VDK: Wie funktioniert das Budget für Arbeit?

  • 22. Februar 2018


    Teilhabe und Behinderung
    Budget für Arbeit als Alternative zur Werkstatt


    Für viele Menschen mit Behinderung ist es bisher schwer, von einer
    Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Mit dem
    Bundesteilhabegesetz und dem neu eingeführten Budget für Arbeit
    soll dieser Schritt häufiger gelingen.
    Wie funktioniert das Budget für Arbeit?....


    https://www.vdk.de/deutschland…alternative_zur_werkstatt


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Ich hatte letztens ein Gespräch mit einer Werkstattleitung über das persönliche Budget. Ich kenne einige Autisten, die im Förderbereich der Werkstatt gelandet sind, weil sie im Arbeitsbereich der Werkstatt keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitleistung erbracht haben. Mit Assistenz könnten sie allerdings sehr wohl auf dem ersten Arbeitmarkt arbeiten. Diese wurde ihnen aber in der Vergangenheit verwehrt. Nach Aussage der Werkstattleitung erhalten Menschen im Förderbereich KEIN Budget für Arbeit, da man davon ausgeht, dass diese Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können.


    Stimmt diese Aussage? Somit wäre das mal wieder eine sehr große Benachteiligung. Diese Lücke muss unbedingt geschlossen werden!

  • Stimmt diese Aussage? Somit wäre das mal wieder eine sehr große Benachteiligung. Diese Lücke muss unbedingt geschlossen werden!


    Scheint wirklich so zu sein:


    ..."Anspruchsberechtigter Personenkreis
    Das Budget für Arbeit ermöglicht Alternativen zum Arbeitsbereich
    einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Anspruchsberechtigt sind daher nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die einen Anspruch auf Leistungen in WfbM haben. Die Leistung wird von dem Nachweis eines Beschäftigungsangebotes abhängig gemacht. Sie kommt Personen zugute, die eine zur Aufnahme der Arbeit erforderliche Leistungsfähigkeit vorweisen können und die Leistungen nicht in WfbM in Anspruch nehmen wollen."...


    https://www.rehadat-wfbm.de/de…on/Lex-Budget-fuer-Arbeit


    Da wurde mal wieder nicht alles durchdacht... :icon_confused


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Hier im
    Fachbeitrag D47-2016
    http://www.reha-recht.de


    vom 16.11.2016 wurde schon darauf hingewiesen:



    SEITE 4/5:
    ...."Über den Verweis auf § 58 SGB IX-RegE wird auch die seit Langem in der Kritik stehende Voraussetzung des „Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ 14 mit in § 61 SGB IX-RegE übernommen. Dies ist zu korrigieren. Auch Men-schen mit einem besonders hohen Unterstützungsbedarf muss der Anspruch auf das BfA eröffnet werden."...



    SEITE 6:
    ..."In der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BTHG wurde weiterhin gefordert, dass auch Menschen, die ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwert-barer Arbeit“ nicht erbringen können, leistungsberechtigt sein sollten"...


    http://www.reha-recht.de/filea…teilhabegesetz_Teil_1.pdf



    Es wurde also vorab schon darauf hingewiesen, aber der Gesetzgeber hat trotzdem keine Korrektur vorgenommen... :motzen


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    2 Mal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Leider gehört mein Sohn zu den Menschen, denen kein Budget zusteht. Mein Sohn könnte sehr wohl mit Assistenz gute Arbeit leisten, aber auch ihm wurde sie bisher verwehrt. :evil: Nun hätte er die Möglichkeit in ein tolles Arbeitsprojekt zu rutschen, welches sich über das Budget für Arbeit finanziert. Er hat sich darüber auch schon gefreut und sich viele Gedanken darüber gemacht, wie er sich einbringen könnte und wie er sich seinen Arbeitsplatz vorstellt. Tolle Wurst....da hat er wohl keine Chance. Ich könnte <X Er muss leider mal wieder draußen bleiben. Ihr könnt euch nicht vorstellen, was das in uns allen wieder auslöst.....Wut, Ohnmacht, Trauer.....

  • Das kann aber doch wohl alles nicht wahr sein... ?(


    Da muss es doch Möglichkeiten geben.
    Da werden Menschen die durch das Raster fallen und für die es sonst keine Möglichkeiten gibt eben einfach in den Förderbereich verschoben.
    Jetzt gibt es Möglichkeiten für diese Menschen, aber mit dem Stempel Förderbereich fallen sie wieder durch das Raster..... :kopfgegentisch


    Da muss es doch einen Weg zurück geben... :schock


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Da muss es doch einen Weg zurück geben...

    Das muss nun geklärt werden, aber das zieht ganz sicher einen bürokratischen (und rechtlichen?) Rattenschwanz nach sich, da er ja erst wieder zur Arbeitsagentur übergeleitet werden müsste. Ob das so einfach geht?


    Mein Sohn ist ein Mensch, der leider durch alle Raster fällt. Das macht es uns ja so schwer. Ich glaube, das kennen ganz viele Leute.
    Mein Sohn ist im Prinzip gar nicht für die Werkstatt geeignet. Wir sind zwar recht zufrieden mit der Werkstatt, weil sie wirklich versuchen flexibel auf die Bedürfnisse einzugehen, aber mein Sohn muss endlich raus aus diesem System, denn dann könnte er wirklich zeigen, welche Ressourcen in ihm stecken. Die hat er nämlich, wenn er endlich das arbeiten könnte, was er gerne möchte und gut kann. Die Werkstattarbeit gehört eben nicht mehr dazu und deshalb hat er keinen Bezug zur Arbeit und keine Motivation. Tja, und ohne Assistenz hat er dann den Fördergruppenstatus erhalten. So funktioniert das System. Abschieben bis nach ganz unten.....leichtgemacht, anstatt zu fördern und zu unterstützen.

  • Ich überlege gerade wie das dann in NRW läuft. :gruebel


    ..." Anders als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Werkstatt für behinderte Menschen
    erhalten die Frauen und Männer in der Tagesförderung weder ein Arbeitsentgelt, noch
    erwerben sie Rentenansprüche.
    Nur Nordrhein-Westfalen ermöglicht diesem Personenkreis die Beschäftigung in der Werkstatt."....


    https://elerbeki.wordpress.com…hem-unterstutzungsbedarf/


    ..."Eine Besonderheit In Nordrhein-Westfalen ist, daß es keine Tagesförderstätten wie in anderen Bundesländern gibt."...
    https://www.bagwfbm.de/article/326



    http://www.subventa.eu/lvr-bud…-arbeit-aktion-inklusion/


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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