Angemessene Wünsche
"So aber lautet die Botschaft: In Deutschland hat offensichtlich nur derjenige etwas von seinem Wunsch- und Wahlrecht, der sich "Angemessenes" wünscht. Da ist es plötzlich wieder, dieses ganz große Teilhabekino, das nicht zuletzt auch in Genf regelmäßig für Kopfschütteln sorgt. Und so lautet die Lektion: Gerade beim „Wunsch und Wahlrecht“ ist der Leistungsberechtigte nicht bei „Wünsch-Dir-Was!“
https://www.kobinet-nachrichte…emessene-W%C3%BCnsche.htm
Was wünscht ihr euch denn so? Vielleicht (unangemessene) Barrierefreiheit/ einen behindertenfreundlichen Porsche; (unangemessene) Assistenz/ Wellnesstrainer, Masseur, Bodyguard; (unangemessene) selbstbestimmte Wohnformen mit Wellnessbereich, Sauna und Wirlpool? Aber ACHTUNG: Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was".
Teilhabe und notwendige Unterstützung werden mitunter als (unangemessener) Wunsch bezeichnet. Kennt ihr alle, oder?
Viel Spaß mit den staatlich finanzierten Wunschleistungen *Ironie* Bloß nicht zu viel Luxus......