Parallelbericht des Behindertenrates zur Staatenanhörung vor dem Ausschuss

  • https://www.vdk.de/deutscher-behindertenrat/mime/00134312D1692034122.pdf



    Unter anderem :


    Triage
    "Teilweise wurden behandlungsbedürftige Menschen mit Behinderungen nicht ins
    Krankenhaus aufgenommen. Die Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen sollte
    auf Grundlage diskriminierender Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften
    erfolgen. Erst in Folge eines von behinderten Menschen erwirkten Beschlusses des
    Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber eine rechtliche Regelung zum
    Schutz vor Diskriminierung geschaffen. Sie ist nicht hinreichend geeignet, diesen
    Schutz zu garantieren. Von Seiten der Ärzteschaft wird weiterhin teils vehement die
    Straflosigkeit der Ex-Post-Triage (Abbruch einer bereits begonnenen Behandlung
    zugunsten einer anderen Person mit gleicher Indikation) gefordert."



    Alles düster...

  • Weil wir ja kürzlich über das Betreuungsrecht diskutiert hatten :


    "Geschäftsfähigkeit
    Die Vollmacht als mögliche Alternative zur rechtlichen Betreuung ist an das Vorliegen
    von Geschäftsfähigkeit gebunden,17 für die ein Maß an Erkenntnis- und Kommunikationsfähigkeit verlangt wird, die z. B. Menschen mit Lernschwierigkeiten in der Regel
    voreilig abgesprochen wird.18 Die Regelung der Geschäftsunfähigkeit in § 104 Nr. 2 BGB
    wurde durch die Betreuungsrechtsreform nicht verändert. Sie widerspricht weiterhin
    der UN-BRK."



    Zu den Zwangsmaßnahmen in Goslar :


    "Freiheit von Folter oder grausamer,
    unmenschlicher oder erniedrigender
    Behandlung oder Strafe
    Der Freiheitsentzug durch Zwangsunterbringung aufgrund einer Beeinträchtigung ist
    weiterhin zulässig. Auch haben Bund und Länder seit 2015 keine Konzepte zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen entwickelt. Mediziner*innen, Richter*innen und
    Mitarbeitende des Versorgungssystems sind in vielen Fällen nicht zwangsvermeidend
    qualifiziert und unzureichend über „mildere Mittel“ informiert. Es liegen keine aussagekräftigen Zahlen zu Zwangsmaßnahmen vor. Der 2018 gestartete „Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen” hat bislang keine erkennbaren
    Ergebnisse erzielt."


    "Gewaltschutz
    Leistungserbringer von Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind seit 2021 verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten (§ 37a SGB IX). Auch hierbei müssen
    insbesondere die Belange von Kindern und Frauen mit Behinderungen in den Fokus
    gestellt werden. Eine Überprüfung, inwieweit diese Konzepte vorliegen und angewandt werden sowie fachlichen Standards entsprechen, findet jedoch nicht regelhaft
    statt. Gewaltschutz z. B. in psychiatrischen Kliniken, in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Wohn- und Pflegeheimen braucht ausreichende personelle und finanzielle
    Ressourcen sowie wirksame Kontrolle, z. B. durch die Schaffung eines unabhängigen
    Überwachungsmechanismus und die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen."


    "Bildung
    Die Umsetzung der inklusiven Bildung ist im Berichtszeitraum in fast allen Bundesländern ins Stocken geraten, zum Teil sogar rückläufig. In keinem Bildungsbereich - von
    der Kita über Schule, Ausbildung und Hochschule bis zur Erwachsenenbildung - liegt
    eine verbindliche Gesamtstrategie (Ziele, Zeitplan, Qualitätskriterien, Ressourcen) von
    Bund und Ländern zum Aufbau inklusiver Bildungseinrichtungen vor. Es erfolgt keine
    planmäßige Beseitigung baulicher Barrieren im Bestand von Bildungseinrichtungen
    und keine durchgängige Berücksichtigung von Barrierefreiheit in der Digitalisierung.
    Die Ausführungen der Bundesregierung im Staatenbericht betrachten wir als ausweichend und zum Teil irreführend. Die vom UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von
    Menschen mit Behinderungen in den Fragen zu Artikel 24 erbetenen Zahlen werden
    nicht erhoben."

    ( ist viel länger..!)

  • Parallelbericht von Mittendrin ev;

    Der UNO ist unser Föderalismus egal
    Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Fachausschuss in Genf, ob Deutschland genug tut, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Über den Stand der…
    www.mittendrin-koeln.de


    Sehr gut aufgezeigte Abwehrmaßnahmen gegen Kinder mit Behinderungen an Regelschulen.( Ich finde es dennoch immer wieder verstörend, das sich seit Frea vor 30 Jahren eingeschult wurde, quasi nix geändert hat.)


    Hier noch mal Hard Core( übersetzt aus dem Bericht) :


    Code
    Ein weiteres Beispiel für mangelnde Verantwortung: Eine inklusive Schule ist unzureichend entwickelt und geht nicht auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler ein. Dadurch kommt es zu Konflikten und der Lehrer fordert die Eltern auf, das Kind sofort von der Schule abzuholen. Wir sind auf Fälle gestoßen, in denen Lehrer mehrmals pro Woche wiederholt dieses Verhalten an den Tag legten. Schulen zeigen sich beispielsweise zurückhaltend bei der Entwicklung inklusiver Praktiken: In einer inklusiven Schule mangelt es an Zusammenarbeit und Teamarbeit, und der Unterricht geht nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit Behinderungen ein. Der Sonderpädagoge nimmt nicht aktiv am Unterricht teil, sondern erscheint nur einige Stunden pro Woche, um Schüler mit Behinderungen aus dem Klassenzimmer zu verweisen. Wenn Eltern ihre Unzufriedenheit mit der Qualität der Bildung zum Ausdruck bringen, wird ihnen empfohlen, über die Überstellung ihres Kindes auf eine Sonderschule nachzudenken. Unter dem Vorwand des Kindeswohls wird beispielsweise eine Sonderschulung gefordert: Lehrer fühlen sich bei der Erziehung eines autistischen Kindes herausgefordert und raten Eltern immer wieder zum Wechsel auf eine Sonderschule. Da die Eltern diesen Vorschlag ablehnen, eskalieren die Konflikte mit den Lehrern und die Lehrer beschließen, die Familie den Behörden anzuzeigen, mit der Begründung, dass das Wohl des Kindes gefährdet sei. Solche Fälle gibt es in mehreren Bundesländern. Ein laufender Fall ist der von „Marie“, der derzeit vom CRPD-Ausschuss geprüft wird. In unserer Beratungsstelle haben wir persönlichen Kontakt zu drei Familien, die Konflikte um inklusive Bildung hatten und dadurch das elterliche Sorgerecht für ihr Kind verloren haben.
  • Es ist so grusilig, dass Eltern, die um inklusive Bildung kämpfen, damit rechnen müssen, dass ihnen das Sorgerecht entzogen wird. Das sind Einschüchterungsmaßnahmen, die völlig undemokratisch und unmenschlich sind. Mein Gott, was ist das bloß für ein scheiß System?! <X

  • Es ist so grusilig, dass Eltern, die um inklusive Bildung kämpfen, damit rechnen müssen, dass ihnen das Sorgerecht entzogen wird. Das sind Einschüchterungsmaßnahmen, die völlig undemokratisch und unmenschlich sind. Mein Gott, was ist das bloß für ein scheiß System?! <X

    Ja, das Sondersystem , im Grunde das ganze Schulsystem, bleibt in den 1930igern stecken. Mir tut das immer bisschen leid, das so schreiben zu müssen, weil es ja auch den einen oder anderen engagierten Lehrer gibt. Der Rassismus wird ja auch ganz unverhohlen ausgelebt, indem Migrantenkinder noch mal deutlich häufiger als ohnehin schon falsche Gutachten gemacht werden, als fälschlich geistig behinderte diagnostiziert werden. Insgesamt seien laut Bericht die geistigen Behinderungen in kürzester Zeit um 60% angestiegen. Das ganze System ist eine große kriminelle Vereinigung. Selbst den engagierten Lehren wird teilweise Druck von rechts(radikal) gemacht.

  • Zitat :


    "Insbesondere die Kritik des Berichtes der Zivilgesellschaft an dem völlig überkommenen Wortlaut der Regelung zur Geschäftsfähigkeit Volljähriger in § 104 Nr. 2 BGB ist mehr als gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift ist geschäftsunfähig, wer sich in einem nicht nur vorrübergehenden Zustand krankhafter Geistestätigkeit befindet. Schon diese, dem 19 Jahrhundert entstammende, Beschreibung diskriminiert Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Erkrankungen."



    auch alles andere ist mehr als ernüchternd.