Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachkurses bei einem hörbehinderten Heranwachsenden ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Tacheles Rechtsprechungsticker KW 18/2017


    5. 5 Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 1. März 2016 (Az.: S 14 KR 760/14):


    Leitsatz Dr. Manfred Hammel


    1. Die Übernahme der Kosten der Erlernung der Gebärdensprache im Rahmen eines Gebärdensprachkurses bei einem hörbehinderten Heranwachsenden stellt keine Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. SGB XII), sondern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Es handelt sich hier um eine Leistung zur Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V), und zwar in der Form der Versorgung mit den erforderlichen Heilmitteln (§ 32 SGB V).,,,,
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    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachkurses bei einem hörbehinderten Heranwachsenden ...


    kritisch nachgefragt:


    Heranwachsender ist ein Mensch zwischen 18 und 21.
    Eine Kostenübernahme eines Gebärdensrachkurses ist zum Zeitpunkt seiner Erforderlichkeit zeitnah notwendig!


    Was ist im Jugendalter?
    Was im Kindesalter?
    ...und was mit den Angehörigen, sofern sie nicht selbst Hörgeschädigt sind?


    Ich habe 3 Jahre gebraucht, um eigenititiativ ein ziemlich adäquates Angebot zu finden, was wir uns neben dem Kind wenigstens als 2 brufstätige noch hilfreich teilen können...


    und was ist, wenn man es spezieller braucht (wie wir)... bei uns hätte ein Gruppenanfangskurs DGS (bei den speziellen Bedarfen unseres DS Kindes) ungefähr sehr wenig genützt...


    sorry... bin heut offenbar Spielverderber :icon_redface


    J
    onna
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    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)