Beiträge von Annemarie
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Statt ZN 1 / ZN 2 steht da jetzt nur noch ZN.
Gehe mal jetzt davon aus, dass ZN für beide Indikationsschlüssel gilt.
Die neue Liste gleich abspeichern, es dauert in der Arztpraxis immer, bis die das nachgeschlagen haben ?
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Dann wollen wir mal nur hoffen, dass sich an der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie) nichts für uns Nachteiliges ändert.
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. Ich weigerte mich "Hausfrau" anzukreuzen und löste eine lange Diskussion aus, bei der ich mich durchsetzte. Ich gab daraufhin meinen Beruf an und vermerkte zusätzlich "z.Zt. im Erziehungsurlaub".
Wenn man aber heiratet, ist das anders: Auch wenn man gerade aktuell Hausfrau ist, word man gefragt, ob man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Diese wird dann angegeben. So wird das jedenfalls bei uns gemacht.
Ich gebe sonst immer meinen Abschluss mit dem Zusatz „z.Z. Pflegeperson“ an.
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Was ist denn mit Kindernachrichten?
Logo oder so gab es doch damals schon.
Mit Untertiteln? Aufzeichnen und auf langsamere Geschwindigkeit laufen lassen notfalls?
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Die kenne ich, die sind schw...teuer.
Hätte ich gerne für die Schule. ...Träum...
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Für diejenigen, die aber in der Werkstatt nur mitgebrachtes Essen zu sich nehmen, aber vielleicht eine gute Regelung?
Hätten wir uns damals für einen HPK entschieden, hätten wir ca. 90,- € fürs "Nichtessen" bezahlen müssen. Das fand ich extrem ungerecht. -
Hier steht jedenfalls, dass beide Angeklagten in Revision gehen:
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Für mich müsste erstmal geklärt werden , wer warum den Fetozid angeraten hat.
Das würde mich zwar auch sehr interessieren.
Für den Totschlags-Vorwurf kommt es darauf nicht an. Hier geht es um eine rein zeitliche Frage: Habe ich einen Fötus (dann Abtreibung) oder habe ich einen Menschen (dann Totschlag).
Für den Fall eines Fetozids stellt sich aber eine andere Frage: Wenn Ärzte Druck ausüben, wäre es rechtlich sehr interessant zu diskutieren, ob sie sich damit auf den Rechtfertigungsgrund nach § 218a Absatz 2 StGB berufen dürfen.
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Die Berichterstattung ist nicht so der Hit.
Das wäre ein Fall für Gisela Friedrichsen gewesen.
Also: Ich vermute - so lese ich das aus all den verschiedenen Berichten zusammen und so ließe sich das Puzzle lösen:
- Es bestand eine eine Gefahr für den gesunden Zwilling. Deshalb das geplante Vorgehen mit dem Kaiserschnitt. Ein Fetozid bei geöffnetem Mutterleib, weil es anders nicht gegangen wäre, ohne den gesunden Zwilling zu gefährden.
- Unabhängig davon war aber eben die Spätabtreibung gewollt, die Information lag vor, dass das Kind kaum Hirnmasse habe und somit kaum lebensfähig sei.
Da beißt sich nichts in den Schwanz - das kranke Kind war nicht gewollt, sonst hätte man beide Kinder ja per Kaiserschnitt holen können.
Es haben sich Ärzte gefunden für diesen Eingriff. Bei dem sie (ob fälschlicherweise - das wird der BGH noch klären müssen), davon ausgehen, dass es rechtlich noch als Abtreibung zu werten wäre. Das wäre dann ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB, bei dem das Gericht prüfen muss, ob er vermeidbar oder unvermeidbar gewesen wäre.
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Die Revision wird kommen, abwarten.
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Ich sehe es ähnlich wie Dagmar, die ursprünglich ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung der Mutter war, die vermutete Gefahr des gesunden Babies.
Wenn nun dieses alleinige Entscheidungskriterium wegfällt, kann nicht einfach von einem automatischen Fortbestehen der mütterlichen Entscheidung ausgegangen werden.
Eher muss -nach den vorliegenden Informationen- davon ausgegangen werden, dass die Mutter sich gar nicht erst für eine Tötung des Kindes entschieden hätte, wäre ihr nicht die damit verbundene Lebensgefahr des Geschwisterchens suggeriert worden.
Wenn das so wäre, hättet Ihr Recht! Wenn die Ärzte das einfach so für die Mutter entschieden hätten, wäre das schrecklich!
Ich sehe das aber zurzeit nur als Spekulation an. Es steht da für mich so drin - und die StA hätte das sicher verwurstet, wenn es so gewesen wäre.
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So wie es sich liest , dürfte der Fall mit den Zwillingen eher nur die Spitze des Eisberges sein
Vielleicht.
Nun ist die Spätabtreibung rechtlich erlaubt.
Solange der Gesetzgeber das nicht ändert, ist das nun einmal so.
Das mag unserem Gerechtigkeitsempfinden widerstreben. Ich möchte mich dazu enthalten, ich kann es nicht abschließend beurteilen.
Aber hier liegt nur ein Nadelöhr zwischen legalem Verhalten und schwerer Kriminalität (Totschlag), denn die als verwerflich empfundene Spätabtreibung ist nicht strafbar.
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https://www.berliner-zeitung.d…foetus-ein-mensch-li.1551
Diese Zeitung fasst es gut zusammen:
„Es ist ein juristischer und auch medizinischer Streit, der hier im Gerichtssaal ausgefochten wird. Und der keineswegs so eindeutig scheint – auch nicht unter Juristen."
Genauso ist es.
Es geht um den Schutzbereich der Norm. Ich denke, mit diesem Fall wird er neu definiert werden müssen. Ganz einig sind sich die Juristen da natürlich sowieso nicht.
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Zudem hätte die Ärzte auch eine Ethikkomission einberufen können , davon ist auch nix zu lesen.
https://www.berliner-kurier.de…en-im-kreisssaal-33478294
Schau mal in den zweiten Abschnitt im Passus Hochrisikoschw., das liest sich, als wäre es doch kein Wunsch-Kaiserschnitt gewesen, da die Wehen einsetzten. Wenn das so war, hat man sich erst dann vielleicht konkret entschlossen, dann wäre auch keine Zeit für Ethikkommissionen.
Zwingend ist eine solche Kommission eh nicht.
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https://www.berliner-kurier.de…en-im-kreisssaal-33478294
Hier sind nochmal alle Hintergründe gut aufgearbeitet.
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Vor allem die Lösungen, so wie es aussieht, oder?
Misswirtschaft verwalten, nicht des Pudels Kern angehen?
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Hallo.
Es gibt im AppStore ein Update von MetaTalk US.
Achtung für Nutzer der DE- und US-Version: So wie das jetzt für mich aussieht, können Seiten nicht mehr von US nach DE übertragen werden!
Das wäre echt Mist, denn dann muss man speziell gefertigte Seiten doppelt anlegen.
Wer beide Versionen nutzt, sollte das Update nicht installieren.
Melde mich, wenn ich mehr weiß.