Broschüre: „Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderung“/Reform des Sexualstrafrechts

  • Broschüre: „Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderung“
    4. Auflage: März 2017




    SEITE 18:


    Reform des Sexualstrafrechts



    ..."Die längst überfällige Änderung des Sexualstrafrechts, die im November


    2016 beschlossen wurde, beinhaltet einige für Mädchen und Frauen


    mit und ohne Behinderung wesentliche Neuerungen. Mit der Reform,


    für die sich die Frauenverbände und die Interessensvertretungen der


    Mädchen und Frauen mit Behinderung mit hartnäckigem und großem


    Engagement einsetzten, wurde eine Gleichstellung des Schutzes von


    Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderung beschlossen. Denn


    der Missbrauch widerstandsunfähiger Menschen wird künftig nicht


    mehr niedriger bestraft als der Missbrauch von Personen, die sich wehren


    können. Der § 179 Strafgesetzbuch (StGB) „Sexueller Missbrauch


    widerstandsunfähiger Personen“ wurde abgeschafft. In einem neuen


    § 177 „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ werden


    nun alle Tathandlungen des sexuellen Übergriffs in einer Vorschrift


    erfasst, die sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung gleichermaßen


    zur Anwendung kommt.


    Zwei weitere Meilensteine der Reform: Der Grundsatz „Nein heißt


    Nein!“ wurde eingeführt. Dies bedeutet, dass künftig ein „Nein“ ausreicht,


    damit sexualisierte Gewalt bestraft werden kann. Zudem erhalten


    Menschen, die aufgrund ihres körperlichen oder psychischen


    Zustands nicht uneingeschränkt ihren Willen bilden oder äußern können,


    durch die Reform des Sexualstrafrechts den nötigen, besonderen


    Schutz, denn in diesem Fall muss sich ihr Gegenüber der ausdrücklichen


    Zustimmung für die sexuelle Handlung versichern. Nutzt der Täter


    aus, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden


    Willen zu bilden oder zu äußern, kann dies zu einem höheren Strafmaß


    führen."....


    Komplette Broschüre:
    http://www.hkfb.de/fileadmin/r…rauen_mit_Behinderung.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Ich finde, das hört sich ja erstmal alles gut an....
    ABER wo bleiben hier die Jungs / Männer?
    Und leider wird da auch nicht berücksichtig das man einiges in so einem Verfahren als Opfer über sich ergehen lassen muss, das ein Täter nicht durch machen muss.


    Ein Täter muss niemals seine Unschuld beweisen. Das Opfer muss die Schuld beweisen und teilweise mehrere Gutachten über sich ergehen lassen, wo dann wirklich ALLE Einzelheiten immer und immer wieder erzählt werden müssen. Und wehe man erinnert sich an neue Details, dann wirkt man schnell unglaubwürdig...