Zuständigkeitsstreitigkeiten gehen nicht zu Lasten der Behinderten
Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen
Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Leistungsträgern dürfen nicht zu Lasten der Betroffenen gehen.
Dies führt dazu, dass die Krankenkasse in diesem Fall auch Sozialhilfeleistungen zu Gunsten des schwerbehinderten Schülers erbringen muss.
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