Tacheles Rechtsprechungsticker KW 18/2017
5. 5 Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 1. März 2016 (Az.: S 14 KR 760/14):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
1. Die Übernahme der Kosten der Erlernung der Gebärdensprache im Rahmen eines Gebärdensprachkurses bei einem hörbehinderten Heranwachsenden stellt keine Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. SGB XII), sondern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Es handelt sich hier um eine Leistung zur Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V), und zwar in der Form der Versorgung mit den erforderlichen Heilmitteln (§ 32 SGB V).,,,,
http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2183/