Gebärdensprachdolmetscher zahlt der Bund
..."„Menschen mit einer Hörbehinderung haben künftig im gesamten Gerichtsverfahren das Recht
auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere für sie notwendige Kommunikationshilfen.
Das betrifft rund 80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in Deutschland,
die in Gebärdensprache kommunizieren. Sie müssen künftig nicht mehr die Dolmetscherkosten
selber tragen. Der Bund wird diese übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteilsausgleich im Justizwesen."....
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/36181/Gebärdensprachdolmetscher-zahlt-der-Bund.htm