Rechtsdienst 4/2018
Beratungspflichten im Sozialrecht
Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 02.08.2018 – Az: III ZR 466/16
Beitrag von Frau Dr. Lydia Hajasch
https://www.lebenshilfe.de/fil…8_Beitrag_LH_S_207_ff.pdf
ZITAT:
…"Der Beamte dürfe, da er eben auch
„Helfer des Bürgers“ sei, nicht „sehenden
Auges“ zulassen, dass der Betroffene
Schäden erleide, die er durch
einen kurzen Hinweis, eine Belehrung
mit wenigen Worten oder eine entsprechende
Aufklärung über die Sach- und
Rechtslage hätte vermeiden können."....
"Helfer des Bürgers"... ….ich kenne keinen von der Sorte.