BMFSFJ - Corona-Auszeit für Familien
ZITAT:
..."Familien können den Zuschuss bis zu zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergünstigung, Plätze stehen begrenzt zur Verfügung."...
Quelle und kompletter Text:
BMFSFJ - Corona-Auszeit: So funktioniert die vergünstigte Familienferienzeit