4. 2 SG Fulda, Urteil v. 09.05.2018 - S 7 SO 73/16 (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)
Rechtswidrige Beschränkung des persönlichen Budgets eines Behinderten
Das SG Fulda hat entschieden, dass ein behinderter Mensch, der im Rahmen einer ambulanten 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Umgebung versorgt wird, einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in voller Höhe hat, wenn eine stationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist....
http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2360/
https://www.juris.de/jportal/p…hten%2Fzeigenachricht.jsp