Der Anspruch auf Mehrbedarf als Schwerbehinderter nach § 30 SGB XII schon vor Vorlage des Nachweises

  • Tacheles Rechtsprechungsticker KW 18/2017


    5. 7 Der Anspruch auf Mehrbedarf als Schwerbehinderter nach § 30 SGB XII
    schon vor Vorlage des Nachweises,
    ein Beitrag von Rechtsanwalt Scot Möbius, Mühlhausen


    ...."Ein Anspruch auf die Bewilligung des Mehrbedarfes als Schwerbehinderter besteht auch
    für die Zeit vor dem Erlass des Feststellungsbescheides, da die Vorschrift im Gegensatz zu
    früheren Fassungen den "Besitz" eines entsprechenden Dokumentes nicht voraussetzt.
    Entscheidend ist also der tatsächliche Zustand und nicht der Erlass des Bescheides oder
    des Schwerbehindertenausweises.".....
    http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2183/



    Der Anspruch auf Mehrbedarf als Schwerbehinderter nach
    § 30 SGB XII schon vor Vorlage des Nachweises
    Von Rechtsanwalt Scot Möbius
    20.4.2017

    http://www.123recht.net/Der-An…Nachweises-__a158172.html


    Viele Grüße
    Monika