Alles anzeigenIch verstehe das jetzt nicht so ganz
50% der Verhinderungspflege sind im Pflegebudget enthalten.
Die anderen 50% der Verhinderungspflege sind "nur" im Entlastungsbudget enthalten.
KZP kann man nur mit dem Entlastungsbudget abrechen...oder?
Kann man dann überhaupt noch 50% der KZP umwandeln ?
DAS ist die große Frage!!!
Ich verstehe es aber so, so könnte es vielleicht sein.
Sehr schwammig ist die offizielle Broschüre.
Alle bisherigen Leistungen ??? kommen anteilig in einen Monatstopf ?
Dort kann man „seinen Mix“ abrufen.
Also könnte ich auch „mehr Betreuung“ abrufen als in den 125,- € Entlastungsbetrag drin ist. Dafür nehme ich vielleicht weniger Pflegehilfsmittel und keinen Pflegedienst.
Es mag sein, dass offiziell die Posten VHP/halbe KZP im Entlastungsbudget drin sind.
Ich habe jetzt nur einen Vorher-/Nachhervergleich der reinen bisherigen Geldposten gemacht.
Ob das so richtig ist, könnte man in erster Linie an den Pflegehilfsmitteln sehen:
Darf ich mir in Zukunft auch für z.B. 60,- € Sachen aus der Apotheke holen, die Apotheke rechnet dann 60,- € mit der PK ab? Und es gehen 60,- vom Budget ab, wovon mir am Ende 50 % ausgezahlt werden. Oder ist die Leistung weiterhin auf 40,- € gedeckelt?
Dann müsste ich weiterhin 20,- € in der Apotheke selbst bezahlen.