Urteil SG Mainz: Kürzung des RB bei Krankenhausverpflegung im SGB XII ist rechtswidrig

  • 3. Kürzung des RB bei Krankenhausverpflegung im SGB XII


    ..."Mir ist aktuell ein Urteil des SG Mainz untergekommen, in dem dieses die Kürzung der Regelleistung auf den Barbetrag, derzeit 110,43 € für unzulässig erklärt. Eine abweichende Festlegung des Regelbedarfes sei nur zulässig, wenn der Bedarf durch eine andere SGB XII-Leistung gedeckt würde. Dies ist bei der Verpflegung in der Klinik nicht der Fall, da es sich um eine Leistung nach dem SGB V handele. "....


    ..."Solche SGB XII- RB Kürzungen wegen „Barbetrag“ kommen regelmäßig vor und sind regelmäßig rechtswidrig und können mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bis Januar 2016 rückwirkend angegriffen werden! "....
    http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2178/


    SG Mainz vom 18.07.2016 – S 13 SO126/15
    http://tacheles-sozialhilfe.de…_Mainz_Kuerzung_GruSi.pdf






    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Bitte beachten:


    Thomé Newsletter 16/2017 vom 24.04.2017


    1. Falscher Link im letzten NL zum Urteil wegen Nichtanrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII und Richtigstellung
    http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2181/


    Viele Grüße
    Monika