Hier gibt es laufend aktualisierte Infos zu dem Thema:
Pflegereform 2016 - 2017 / Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Wir haben nachfolgend einen Überblick über die Änderungen ab 2017 für Sie aufgelistet. Grundlage hierfür ist der verabschiedete Gesetzentwurf.
Diese Auflistung wird von uns laufend aktualisiert. Alle Angaben sind ohne Gewähr!
http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
Übrigens :
..."und eine aktuelle Entwicklung durch das III. Pflegestärkungsgesetz ...
Eine neue Entwicklung ergibt sich aus dem aktuellen Entwurf des III. Pflegestärkungsgesetzes (geplant zum 01.01.2017). Danach beabsichtigt der Gesetzgeber, nicht genutzte Ansprüche auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Jahren 2015 und 2016 noch bis zum 31.12.2017 zu gewähren. Zur Verwaltungsvereinfachung soll dabei nicht danach unterschieden werden, aus welchem Grund eine vollständige Ausnutzung der Leistungsbeträge nicht erfolgt ist. Die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 nicht abgerufenen Mittel sollen vielmehr pauschal als nicht verfallen sondern als "angesparte" Mittel gelten, die bis Ende 2017 noch zum Bezug von Leistungen nach § 45b Abs. 1 Satz 3 neue Fassung SGB XI (Kosten der Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen) genutzt werden können.
Die nicht genutzten Ansprüche können nach dem Entwurf des PSG III auch eingesetzt werden, um nachträglich Kostenerstattung für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 zu erhalten. Entsprechende nachträgliche Anträge müssten dann bis zum 31.12.2017 gestellt und mit Quittungen etc. belegt werden. Ein Grund für diese Regelung könnte sein, dass einzelne Pflegekassen den Beginn der Ansparphase nach § 45b SGB XI von einem Antrag abhängig gemacht haben. Sollten die oben beschriebenen Planungen umgesetzt werden, könnten in diesen Fällen zunächst abgelehnte (bzw. gekürzte) Leistungen wohl erneut beantragt werden.
Wichtig: Hierbei handelt es sich bislang nur um den Entwurf des PSG III. Ob dies so zum 01.01.2017 in Kraft tritt, bleibt abzuwarten."....
Komplette Info findet man oben im Link.