LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.6.2017, L 7 SO 5382/14 - Gewährung von Schülerbeförderungskosten

  • 4. 1 LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.6.2017, L 7 SO 5382/14


    Leitsatz ( Juris )


    Hat das Schulamt die Bestimmung der Beschulungsform den Eltern als den gesetzlichen Vertretern überlassen, dann ist das diesen vom Schulamt eingeräumte Wahl- und Bestimmungsrecht vom Träger der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe hinsichtlich der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Form der Gewährung von Schülerbeförderungskosten hinzunehmen.
    http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2223/


    URTEIL:
    https://sozialgerichtsbarkeit.…&s1=&s2=&words=&sensitive




    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • beim Überfliegen steh ich grad etwas auf dem Schlauch...


    lautet die Übersetzung: wenn Eltern mitentscheiden/ entschieden durften, welche Schule das Kind besucht.... haben sie das Recht verwirkt, bei der Schülerbeförderung sonst übliche Unterstützung zu erhalten?


    ist das so gemeint?


    J
    onna
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    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




    Einmal editiert, zuletzt von Jonna ()

  • Jonna, so verstehe ich das auch. Bei uns war das auch so geregelt. Wir konnten die gesamte Schulzeit über in keinen anderen Bezirk umziehen, da uns sonst der Schulbustransport gestrichen worden wäre. Der Schulbustransport wäre nur weiterbewilligt worden, wenn mein Sohn die Schule gewechselt hätte.


    Wir haben es vor ein paar Jahren endlich gewagt und sind umgezogen. Nun hatten wir das gleiche Problem mit der Busbeförderung zur Werkstatt. Da mein Sohn aus mehreren Gründen nicht die Werkstatt wechseln wollte/ konnte, wurde ihm der Bustransport in die Werkstatt gestrichen. Ich bringe ihn morgens selbst zur Werkstatt und da wir vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch gemacht haben und die Werkstatt in einem anderen Bezirk liegt, erhalten wir noch nicht einmal eine Kilometerpauschale. So funktioniert das mit der Selbstbestimmung in Deutschland. :thumbdown:

  • ja spannend.... wobei ich tatsächlich bei dieser Wahlentscheidung wohl in den sauren Apfel gebissen hätte, weil mir die Schulwahl soooo wichtig gewesen wäre...
    und ich mit diesem Nichtbildungsurteil bis heute nur mit Verdrängung leben... oder eigentlich: bis heute nicht leben kann...


    Trotzdem: schön ist anders... dieser Rechtsentscheid ist interessant... müsste aber das Urteil lesen- grad keine Zeit- wieviel Begründung da dem Einzelfall geschuldet und wieviel als "Präzedenzbegründung" angelegt ist....


    J
    onna
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  • Hallo Ihr zwei,


    ich habe das Urteil gelesen und ich meine verstanden zu haben, die Entscheidung lautet genau entgegengesetzt zu dem, was Ihr schriebt:


    das Gericht hat darauf hingewiesen,, dass der Träger der EGH verpflichtet ist eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen. Eine allgemein anerkannte Definition, was eine angemessene Schulbildung ist fehlt. Daher sei laut o.g. Gerichtsurteil davon auszugehen, dass die Schulbildung dem das Schulamt zugestimmt hat eine angemessene sei. Ergo hat der EGH Träger die Schulwegbeförderung zu der vom Schulamt genehmigten Schule zu finanzieren - auch wenn nähere bzw kostengünstigere Alternativen zur Verfügung gestanden hätten.


    Also ich würde mal sagen: Recht haben sie da die Damen und Herren Richter. :thumbup:

    Schöne Grüße von Birgit, Mama vom

    • "Zwerg", geboren 2000 mit Tris21 und 'ner Reihe von Zusatzdiagnosen, gsd trotzdem topfit und zuckersüß
    • "Großen" ,gsd genauso topfit und zuckersüß (lässt sich aber leider seit längerem nur noch von wesentlich jüngeren Frauen knuddeln)
  • ah... ok... Danke Birgit, wie gesagt... hatte das Urteil nicht gelesen!


    dann war es dort so, dass per Elternentscheid eine vermeintlich weniger geeignete Schule im Nahfeld gewählt wurde?
    (wobei hier dann ja noch die Frage der Beurteilung der Eignung Amt/Eltern als Frage im Raum steht)


    werd es nachlesen... aber nicht mehr heut-


    aber Danke für´s Lesen und schreiben!


    J
    onna
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  • Also ich würde mal sagen: Recht haben sie da die Damen und Herren Richter.


    :thumbup:



    Hier gibt es noch einen Beitrag zum Urteil:

    Vom Schulamt freigestellte Wahl der Eltern muss Sozialamt hinnehmen

    25.07.2017


    Stuttgart (jur).
    Stellt das Schulamt den Eltern eines behinderten Kindes die Wahl der Schulform frei,
    muss die Sozialhilfe auch die entsprechenden Fahrtkosten in angemessener Höhe übernehmen.
    Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am
    Montag, 24. Juli 2017, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: L 7 SO 5382/14).
    Es gab damit einem heute 13-jährigen Jungen aus dem Raum Karlsruhe recht.....


    Kompletter Beitrag:
    http://www.juraforum.de/recht-…ozialamt-hinnehmen-599225


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • ...kann ja gar nicht, jedenfalls nicht mit der gleichen Begründung.


    Die Entscheidung begründet sich ja doch massgeblich auf die Frage : was die im Gesetz formulierte "angemessene" Schulbildung nun im ganz konreten ist .... da wird im Urteil eben argumentiert, dass mangels anderer verbindlich festgelegter Kriterien eben alles, wobei das Schulamt zustimmt angemessen sei.

    Schöne Grüße von Birgit, Mama vom

    • "Zwerg", geboren 2000 mit Tris21 und 'ner Reihe von Zusatzdiagnosen, gsd trotzdem topfit und zuckersüß
    • "Großen" ,gsd genauso topfit und zuckersüß (lässt sich aber leider seit längerem nur noch von wesentlich jüngeren Frauen knuddeln)