Broschüre: „Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderung“
4. Auflage: März 2017
SEITE 18:
Reform des Sexualstrafrechts
..."Die längst überfällige Änderung des Sexualstrafrechts, die im November
2016 beschlossen wurde, beinhaltet einige für Mädchen und Frauen
mit und ohne Behinderung wesentliche Neuerungen. Mit der Reform,
für die sich die Frauenverbände und die Interessensvertretungen der
Mädchen und Frauen mit Behinderung mit hartnäckigem und großem
Engagement einsetzten, wurde eine Gleichstellung des Schutzes von
Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderung beschlossen. Denn
der Missbrauch widerstandsunfähiger Menschen wird künftig nicht
mehr niedriger bestraft als der Missbrauch von Personen, die sich wehren
können. Der § 179 Strafgesetzbuch (StGB) „Sexueller Missbrauch
widerstandsunfähiger Personen“ wurde abgeschafft. In einem neuen
§ 177 „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ werden
nun alle Tathandlungen des sexuellen Übergriffs in einer Vorschrift
erfasst, die sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung gleichermaßen
zur Anwendung kommt.
Zwei weitere Meilensteine der Reform: Der Grundsatz „Nein heißt
Nein!“ wurde eingeführt. Dies bedeutet, dass künftig ein „Nein“ ausreicht,
damit sexualisierte Gewalt bestraft werden kann. Zudem erhalten
Menschen, die aufgrund ihres körperlichen oder psychischen
Zustands nicht uneingeschränkt ihren Willen bilden oder äußern können,
durch die Reform des Sexualstrafrechts den nötigen, besonderen
Schutz, denn in diesem Fall muss sich ihr Gegenüber der ausdrücklichen
Zustimmung für die sexuelle Handlung versichern. Nutzt der Täter
aus, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden
Willen zu bilden oder zu äußern, kann dies zu einem höheren Strafmaß
führen."....
Komplette Broschüre:
http://www.hkfb.de/fileadmin/r…rauen_mit_Behinderung.pdf