http://www.markus-kurth.de/cor…s.html?cat=arbeitsoziales
Wer wird unterstützt?
U.a. Inklusionsbetriebe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, deren Betrieb eingeschränkt wurde, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, deren Belegungszahlen eingebrochen sind, Träger der Beschäftigungsförderung, der Aus- und Weiterbildung sowie Bildungs-, Beschäftigungs- und Sprachkursträger
Zuschusshöhe: Soziale Dienstleister und Einrichtungen sowie Integrations- und Berufssprachkursträger, die von den Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen betroffen sind, erhalten einen Zuschuss, der grundsätzlich monatlich höchstens 75 Prozent des Durchschnittsbetrages der letzten 12 Monate entspricht.