrichter verhandeln über Klage gegen Inklusion

  • Also mir helfen diese vielen Links irgendwie gar nicht weitere.
    Es bleibt dabei, das überall die selbe kurze Info steht, ohne wirklich etwas genaueres....


    Und ich denke weiterhin das es nicht zwangsläufig darum geht, das Menschen mit Behinderung wieder ausgeschlossen werden, sondern darum das die Bedingungen einfach so unpassend sind, das es einfach nicht funktioniert.


    Es hält sich ja auch weiterhin stark das Gerücht das Kinder mit Behinderung (warum gehen alle ständig von einer Lernbehinderung oder Verhaltensauffälligen Kindern aus?) die anderen Kindern beim Lernen stören bzw. aufhalten usw...


    Kann denn deiner Meinung nach gegen das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention geklagt werden, wenn niemand gegen das Gesetz ist, sondern es rein um die Deckung der Kosten geht?


    http://www.vgh.nrw.de/pressemi…/2015/06_150803/index.php

  • Ich vermute mal, das es rechtlich gar nicht möglich ist, gegen die Umsetzung als solches zu klagen.
    Also sucht man sich eben eine rechtliche Möglichkeit.


    Aber bei Rechtssachen kenne ich mich einfach zu wenig aus.


    Deswegen gehe ich davon aus, dass der Versuch eine Verfassungsklage durchzusetzen, ein Versuch bleiben wird. Ich rechne mit Klageabweisung.

  • Moin ,


    ich zitiere mal aus Trixis Link :



    "Damit diese Kinder am Regelunterricht teilnehmen können, müssen sie von Inklusionshelfern betreut werden", erläutert Kevelaers Sozialdezernent Marc Buchholz. Aktuell arbeiten an der Gesamtschule und den Grundschulen in Kevelaer 34 solcher Helfer. Weil weitere Kinder mit Förderbedarf aufgenommen werden, wird die Zahl in 2017 auf 45 steigen. Aktuell fallen dafür für die Stadt Kevelaer bereits 360.000 Euro an Zusatzkosten an, für 2017 kalkuliert Buchholz mit 540.000 Euro. Sollte die Entwicklung so weitergehen, geht Buchholz auf dauer von Kosten von einer Million Euro zusätzlich aus.


    Im Gegenzug zahle das Land an Kevelaer lediglich 35.000 Euro Investitionskostenzuschuss und 9000 Euro für Personal. "Das deckt nie und nimmer unsere tatsächlichen Kosten", sagt der Sozialdezernent. Er könne genau benennen wie hoch der Aufwand der Kommune für die Inklusion ist. Diese Kosten wolle man vom Land zurück bekommen.


    Zitat Ende


    Ich finde auch , das es hier deutlich um die Kosten geht , das Konnexitätsprinzip besagt , das Aufwendungen, die die Kommunen massiv überlasten , vom Land übernommen werden müssen !


    Die Frage , die sich halt stellt , ist ob sich das so rechnen lässt , wie die Kommunen das jetzt einklagen wollen.


    Ich verlinke mal , auch wenn ich weiß , das das jetzt keiner liest , den Bericht vom Landesrechnungshof :


    http://www.lrh.nrw.de/LRHNRW_d…etrieb_Foerderschulen.pdf


    Hier wurde erfasst in welcher( unglaublichen ! ) Form und Weise mit sonderpädagogischen Mitteln umgegangen wird , es wird hier berichtet von Gruppendiagnosen ohne ! Überprüfung und daraus folgender Zuweisung sonderpädagogischer Mittel usw....
    Eine kostenverschlingende , zudem rein rechtlich nicht nachvollziehbaren Misswirtschaft zum Vorteil der Förderschulen.
    Laut den letzten Berichten wächst ja die Anzahl der" Inklusionskinder" an den Regelschulen , jedoch bleibt die Anzahl der Schüler an den Förderschulen nahezu identisch.
    Ist klar, das die Kommunen das finanziell nicht wuppen können , wenn die Ressourcen weiterhin auch in die Förderschulen fließen.
    Das hat aber wahrscheinlich weniger mit einer drastischen Unterversorgung zu tun als viel mehr mit der Doppelbelastung durch die Doppelstruktur.
    Es ist ja auch bei der Eingliederungshilfe so , das c.a. 80 % der in der Tat nicht unerheblichen Kosten in stationäre Maßnahmen und nicht in ambulante Maßnahmen fließen .
    Da wird die Reibung sicher auch noch lange bleiben , denn weder die Förderschulen noch die stationären Einrichtungsbetreiber werden ihre Geldquellen kampflos aufgeben.
    Und man darf natürlich auch nicht vergessen, das durch die mangelhafte Entwicklung der ambulanten und inklusiven Settings weiterhin Förderschulen und stationäre Angebote attraktiv bleiben.
    So beißt sich halt unveränderlich die Katze in de Schwanz.

  • Interessant vielleicht nochmal die Entwicklung in einer der klagenden Städte:
    http://www.ruhrnachrichten.de/…iesst-2016;art937,2492944


    Die Beschlüsse der Landesregierung, die Regelschulen für Förderschüler freizugeben, haben die Anmeldezahlen der Förderschulen schrumpfen lassen. Vor allem die Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale Entwicklung verzeichneten deutlich weniger Anmeldungen. Alleine im Förderbereich Lernen haben sich 60 Prozent der Eltern im Kreis entschieden, ihre Kinder in der Regelschule anzumelden.
    Auch ohne einen Beschluss zur Schließung sei die Schule nicht mehr überlebensfähig, so das Gutachten. „Selbst ein sogenannter Teilstandort ist im Prinzip bereits ab 2017 nicht mehr tragfähig“, schreibt Gutachter Dr. Heinfried Habeck. Dessen Erkenntnisse am Dienstagabend den Leitungen der Schulen vorgestellt wurden.


    http://www.kreis-unna.de/haupt…s/222/foerderschulen.html
    Im Link die Förderschulen im Kreis Unna

  • Was wollen die Kommunen denn selbst bestimmen? Es ist nicht so ganz klar, ob das Land ausreichend mit finanziert. Ich hatte die Kommunen so verstanden, dass sie selbst bestimmen wollen, ob der gemeinsame Unterricht genehmigt wird. Das wäre nicht möglich. Die Klage würde sich bei einem ausschließlich finanziellen Problem doch nur mit Finanzierung befassen und dann nicht vor dem Verfassungsgericht?