23.03.2020 - Vertragsärzte dürfen Patienten ab sofort bis zu 14 Tage am Telefon krankschreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. In solchen Fällen ist die telefonische AU auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht....
..."Die Regelung zur telefonischen AU ist bis zum 23. Juni befristet."....
https://www.kbv.de/html/1150_45078.php