Kindergrundsicherung - Referentenentwurf v. 30.08.2023
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Ich habe die Frage an die beiden Bundestagsabgeordneten der aktuell regierenden "Ampel"-Parteien aus meiner Region gestellt: Karsten Klein (FDP) und Niklas Wagener (Grüne).
Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder gewährleistet bleibt?
Und als Erklärung dazu:
Aktuell erhalten auch volljährige behinderte Kinder Kindergeld, das dem Einkommen der Eltern zugeordnet und an die Eltern ausgezahlt wird.
Falls – wie geplant – auch volljährige Kinder mit Behinderung eine Direktzahlung erhalten, würde diese auf Grundsicherungsleistungen angerechnet, die ein behindertes, erwachsenes, dauerhaft voll erwerbsgemindertes und bedürftiges Kind erhält.
Während volljährige Kinder ohne Behinderung meist für sich selbst sorgen können, haben Eltern von behinderten Kindern auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus einen hohen Aufwand an Unterstützung und zudem hohe finanzielle Aufwendungen für ihre Kinder – z.B. für nicht erstattungsfähige Medikamente, Zahnersatz, Brillen und bestimmte Therapien.
Bei einer Direktzahlung würden das Kindergeld sowie die Übertragbarkeit des Behinderten-Pauschbetrages und die Geltendmachung weiterer außergewöhnlicher Belastungen wegfallen und Eltern von volljährigen behinderten Kindern wären künftig wesentlich schlechter gestellt.
Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder gewährleistet bleibt? | Frage an Karsten Klein (FDP)Diese Frage wurde Karsten Klein (FDP) am 08.30.2023 auf abgeordnetenwatch.de gestellt. Lassen Sie sich von uns über die Antwort informieren!www.abgeordnetenwatch.deWie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder gewährleistet bleibt? | Frage an Niklas Wagener (Bündnis 90/Die Grünen)Diese Frage wurde Niklas Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) am 08.30.2023 auf abgeordnetenwatch.de gestellt. Lassen Sie sich von uns über die Antwort informieren!www.abgeordnetenwatch.de -
Hallo Inge,
darf man Deinen Text verwenden ?
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Wenn Ihr den Text benutzt, ergänzt doch bitte die Fahrtkosten. Denn die sind zu Therapien immer notwendig (nicht „Luxus“, wie gerne bei hochwertigem Zahnersatz behauptet wird), werden aber von den Krankenkassen dennoch nicht erstattet.
Bei uns macht das extrem viel Geld aus, gerade auf dem Land fällt da viel an.
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Hallo Inge,
darf man Deinen Text verwenden ?
Klar doch. Ihr könnt ihn auch gerne abändern. Allerdings sind die Zeichen bei Abgeordnetenwatch begrenzt. Mein Text war vorher auch länger.
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Das ist super....
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Unfassbar:
ZITAT:
..."Frist von 7 Tagen zur Stellungnahme.
Diese Frist ist eine Unverschämtheit und spricht eigentlich dafür, dass keine Stellungnahme vonseiten des Ministeriums erwünscht ist.
Tacheles wurde im Übrigen nicht um Stellungnahme gebeten, wird aber trotzdem eine abgeben."...Quelle und kompletter Text:
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Hi,
Ich finde das ein ganz wichtiges Thema. Danke Inge für die Formulierungshilfe.
Vg Sigrid
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Stellungnahme des bvkm zum Referentenentwurf
Die Kindergrundsicherung darf nicht zu Verschlechterungen für Eltern von Kindern mit Behinderung führen! Das fordert der bvkm in seiner Stellungnahme vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums. „Wir sind empört über den geplanten Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder, der dazu führt, dass die Eltern künftig 250 Euro monatlich weniger im Portemonnaie haben“, so Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm in der Pressemeldung des Verbandes. Es sei auch künftig sicherzustellen, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, entsprechende Entlastung erfahren.
Quelle und kompletter Text:
Stellungnahme des
Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
und zur Änderung weiterer Bestimmungen6.09.2023
Kindergrundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
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Danke für die Links.
Die Sozialverbände sind also dran.
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Bentele scheint von einer Kürzung für "erwachsene, behinderte Kinder" nicht auszugehen. Sie setzt quasi voraus, das die Eltern , insbesondere wenn diese ihre "Kinder" zu Hause pflegen, einen höheren Betrag als die 250 Euro bekommen müssten. Keine Ahnung, ob sie es nur nicht rallert , das es angerechnet werden könnte?
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Vermutlich ist es so.
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Stellungnahme des bvkm zum Referentenentwurf
Die Kindergrundsicherung darf nicht zu Verschlechterungen für Eltern von Kindern mit Behinderung führen! Das fordert der bvkm in seiner Stellungnahme vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums. „Wir sind empört über den geplanten Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder, der dazu führt, dass die Eltern künftig 250 Euro monatlich weniger im Portemonnaie haben“, so Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm in der Pressemeldung des Verbandes. Es sei auch künftig sicherzustellen, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, entsprechende Entlastung erfahren.
Quelle und kompletter Text:
Stellungnahme des
Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
und zur Änderung weiterer Bestimmungen6.09.2023
Kindergrundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
Das ist die einzige Stellungnahme, die das Problem der "Kinder " mit Behinderungen konkret benennt. Beim Sozialverband und Paritätischen hab ich in den gefühlt 1000 Seiten nix drüber gefunden.
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Tacheles auch. Das andere außer bvkm habe ich noch nicht gelesen.
Ich bin beeindruckt, was Tacheles in der kurzen Zeit alles herausgefunden hat.
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Tacheles auch. Das andere außer bvkm habe ich noch nicht gelesen.
Ich bin beeindruckt, was Tacheles in der kurzen Zeit alles herausgefunden hat.
Ja, habs gefunden.
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